Von der Parkbank in den Knast

 

Dennis (Anm. d. Red.: Name geändert) ist obdachlos. Seine Nächte verbringt er im Freien. Doch als er eines Tages – wie so oft – sein Lager auf einer Parkbank aufschlägt, muss er ein Bußgeld zahlen. 15 Euro  – für ihn, als jemand der von Hartz IV lebt, ist das viel Geld.

Entweder man bezahlt oder man muss ins Gefängnis

,erklärt Dennis. Grund dafür ist eine Ankündigung der Stadt Dortmund. Anfang des Jahres hieß es, Bußgelder würden gegen auf der Straße Schlafende verhängt werden. Das scheint nun zu passieren.  „Es ist blödsinnig und übertrieben, wenn man Bußgeld dafür bezahlen muss, weil man rumliegt. Aber das Ordnungsamt tut nur seine Arbeit, das muss man dann akzeptieren.“, meint er verständnisvoll.

Mit der Maßnahme reagiert die Stadt Dortmund auf die Beschwerden von Anwohnern und Unternehmern. Bei diesen Beschwerden geht es laut der Stadt Dortmund darum, dass Menschen in Haus- oder Geschäftseingängen übernachten und urinieren. Im Jahr 2018 wurden um die 450 Maßnahmen seitens des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Dortmund durchgeführt. Maßnahmen bedeuten: Ansprachen, mündliche Verwarnungen und Verwarngelder in Höhe von 20 Euro. Diese seien jedoch das letzte Mittel.

Paragraf 7 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund
§ 7 Schutz der Straßen und Anlagen

(1) Es ist untersagt:
a) Anlagen im Sinne des § 3 Absatz 1 Buchst. a) bis
c) unbefugt mit Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen) zu befahren oder diese dort abzustellen,
b) auf Straßen oder in Anlagen auf hierfür nicht besonders freigegebenen Flächen zu lagern, zu campieren oder zu übernachten,
c) auf Straßen oder in Anlagen Absperrungen zu beseitigen, zu verändern oder zu übersteigen, Sitzmobiliar entgegen seiner Zweckbestimmung zu benutzen oder unbefugt von seinem Standort zu entfernen,
d) auf Straßen und in Anlagen durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person aggressiv zu betteln, insbesondere unter Mitführung eines Hundes, durch in den Weg stellen, ansprechen oder anfassen sowie das Betteln durch Kinder oder unter Beteiligung von Kindern,
e) auf den vorhandenen Blindenleitsystemen (Leitlinien aus Rippen-/Noppensteinen) jegliche Gegenstände wie z. B. Papierkörbe, Bestuhlungen, Fahrzeuge etc. abzustellen oder näher als 0,60 m von beiden Seiten an diese Leitlinien heranzustellen,
f) auf Straßen und in Anlagen außerhalb der hierfür vorgesehenen Toiletteneinrichtungen die Notdurft zu verrichten.
(2) Ebenfalls untersagt sind ständig wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von Personen, von denen regelmäßige Störungen ausgehen, wie z. B. Verunreinigungen, Störungen der Nachtruhe, Belästigungen von Passanten bei übermäßigem Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln und aggressives Betteln.
(3) Der Verzehr alkoholischer Getränke oder die Benutzung anderer Rauschmittel in Anlagen im Sinne des § 3 Abs. 1 Buchst. b) und Abs. 2 Buchst. b) und e) ist untersagt.

Eine Nacht in Haft hat den Wert von 10€

Wird ein Obdachloser nun bei einer Übernachtung auf einer Parkbank erwischt, muss er nun entweder mit einer Verwarnung rechnen oder ein Bußgeld zahlen. „Hat ein Obdachloser kein Postfach, bekommt aber immer mehr Anzeigen per Post, welche nicht zugestellt werden, sammeln sich die Schulden. Das führt dann zu einem Gerichtsverfahren und im Folgenden zu Ordnungsstrafen. Das bedeutet, der Obdachlose muss die Summe von nun mehreren Hundert Euro absitzen. Jede Nacht, die er im Gefängnis verbringt, reduziert seine Schulden um 10 Euro.“, erzählt Bastian Pütter, Journalist des Obdachlosenmagazins BoDo.

Viele  Betroffene haben sich zurückgezogen und verstecken sich nachts, um nicht erwischt zu werden. Einige andere jedoch gehen aktiv dagegen vor. „Ich habe Unterschriften gesammelt, weil ich es nicht einsehe, dass man Menschen die nichts besitzen, Geld wegnehmen will. Das ist meiner Meinung nach, reine Willkür!“, erzählt ein Aktivist, der seine Identität nicht preisgeben möchte. Er lebte in den 80er-Jahren selbst drei Jahre lang auf der Straße und ist der Meinung, dass sich die Situation der Obdachlosen heute stark verändert hat.

Die Unterschriften will er bei der Stadt einreichen und hofft, somit etwas verändern zu können.

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