Worum geht es eigentlich bei den Senatswahlen?

Die TU Dortmund wählt einen neuen Senat. Doch was hat der für Aufgaben? Und müssen mich die Senatswahlen überhaupt interessieren?

Die TU Dortmund wählt einen neuen Senat. Das Interesse der Studierenden ist jedoch spärlich: Bei der letzten Wahl beteiligten sich nur rund sieben Prozent. Unter anderem liegt das daran, dass viele gar nicht wissen, worum es bei diesen Wahlen überhaupt geht. KURT erklärt die Aufgaben des Senats und warum die Senatswahlen jeden Studierenden betreffen.

Was macht der Senat eigentlich?

Die wichtigsten Entscheidungen der letzten Jahre waren beispielsweise die Lohnerhöhung für studentische Hilfskräfte und die Wahl der Rektorin und des Kanzlers. Außerdem hat der Senat entschieden, dass man sich bis 24 Stunden vor Prüfungsbeginn von Klausuren abmelden kann.

Die Wahlbeteiligung bei den Senatswahlen ist häufig gering. Dabei hat der Senat wichtige Aufgaben.

Senatsmitglied Hannah Rosenbaum wünscht sich, dass mehr Studierende wählen.  Bild: Nikolas Golsch

Eine der studentischen Mitglieder des Senats und Kandidatin für die Liste “Studis für den Senat” ist Hannah Rosenbaum. Ihrer Ansicht nach ist die größte Herausforderung des kommenden Jahres der Umgang mit dem neuen Hochschulgesetz. Gerade in Sachen Anwesenheitspflicht und der Einführung verpflichtender Beratungsangebote für Studierende in den ersten beiden Semestern gebe es verschiedene Meinungen. „Wir studentischen Senatsmitglieder sind gegen die Einführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren und halten auch eine verpflichtende Beratung für nicht sinnvoll. Die Professoren sind da anderer Meinung“, sagt Hannah Rosenbaum. Hier sei es wichtig, sich zu einigen.

Wie ist der Senat aufgebaut?

Insgesamt gibt es im Senat 27 stimmberechtigte Mitglieder, die die vier Statusgruppen der Universität repräsentieren: Hochschullehrer, akademische und nicht akademische Mitarbeiter sowie Studierende. Während die Gruppe der Hochschullehrer auf vier Jahre gewählt wird, beträgt die Amtsdauer für akademische und weitere Mitarbeiter zwei Jahre, und die der studentischen Senatsmitglieder nur ein Jahr.

Bei den Senatswahlen werden die Sitze der Studierenden neu besetzt. Außerdem sind die Hochschullehrer, die wissenschaftlichen Mitarbeiter und die sonstigen Mitarbeiter im Senat vertreten.

Hinzu kommen die nicht stimmberechtigten Mitglieder des Senats wie beispielsweise die Rektorin, die Prorektoren, die Dekane sowie der Sprecher des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Bei Entscheidungen im Senat gibt es zwei Arten der Stimmgewichtung. Generell gilt die Viertelparität, das heißt, jede der vier Statusgruppen hat gleich viele Stimmen. Aber bei Themen, die Studium, Lehre und Forschung betreffen, haben die Professoren eine automatische Mehrheit.

Warum sollte ich wählen gehen?

Für Hannah Rosenbaum gilt der Grundsatz jeder Wahl: “Wer nicht wählt, sollte sich nicht wundern, wenn Entscheidungen entgegen der eigenen Überzeugung getroffen werden.” Außerdem beeinflusse die Wahlbeteiligung der Studierenden auch die Verhandlungsposition der studentischen Vertreter im Senat. „Wenn man nur von sieben Prozent der Studierenden gewählt wurde, ist es auch schwieriger, von den Professoren ernstgenommen zu werden“, so Hannah Rosenbaum.

Ein Hinweis für die Wahlentscheidung: Die Kandidaten werden von verschiedenen Listen gestellt, die teils politisch orientiert und teils unabhängig sind. Daher sollte man sich vorher die jeweiligen Parteiprogramme anschauen, um zu entscheiden, welche Ansichten man teilt. Denn mit seiner Stimme wählt man nicht nur eine einzelne Person, sondern unterstützt die gesamte Liste.

Diese Listen und Kandidaten stehen zur Wahl

Wie funktionieren die Senatswahlen?

Um die Beteiligung zu steigern, wird die Wahl über ein Online-Portal durchgeführt, das noch bis Donnerstag, 5. Juli, täglich von 9 bis 15 Uhr zugänglich ist. Der Gang in die Uni entfällt aber nicht, denn das Portal kann nur über das Netzwerk der TU Dortmund aufgerufen werden. Jeder Studierende der TU ist wahlberechtigt und hat drei Stimmen.

Ausgezählt wird die Wahl nach personalisiertem Verhältniswahlrecht. Das heißt, die Stimmen für die einzelnen Kandidaten werden zunächst ihrer gesamten Liste gutgeschrieben, diese erhält eine entsprechende Anzahl an Senatssitzen. Innerhalb der Liste werden die Sitze dann nach Stimmenanteil an die einzelnen Kandidierenden vergeben. Allerdings wird jeder Kandidierende, der mindestens eine Stimme erhält, automatisch zum stellvertretenden Senatsmitglied.

Wer über den Campus läuft, kriegt nur wenig von den laufenden Senatswahlen mit. Hannah Rosenbaum vermutet, dass die meisten Listen noch vom Wahlkampf für das Studierendenparlament Anfang Juni ausgepowert sind. „Das sind sehr oft dieselben Kandidaten. Aber es gibt ja auch ein paar Flyer und wir werben auf Facebook.“ Bei anderen Statusgruppen sei das Werben mit Flyern und Plakaten unüblich.

Wie kann ich mich abseits der Senatswahlen einbringen?

Studierende wenden sich nur sehr selten an ihre Vertreter im Senat. Das hänge auch mit der geringen Bekanntheit des Senats zusammen, sagt Hannah Rosenbaum. „Die Studierendenschaft hat generell Probleme damit, sich gut zu präsentieren – egal ob Studierendenparlament oder Senat: Man muss die Studierenden darauf aufmerksam machen, dass man in diesen Gremien etwas bewirken und sich einbringen kann.”

Die letzte Forderung der studentischen Senatsmitglieder war eine Stellungnahme des Senats zum Hochschulgesetz. Daraus ist ein Diskussionspapier entstanden, an dem der Senat weiterarbeitet. Man muss aber kein Senatsmitglied sein, um sich zu beteiligen. Der Senat hat viele Kommissionen, wie die Komission für Lehre und Studium, in denen man jederzeit mitarbeiten kann. Über mehr Beteiligung und Anregungen der Studierenden würde Hannah Rosenbaum sich freuen: „Generell kann man mit jedem Anliegen zu uns kommen. Wir vermitteln dann auch gerne an den AStA oder andere Gremien.“

Beitragsbild: Lukas Wilhelm

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