Bundesverwaltungsgericht

Tötung männlicher Küken bleibt erst einmal erlaubt

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Das Töten von männlichen Küken bleibt erst einmal erlaubt. Tierschützer hatten geklagt, da die Tötung der männlichen Küken ohne vernünftigen Grund erfolge und daher dem Tierschutzgesetz widerspreche. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber am Donnerstag die Tötung nicht verboten, da die Nutzungsinteressen derzeit wichtiger als der ethische Verstoß sein.