Bisher gab es in Deutschland nur die Möglichkeiten, sich als Mann oder Frau registrieren zu lassen, oder gar kein Geschlecht anzugeben. Kim will sich nicht auf eines der beiden Geschlechter festlegen – und kann sich das jetzt auch in das Geburtenregister eintragen lassen. Dank des Bundesverfassungsgerichts.
“Manchmal fühlt es sich schrecklich an, als ‘Frau’ angesprochen zu werden”, sagt Kim. Gerade an solchen Tagen, an denen sie Männerklamotten trägt und sich nicht schminkt. Dann, wenn sie sich als Mann fühlt – obwohl sie als Frau geboren wurde.
Kim ist 21 Jahre alt und genderfluid. Das bedeutet, dass sie sich manchmal mit ihrem biologischen Geschlecht, also als Frau, identifizieren kann. An manchen Tagen fühlt sie sich aber als Mann und möchte sich auch so verhalten und anziehen. Dann wechselt sie auch ihr Pronomen und will mit “er” angesprochen werden.
Seit fünf Monaten benutzt Kim wieder die weibliche Form, vorher hat sie sich zehn Monate als Mann identifiziert. Zumindest vor ihren Freunden – die sind die einzigen, die diese Wechsel akzeptieren. “Meine Familie ist nicht so verständnisvoll”, erzählt sie, “die benutzen durchgehend die weibliche Form.”
Kim erzählt von vielen Streitereien mit ihrer Familie, da sie nicht akzeptieren wollten, dass Kim genderfluid ist. Sie habe auch nur ihre Eltern und Geschwister eingeweiht, der Rest ihrer Familie weiß nichts davon. Inzwischen habe sie sich dazu entschlossen, zuhause nicht mehr darüber zu sprechen, dass sie genderfluid ist: “Seitdem verbessert sich das Verhältnis auch wieder.”
“Mir war schon in der siebten Klasse bewusst, dass ich dem typischen Mädchenbild nicht entspreche”, sagt sie. Das habe sie am Anfang selbst nicht verstanden und ihre Gefühle deshalb ignoriert. Immer aufs Neue, bis es nicht mehr ging. Heute ist sie sich darüber mehr im Klaren wer sie ist: mehrere Geschlechter.
Manchmal identifiziert sich Kim auch als Mann und Frau gleichzeitig, manchmal als nichts von beidem.
Es kann immer wieder passieren, dass es sich von dem einen auf den anderen Moment falsch anfühlt, was sie trägt oder wie sie sich verhält. „Das tut extrem weh, wenn ich mich männlich fühle und weiblich ankreuzen muss“, sagt sie.
Ein Urteil, das für Hoffnung sorgt
Es ist ein kleines Zeichen für Kim nach einer langen Zeit des Wartens. Anfang November wurde die Entscheidung veröffentlicht, dass sich Menschen, die sich nicht als männlich oder weiblich identifizieren können, ihre Identität im Geburtenregister eintragen lassen können. Bis Ende 2018 muss es ein Gesetz geben, das es ermöglicht, neben „männlich“ oder „weiblich“ auch eine dritte Option ankreuzen zu dürfen, zum Beispiel “inter” oder “divers”.
“Ich habe mich sehr über das Urteil gefreut”, sagt Kim. Für sie bedeutet es ein Stück mehr Freiheit, da sie sich nicht mehr verstecken muss. Außerdem hofft sie, dass der Gesellschaft durch das Urteil klarer wird, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Doch “Inter” träfe auf sie gar nicht zu. “‘Divers’ würde besser passen; obwohl es noch schöner wäre, wenn alle Gruppen aufgelistet wären. Also transsexuelle, intersexuelle und genderfluide Personen.”
Ihrer Meinung nach würden die Menschen dann lernen, welche unterschiedlichen Ausprägungen es beim Geschlecht überhaupt gibt. Das wünscht sich Kim auch für die Zukunft: “Es wäre toll, wenn wir irgendwann von allen anerkannt werden”, sagt sie, “auch Kinder sollten in der Schule darüber aufgeklärt werden, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt.”
Noch will Kim die “dritte Option“ nicht nutzen: “Ich möchte erst einmal abwarten, da das Urteil noch neu ist und ich sehen will, wie die Option von der Gesellschaft angenommen wird.”
*Name von der Redaktion geändert