Überdenkt das Besuchsverbot in Krankenhäusern!

In der Bundesliga rollt der Ball, vor Shopping-Centern bilden sich lange Schlangen und selbst Freibäder sollen wieder öffnen – die Corona-Regeln werden gelockert. Doch das Besuchsverbot in Krankenhäusern bleibt bestehen. Ein Kommentar.

Patientinnen und Patienten sind im Krankenhaus aktuell meist auf sich allein gestellt. Dabei würden sie von Besuchen ihrer Liebsten profitieren: Diagnosen verarbeiten, Therapien durchstehen, die Angst vor Operationen nehmen – das lässt sich besser gemeinsam meistern. Auch ein Telefonat kann da einen aufmunternden Händedruck nicht ersetzen.

Während des Händehaltens werden im Gehirn weniger Stresshormone produziert. Handelt es sich um eine nahestehende Person, verstärkt sich der Effekt. Das fand der US-amerikanische Neurowissenschaftler Jim Coan heraus. Er hat den Einfluss von menschlichen Berührungen in stressigen Situationen erforscht.

Verlangsamte Genesung als Folge

Ein Krankenhausaufenthalt ist oft eine sowieso schon stressige Ausnahmesituation. Das Gefühl von Isolation und Einsamkeit kann diese Belastung noch verstärken und sowohl körperlich als auch psychisch zahlreiche negative Auswirkungen haben: Ein erhöhter Wert des Stresshormons Cortisol, Schlafmangel, depressive Stimmung und zusätzliche Ängste sind nur einige Beispiele. Die logische Konsequenz: Die Genesung kann davon negativ beeinflusst werden, beispielsweise länger dauern.

Vernachlässigung, Machtlosigkeit, Schuldgefühle

Je nachdem, in welcher Verfassung sich Patienten befinden, sind sie sich der aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Krise nicht bewusst. Es fehlt das Verständnis dafür, warum kein Besuch mehr kommt – sie fühlen sich möglicherweise vernachlässigt oder sogar abgewiesen. Den Angehörigen bleibt ein Gefühl der Machtlosigkeit, vielleicht fühlen sie sich schuldig.

Es geht um Menschenwürde

Mittlerweile sind “in begründeten Einzelfällen” und mit Absprache der behandelnden Ärzte Ausnahmen des Besuchsverbots möglich. So auch im Klinikum Dortmund, hat eine Sprecherin auf Anfrage bestätigt. Doch wann ist ein Ausnahmefall begründet? Erst dann, wenn es nur noch um Leben und Tod geht? Das wäre zu spät, denn es geht hier um die Menschenwürde.

In vielen Fällen gibt es zwar die Möglichkeit, über das Telefon zu kommunizieren. Doch einigen Menschen fällt es schwer, sich dort so zu öffnen, wie sie es tun würden, wenn sie Besuch hätten. Zum Beispiel vor Operationen sollte es möglich sein, sich persönlich und nicht nur virtuell von Angehörigen zu verabschieden.

Geburt legt Grundstein für Familienbindung

Nicht nur wenn ein Leben zu Ende geht, auch wenn ein neues beginnt, ist das strenge Besuchsverbot kritisch zu sehen. In Deutschland gibt es bislang keine einheitlichen Regeln für Geburten während der Corona-Zeit. Einrichtungsleitungen oder behandelnde Ärzte haben zu entscheiden. Darf der werdende Vater mit in den Kreißsaal? Kann die junge Familie nach der Geburt auf ein Zimmer?

“Wie diese Lebensphase erlebt wird, hat einen maßgeblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung der Familienbindung und Familiengesundheit und legt somit den Grundstein für das Zusammenleben künftiger Generationen”, schreibt der Deutsche Hebammenverband.

https://www.instagram.com/p/B-zQSlzolDt/

Einen Kompromiss finden

Natürlich sollte das Coronavirus auch weiterhin ernst genommen werden. Leichtsinniges Handeln wäre gefährlich. Es geht darum, die richtige Verhältnismäßigkeit zu finden: Wenn Bundesliga-Spiele wieder stattfinden, sollte das Besuchsverbot im Krankenhaus überdacht werden. Es kann nicht nur um Wirtschaftlichkeit gehen. In Pflegeheimen gibt es schon kreative Lösungen, an denen sich Krankenhäuser orientieren können. Und wenn Berührungen noch vermieden werden sollen, wäre ein Treffen im Krankenhauspark oder mit Schutzscheibe besser als gar keines.

Beitragsbild: Pixabay

Ein Beitrag von
Mehr von Jana Marie Bertermann
Duell: Für das Studium ausziehen oder zu Hause wohnen bleiben?
Nach dem Schulabschluss stellt sich für die meisten vor allem eine Frage:...
Mehr
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert