Bonpflicht ab 2020: Belastet das neue Gesetz die Umwelt?

“Den Kassenzettel brauche ich nicht” – Ein Satz, den viele mittlerweile aus Gewohnheit sagen, sobald an der Kasse gezahlt wird. Doch das wird ab nächstem Jahr nicht mehr nötig sein. Ab dem 1. Januar 2020 herrscht Bonpflicht in Deutschland. Und die betrifft alle Händler, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen gegen Geld anbieten.

Nach dem “Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen”, auch Kassengesetz genannt, muss jeder Käufer künftig einen Kassenbon erhalten. Durch elektronische Dokumentation sollen so keine Umsätze mehr am Finanzamt vorbeifließen. Die Bonpflicht gilt für jeden Händler, der für seine Geschäfte eine elektronische Kasse nutzt. Hat ein Händler keine elektronische Kasse, muss die Transaktion für das Finanzamt manuell erfasst werden.

Laut Gesetzesvorgabe muss ein solcher Bon folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Ausstellers, Art und Menge der gekauften Artikel sowie die Rechnungsnummer, den Betrag und der Steueranteil. Bei elektronischen Kassen wird all das durch ein neues Sicherheitsprogramm automatisch erfasst. Beim Start eines Verkaufsvorgangs erfragt eine technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, eine Transaktionsnummer. Unter dieser Nummer werden dann alle weiteren Buchungen des Kassensystems aufgezeichnet. Das sorgt für Fälschungssicherheit.

Bis spätestens September 2020 müssen alle Kassen mit diesem Programm aufgerüstet werden, so das Bundesfinanzministerium. Ralph Brügelmann, Steuerexperte vom Handelsverband Deutschland, kritisiert dieses Vorhaben: Rund 11.000 Betriebe mit insgesamt 61.000 Verkaufsstellen seien davon betroffen, die Aufrüstung der Kassensysteme sei dabei sehr kostspielig. Beträge von 300 bis 500 Euro würden auf betroffene Händler zukommen.

Hohe Belastung für die Umwelt

Nicht nur für Einzelhänder ändert sich Einiges. Auch für die Umwelt könnte das neue Gesetz enorme Folgen haben. Laut Umweltbundesamt dürfe man die Bons nämlich nicht im Altpapier entsorgen, sondern nur im Restmüll. Grund dafür sei die Beschichtung des Thermopapiers, auf dem die Zettel gedruckt werden. Dieses ist mit einer schädlichen Chemikalie beschichtet – Bisphenol A. Einer Studie zufolge könne dieser Stoff hormonelle Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit haben.

Über recycelte Papierprodukte wie beispielsweise Toilettenpapier könne die Chemikalie dann in die Umwelt geraten. Das Umweltbundesamt argumentiert jedoch, dass Bisphenol A ab 2020 verboten werden soll. Auswirkungen auf die Umwelt habe das neue Gesetz jedoch trotzdem: Mit der Zahl an gedruckten Kassenbons pro Jahr könnte man 43 Fußballfelder füllen. Hintereinander gelegt ergibt sich sogar eine Länge von 2.2 Millionen Kilometern – das würde reichen, um den Äquator ganze 50 Mal zu umwickeln.

Svenja Noltemeyer, Ratsmitglied der Grünen Dortmund, schätzt die Bonpflicht für nicht zeitgemäß ein: “Wenn es eine Pflicht geben sollte, jeden Kassenbon über Minimalbeträge wie 69 Cent mitnehmen zu müssen, ist das dem 21. Jahrhundert nicht angemessen”. Grundsätzlich sei jedoch erst einmal abzuwarten, welche Folgen das Gesetz tatsächlich für die Umwelt mit sich bringt. “Für das Finanzamt macht das Festhalten der Zahlungen natürlich Sinn, warum die Zettel jedoch gedruckt werden müssen, ist mir unklar”, so Noltemeyer.

Umsetzung wird kritisiert

Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist stark umstritten: Das Bundesfinanzministerium argumentiert gegenüber der “Welt”, das neue Gesetz vereinfache den Steuerermittlern vor Ort die Arbeit. Auch bei kurzfristigen Kassenprüfungen könne man die Kassenbons eindeutig den Kassengeräten zuordnen. Der Handelsverband Deutschland kritisiert jedoch, die Bonausgabe sei nicht nötig: “Denn mit dem ersten Tastendruck beim Kassieren wird eine Transaktion eröffnet, die sich bei einer mit einer TSE ausgerüsteten Kasse nicht mehr ohne Spuren löschen lässt. Ob dann der Kunde einen Beleg bekommt oder nicht, ist unerheblich”, so Steuerexperte Brügelmann im Interview mit “focus online”.

Gegenüber der “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (FAZ) äußerte der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks, er sehe wenig Sinn in der Druckpflicht der Kassenzettel. Erste Hochrechnungen im Verband hätten ergeben, dass für ein Unternehmen mit 50 Verkaufsstellen jährliche Mehrkosten für Papier im fünfstelligen Bereich entstehen würden. “Der Anteil der Kunden, die einen Bon brauchen, liegt unter drei Prozent. In Zeiten, in denen unsere Betriebe und die Gesellschaft zunehmend auf Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung achten, ist es geradezu unsinnig, wenn für den Kauf von ein paar Brötchen ein Kassenzettel gedruckt werden muss”, argumentiert Verbandspräsident Michael Wippler gegenüber der FAZ.

Belege können auch elektronisch übermittelt werden

Das Gesetz zu umgehen ist so gut wie unmöglich. Einzig Bars oder Kioske können aufgrund ihrer Minimalrechnungen und dem großen Anteil an Laufkundschaft einen Antrag beim Finanzamt stellen, der sie von den Vorschriften befreit. Dies muss nicht genehmigt und kann jederzeit widerrufen werden.

Das Bundesfinanzministerium betonte im Interview mit dem “Spiegel”, dass die Bonausgabe nicht zwangsläufig auf Papier erfolgen muss. Belege könne man sich auch elektronisch zusenden lassen, zum Beispiel per E-Mail oder aufs Handy.

Beitragsbild: Tim Reckmann, a59.de on Visualhunt, lizensiert durch Creative Commons, CC BY

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