Urteil: Keine Klarnamen-Pflicht auf Facebook
VonDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Facebook Nutzer nicht zwingen kann ihre Pseudonyme abzulegen. Aufgrund einer veränderten Rechtslage ab 2018, gilt dies allerdings nur für Altfälle.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Facebook Nutzer nicht zwingen kann ihre Pseudonyme abzulegen. Aufgrund einer veränderten Rechtslage ab 2018, gilt dies allerdings nur für Altfälle.