Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten begann auch für die Rentenversicherung eine neue Epoche, geprägt von Kontrolle, Ideologie und Krieg.
Bereits 1933/34 wurden die Sozialversicherungen gleichgeschaltet. Die bisherige Selbstverwaltung, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam über die Versicherungen entschieden hatten, wurde abgeschafft. An ihre Stelle trat das „Führerprinzip“: Regimetreue Leiter übernahmen die Kontrolle, die Sozialversicherung wurde in die Strukturen der Deutschen Arbeitsfront eingegliedert. Die Idee einer unabhängigen, solidarischen Verwaltung wich einem zentral gesteuerten Machtinstrument.
Ab 1933 kehrte das Regime zum Kapitaldeckungsverfahren zurück: Die Rentenbeiträge sollten wieder angespart werden, jedoch nicht zum Nutzen der Versicherten, sondern zur Finanzierung der Aufrüstung. Rentenüberschüsse flossen zwangsweise in Reichsanleihen. Die Rentenkassen wurden so Teil des Kriegshaushalts.
Gleichzeitig nutzten die Nationalsozialisten die Sozialpolitik zur Stärkung ihrer Ideologie der „Volksgemeinschaft“. Jüdische Bürger, politisch Verfolgte, Deportierte und Zwangsarbeiter wurden aus der Sozialversicherung ausgeschlossen. Millionen Menschen, die in Deutschland arbeiteten, hatten keinen Anspruch auf Rentenleistungen.
Trotz der ideologischen und finanziellen Vereinnahmung wurde das System organisatorisch weiter ausgebaut. 1938 wurde die Rentenversicherungspflicht auf Handwerker ausgeweitet, und 1941 entstand die Krankenversicherung der Rentner. Doch diese Erweiterungen standen im Dienst der Kriegswirtschaft.
Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs brach das System schließlich unter der Last der Ereignisse zusammen. Die Verwaltung der Versicherungen wurde dezentralisiert, Akten gingen verloren, Zahlungen stockten. Am Ende des Krieges lagen nicht nur Städte in Trümmern, sondern auch das Vertrauen in den Staat als Garant sozialer Sicherheit.