Oben ohne schwimmen – das sollen alle dürfen!
VonWeiblich gelesene Menschen dürfen in vielen Schwimmbädern ab dem Teenager-Alter nicht mehr oben ohne baden. Unsere Autorin will, dass sich das ändert.
Weiblich gelesene Menschen dürfen in vielen Schwimmbädern ab dem Teenager-Alter nicht mehr oben ohne baden. Unsere Autorin will, dass sich das ändert.
“Divers” lautet das dritte Geschlecht, das künftig neben “weiblich” und “männlich” im Geburtenregister eingetragen werden kann. Das entschied der Bundestag am Donnerstag, den 13.12. Der Begriff divers bezieht sich auf intersexuelle Menschen, deren Körper sowohl weibliche, als auch männliche Merkmale aufweist.
Frau oder Mann? Kim möchte sich nicht auf eines der beiden Geschlechter festlegen – und kann sich das jetzt auch in das Geburtenregister eintragen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat es so entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht beschließt die Einführung des dritten Geschlechts in das Geburtenregister. Über die Bezeichnung der neuen Auswahlmöglichkeit ist noch keine Entscheidung getroffen worden.