Studienplatzvergabe für Medizin in Teilen verfassungswidrig
VonDer Numerus Clausus für angehende Medizinstudenten ist nur zum Teil mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht. Die obersten Richter fordern zahlreiche Änderungen im Vergabeverfahren – bis Dezember 2019.