Gutscheinlösung kommt – aber keine Hilfe für Clubs

Der Clubkultur stehen schwere Zeiten bevor. Durch die Schließung der Discotheken bleiben die Einnahmen aus. Zusätzliche Unterstützung zur Soforthilfe vom Bund oder Land erhalten sie nicht, auch die neue Gutscheinlösung hilft kaum weiter. 

Gutschein statt Erstattung heißt es im neuem Beschluss der Bundesregierung, der am Donnerstag, 15.Mai, erlassen wurde. Normalerweise können Ticketinhaber eine Erstattung verlangen. Durch die Corona-Pandemie haben die Betreiber allerdings keine neuen Einnahmen und können deshalb das Geld nicht zurückzahlen, denn das könnte ihre Existenz bedrohen.  Dieser Erlass soll Eventbetreibenden eine Hilfe bieten. Und auch der Verbraucher soll davon profitieren, denn sollte es zu einer Insolvenz des Veranstalters kommen, würde es keinen Erstattungsanspruch mehr geben. Außerdem sollen Ticketinhaber, denen ein Gutschein nicht zumutbar ist, weiterhin einen Anspruch auf die Kosten.  Die Gutschrift sei bis Ende 2021 befristet. Wird der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, muss der Veranstalter das Geld erstatten, heißt es im Beschlusspapier. Aber der Beschluss wurde erstmal nur von der Regierung verabschiedet und tritt noch nicht in Kraft.

Das gibt es noch zu wissen
Veranstalter von Konzerten und Festivals können jetzt den Kunden einen Gutschein als Erstattungen geben. Wenn die Karte mehrere Veranstaltungen umschließt, wie bei Dauerkarten oder Musik- und Sprachkursen, wird der Gutschein in Höhe des nicht genutzten Teils erstattet. Für einzelne Veranstaltungen folgt dies im vollem Umfang. Außerdem muss der Veranstalter dem Kunden die Wahl lassen, den Gutschein für einen Nachholtermin oder für einer andere Veranstaltung einzulösen. Veranstaltungen, wie zum Beispiel Seminare, Fortbildungen und Fachmessen, werden von dem Beschluss nicht erfasst.

Aber kann dieser Beschluss wirklich helfen?

Laut Regierung sollen mit der neuen Regelung Betreibern von Musikkursen, Fitnessstudios, Freizeitparks und Schwimmbädern, sowie Veranstaltern von Konzerten, Lesungen und Sport-Events geholfen werden. All das gehört zu Kultur- oder Vergnügungseinrichtungen. Doch auch Clubs gehören zu diesen Einrichtungen und ihnen wird nicht geholfen. Laut FZW-Geschäftsführer Volker May ist die Gutscheinlösung vor allem für die Betriebe sinnvoll, die Vorauszahlungen angenommen haben. Damit soll der Cash-flow aufrecht erhalten und die Liquidität sichergestellt werden. Das FZW finanziert sich aus eigenen Mitteln. Dementsprechend wird dem Inhaber damit nicht geholfen. Demnach ist davon auszugehen, dass auch nur den Betreibern damit geholfen ist, die für ihre Veranstaltungen in die Vorkasse gehen.

So geht es mit dem FZW weiter

Das FZW habe zwar Soforthilfe erhalten, dies setze laut May aber bei einem Betrieb mit mehreren Angestellten keinen großen Impuls.

Partys, mit Blick auf die Gastronomie, haben einen entscheidenden Faktor.

Volker May, Geschäftsführer des FZWs

Das zeigt, wie wichtig das Veranstalten von Partys für Clubs ist. Gegenüber Kurt sagte May, dass sie sich darauf eingestellt hätten, dass wenn eine Teilöffnung erfolgt, es möglich wäre, irgendwie bis zum Anfang des Herbstes überleben zu können.

Wenn sich dann nichts ändert, kann es sehr sehr schwer werden.

Volker May, auf die Frage, wie lange das FZW noch ohne Öffnung durchhält.

Aber das FZW plane auch neue Konzepte, allerdings müsse immer wieder über die Kapazitäten geredet werden. Denn der Club glaubt, dass eine Autodisco mit 200 bis 300 Autos nicht viel helfen könnte. Die laufenden Kosten auf die Kunden umlegen, die das FZW  unterstützen wollen, möchte Volker May nicht. Dennoch gab es eine freiwillige Spendenaktion, bei der die Kunden fiktive Karten im Wert von fünf Euro für die virtuelle 1. Mai-Party erwerben konnten.

Doch auch auf eine Öffnung ist das FZW vorbereitet. Ein Hygienekonzept gibt es schon. Denn schon die letzten zwei Konzerte vor der Schließung hatten eins. Dabei wurden vor allem drei Sachen durchgeführt: Die Körpertemperatur jedes Gastes wurde gemessen, alle Adressen der Besucher wurden dokumentiert und Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel das Desinfizieren von Türklingen, wurden vorgenommen.

Warum kam es zur Schließung?
Seit dem 16. März sind in Nordrhein-Westfalen alle Bars, Discotheken, Spielhallen und weiteres geschlossen. Der Grund: die weltweite Corona-Pandemie. Diese Maßnahmen sollen bei der Eindämmung der Pandemie helfen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte dazu: “Alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden”.

Auch andere Clubs kämpfen ums Überleben

Aber nicht nur das FZW leidet unter der Schließung, auch viele weitere Clubs müssen jetzt schauen, wie sie über die Runden kommen. Dafür haben sie sich die ein oder andere kreative Idee einfallen lassen. Unter anderem ist das Nightrooms Partner des Auto- und Eventkinos Kemnandersee in Witten. In diesem Kino richtet die Disco Bochumer Untergrund am Dienstag, 26. Mai, die Zwei-Stunden-Party aus. Außerdem sammelt der Untergrund im Internet spenden. So kauft der Spender entweder ein virtuelles Bier oder es gibt Plakate, die nach der Öffnung abgeholt werden können. Auch das Silent Sinners hofft, sich mit Spenden über Wasser halten zu können und ruft über die Internetplattform gofoundme zum Spenden auf. Viele Clubs bieten am Wochenende Livestreams an, um die Party ins Wohnzimmer zu bringen. Das Oma Doris hat hierfür sogar mit dem Sender Arte Concert zusammengearbeitet. Unter dem Motto “United we stream global” wurde das Set des DJs per Videoübertragung ausgestrahlt.

Der Beschluss stößt auf Kritik

Die Verbraucherzentrale stand schon der Gutscheinlösung für Reisen kritisch gegenüber. Auch jetzt sieht sie den Beschluss für ausgefallene Veranstaltungen problematisch:

Für sie werden die Verbraucher durch die Gutscheinlösung um ihr Recht gebracht. So sagte die Mobilitätsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Marion Jungbluth, zur Reisegutscheinlösung: “Die Verbraucher dürfen nicht gezwungen werden, der Reisebranche einen Kredit zu gewähren, wenn sie selber das Geld für anderes wie Miete oder Lebensmittel einsetzen wollen.” Auch aus Brüssel gab es schon kritischen Stimmen zum Gutscheinzwang bei Reisen. Denn nachdem EU-Recht haben Verbraucher die Wahl, ob sie einen Gutschein annehmen oder sie das Geld erstattet haben möchten. Die Erstattung des Geldes sei laut Bundesregierung allerdings nur möglich, wenn die Ausstellung eines Gutscheins unzumutbar sei. Wie die EU zu dem jetzigen Beschluss des Bundestags steht, ist offen.

Beitragsbild: Joshua Coleman / Unsplash

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