Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt, dass die Gastronomiebetriebe NRWs vorerst geschlossen bleiben müssen. Der Beschluss trifft die Dortmunder Gastronomie-Szene zwar hart, trotzdem zeigen sie Verständnis. http://kurt.digital/wp-content/uploads/Video/Kurier/k-kk-20201109-coronaschutzverordnung_website.mp4