Sex? Ja. – Echt? Ja! – Wirklich? JA!!

 In Schweden gilt seit Sonntag ein neues Sex-Gesetz: Es soll die Freiwilligkeit zum Geschlechtsverkehr sicherstellen. 

Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten vor dem Sex, gilt der Akt nun als Vergewaltigung. Der Regierungschef Stefan Löfven möchte mit dem neuen Gesetz erreichen, dass Passivität kein stilles Einverständnis mehr darstellt. Der schwedische Justizminister Morgan Johansson sieht darin eine bessere Möglichkeit Vergewaltiger zu verurteilen.

Aber was ist eine ausdrückliche Zustimmung? Reicht eine nonverbale Zustimmung im Sinne von Küssen und körperlicher Aktivität? Oder braucht man einen Vertrag, in dem per Unterschrift das eindeutige ‘Ja’ gegeben wird? Genau wegen dieser Fragen ist das Gesetz umstritten und handelte den Schweden einigen Spott ein. Den einen geht mit diesem Gesetz die Lust am Sex verloren. Die anderen haben Angst, dass das Gesetz ausgenutzt wird und so Unschuldigen eine Vergewaltigung unterstellt werden könnte. Befürworter des Gesetzes halten dagegen, dass dadurch eine klare Abgrenzung zwischen ‘wollen’ und ‘gedrängt werden’ möglich wird und Betroffene damit stärker geschützt werden.

Eine App soll Sicherheit bieten

Mit der App “Libra”, die die Anwältin Baharak Vaziri veröffentlichte, kann man sich mit einer digitalen Unterschrift die Zustimmung einholen. Die Anwältin betonte allerdings im schwedischen Fernsehen, dass sie mit der App lediglich zum Nachdenken anregen wolle. Auch die an der Ausarbeitung des neuen Gesetzes beteiligte Richterin Anna Hannell, sagte der Nachrichtenagentur TT: “Es besteht absolut keine Erfordernis, formell ‘Ja’ zu sagen, einen Knopf in einer App zu drücken oder irgendetwas anderes dieser Art. Sich einfach körperlich zu beteiligen, ist ein Zeichen der Zustimmung.”

Wir haben die App für euch mal runtergeladen und so sieht sie aus:

Screenshot aus Libra mit Code und Einwillingstext
Der Screenshot aus der App “Libra” zeigt euch, wie man dort zu Sex einwilligt.

Übersetzt bedeutet die Einverständniserklärung das hier:

“Ich, Björn Stefansson, stimme dem Geschlechtsverkehr mit Johanna Johansson zu.
Diese Vereinbarung ist freiwillig und darf nicht in einem anderen Zusammenhang oder für einen anderen als den oben genannten Zweck verwendet werden.”

Kommunikation ist das A und O

Ursprung der Gesetzesänderung war die #MeToo-Debatte, die in Schweden für großes Aufsehen gesorgt hat. In Schweden soll mit dem Gesetz vor allem die Gesellschaft für das Thema sensibilisiert werden und sich die Einstellung von Männern zum Sex ändern. Denn in den meisten Fällen sind die Täter männlich.

Sex sollte immer einvernehmlich sein und das sollte allen Beteiligten klar sein. Dass das gar nicht so kompliziert ist, macht dieses Video durch eine Tasse Tee deutlich:

Und in Deutschland?

Hier zu lande gilt seit 2016 das Sexualstrafrecht: “Nein heißt Nein”. Man muss sich also aktiv wehren – mit Worten oder Gesten – und deutlich zum Ausdruck bringen, dass man mit dem Sex nicht einverstanden ist. Und wenn man sich nicht wehren kann? Wenn man unter Drogen steht oder, wie in dem Video gezeigt, bewusstlos ist? Vielleicht ist das schwedische Sexualstrafrecht doch nicht so blöd. Und vielleicht sollte sich jedes Land an Beispiel daran nehmen.

Übrigens: Die Definition an der TU Dortmund zu sexueller Belästigung ist seit 25 Jahren die gleiche. Sie sagt:

Um sexuelle Belästigung handelt es sich bei einer verbal oder nonverbal vollzogenen sexuellen Annäherung gegen den Willen der Betroffenen. Sie stellt eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte von Frauen und Männern dar und erzeugt eine streßbeladene, einschüchternde, beleidigende oder auch erniedrigende Atmosphäre im Studien- oder Arbeits-Umfeld.

Vielleicht sollte man nach 25 Jahren, besonders mit der aktuellen #MeToo-Debatte, hier noch mal die Aktualität prüfen.

Sexuelle Belästigung – Was Betroffene tun können

Ansprechpartner an der Uni

An der TU bietet Claudia Finis immer dienstags von 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung im Frauenraum (Emil-Figge-Str. 50, R 0.504) ihre Sprechstunde an. Außerdem kann man sich an den Personalrat ist ein Ansprechpartner – für wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftige (0231 7554371), nichtwissenschaftlich Beschäftigte (0231 7553435) und für wissenschaftliche Mitarbeiter der TU Dortmund (0231.7552733). Oder man wendet sich an die Gleichstellungsbeauftragte Martina Stackelbeck (0231 7552603).

Ansprechpartner außerhalb der Uni

Außerhalb der Uni kann man sich an die Telefonseelsorge unter der kostenlosen Nummer (0800 1110111) wenden oder eine Email schreiben. Der Opferhilfeverein Weißer Ring bietet eine Online-Beratung,  am Telefon (Nummer: 116 006) und ist in vielen Städten direkt vor Ort.

 

Titel- und Beitragsbild: Screenshot aus dem Video “Tea Consent” von Blue Seat Studio. Abrufbar unter diesem Link.

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