Rente unter Druck

Von Mariana Büter

Ein Reality-Check für die Altersvorsorge von morgen

Dieses Scrollytelling nimmt euch mit in die Realität eines Rentensystems, das gerade mächtig unter Druck steht. Es zeigt, warum viele junge Menschen das Vertrauen verlieren und was wirklich hinter den politischen Versprechen steckt. Beim Scrollen entfaltet sich Schritt für Schritt, wie das System entstanden ist, wo es wackelt und welche Lösungen es geben könnte. Am besten am Laptop oder Computer anschauen, um alle Animationen und Interaktionen mitzunehmen.

75% der jungen Leute haben Angst, im Alter nur eine geringe Rente zu erhalten und arm zu sein.

MetallRente-Jugendstudie "Jugend, Vorsorge, Finanzen" 2025. Befragt wurden 2.500 junge Erwachsene von 17 bis 27 Jahren.

31% der jungen Leute rechnen damit, später keine Rente zu bekommen.
83% sorgen sich um ihre finanzielle Zukunft im Ruhestand.

Forsa-Umfrage 2025 im Auftrag von ING Deutschland und Visa. Befragt wurden junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren.
So sieht's die Politik

Viele junge Menschen haben das Gefühl, dass die Rente irgendwann nicht mehr für sie da sein wird. Die Vorstellung, jahrzehntelang einzuzahlen und später trotzdem zu wenig zu bekommen, sorgt für wachsende Unsicherheit.

Aus der Politik klingt das jedoch ganz anders: Dort wird betont, die Lage sei stabil und unter Kontrolle. Besonders deutlich wird dieser Kontrast in einem Instagram-Video von Bundeskanzler Friedrich Merz, das einen sehr optimistischen Blick auf die Situation vermittelt. Genau hier treffen zwei Realitäten aufeinander: politische Zuversicht und die wachsende Skepsis junger Menschen.

Das Video hat direkt eine Welle an Kommentaren ausgelöst. Viele junge Menschen zeigen sich skeptisch oder fühlen sich von der Botschaft nicht abgeholt. Die Stimmung in der Kommentarspalte spricht eine deutliche Sprache.

Aber wieso zahl ich dann in die gesetzliche Rentenversicherung? Wenn ich das Geld in eine private Altersvorsorge investiere, dann würde ich viel mehr davon profitieren.

Ja cool. Wenn ich also jetzt 20 wäre und jeden Monat 10 Euro beiseite lege, und dann 50 Jahre arbeite, dann hab ich am Ende 6.000 EUR extra, wovon ich mir im Jahre 2075 inflationsbereinigt vermutlich ne Packung Kippen und einen Döner mit Ayran leisten kann.

Aber wieso MÜSSEN wir dann in die Rentenversicherung einzahlen, wenn mir der Bundeskanzler bereits 30 Jahre vor meiner Rente mitteilt, dass ich mich nicht auf diese verlassen sollte?

Der jüngere User sollte dafür sorgen, dass er sehr reich erbt. Dann braucht er sich keine Sorgen zu machen.

Sorgen machen? - Nein, vorausgesetzt du SORGST vor. Ahja.

Wenn junge Leute jeden Monat 10-20€ zur Seite legen, reicht es hinterher nicht mal für einen Führerschein, Auto, Wohnungseinrichtungen oder Ähnliches.

Die aktuellen Zweifel sind kein Zufall. Das Rentensystem wurde in einem Umfeld entwickelt, das mit der heutigen Realität kaum noch vergleichbar ist. Viele Herausforderungen sind also historisch gewachsen.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, wie es dazu kommen konnte.

Bis 1880: Leben ohne Absicherung

Bevor es eine staatliche Rente gab, bedeutete Alter für viele Menschen Armut. Wer nicht mehr arbeiten konnte, war in der agrarischen Gesellschaft auf Familie oder Nachbarn angewiesen oder fiel auf die Armenfürsorge zurück. Doch mit der Industrialisierung veränderte sich alles: Menschen zogen in die Städte, Arbeitsmigration nahm zu, familiäre Netze lösten sich auf. Die Folge war wachsende Altersarmut und Unsicherheit.

Frühe Formen der Absicherung entstanden vor allem in bestimmten Berufsgruppen. Handwerkszünfte, Knappschaften im Bergbau und große Unternehmen richteten Unterstützungskassen für ihre Mitglieder ein. In Bayern gab es für Beamte schon 1805 ein Versorgungsgesetz, in Preußen ab 1825. Ihr Ziel war die Wahrung des Lebensstandards, nicht nur das Überleben im Alter.

Für die breite Bevölkerung blieb das Alter jedoch ein Risiko. Seit 1842 waren die Gemeinden verpflichtet, Bedürftige zu unterstützen, doch die Armenfürsorge reichte kaum über das Nötigste hinaus. Mit steigender Lebenserwartung und wachsender Zahl alter Menschen gerieten die Kommunen an ihre Grenzen.

Gleichzeitig wuchs mit der Industrialisierung eine neue soziale Klasse heran: die Arbeiterschaft. Wer in der Fabrik seine Arbeitskraft verlor, hatte keinen Rückhalt. Krankheit, Unfall oder Alter führten fast zwangsläufig in die Armut. Die Arbeiterfrage wurde zu einer der großen Herausforderungen des Kaiserreichs.

1878-1889: Bismarcks Wendepunkt - Zuckerbrot und Peitsche

Angesichts wachsender sozialer Spannungen suchte Reichskanzler Otto von Bismarck nach einem Weg, die Arbeiterbewegung zu kontrollieren und zugleich zu befrieden. Seine Strategie war eine Mischung aus Härte und Zugeständnis.

Mit dem Sozialistengesetz von 1878 ließ Bismarck sozialistische Organisationen und Zeitungen verbieten und politische Gegner verfolgen. Das war die „Peitsche“. Doch der soziale und politische Druck ließ sich damit nicht aufhalten. Immer mehr Menschen forderten bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen. Also griff Bismarck zum „Zuckerbrot“: In der Kaiserlichen Botschaft von 1881 verkündete Kaiser Wilhelm I. im Namen Bismarcks, dass der Staat künftig Verantwortung für das Wohl der Arbeiter übernehmen müsse. Mit der Krankenversicherung (1883) und der Unfallversicherung (1884) legte Bismarck die ersten Grundsteine eines neuen Sozialstaats. Damit war der Weg frei für die Geburtsstunde der deutschen Rentenversicherung.

1889: Der Beginn der gesetzlichen Rentenversicherung

Mit dem Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung von 1889 setzte Otto von Bismarck einen Meilenstein: Zum ersten Mal übernahm der Staat in Deutschland Verantwortung für die Absicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. Bismarck wollte die Arbeiterschaft an das Kaiserreich binden, indem er ihnen Schutz und Perspektive bot. Die neue Versicherung galt für alle Arbeiter ab 16 Jahren sowie für niedrig verdienende Angestellte mit einem Jahreseinkommen bis 2 000 Mark. Selbstständige, mithelfende Familienangehörige und die meisten Frauen blieben jedoch außen vor.

Das Rentenalter lag bei 70 Jahren, zu einer Zeit, in der die durchschnittliche Lebenserwartung kaum 57 Jahre betrug. Nur wenige Menschen erlebten also tatsächlich den Bezug einer Altersrente. Wichtiger war zunächst die Invaliditätsrente, die Unterstützung bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit gewährte. Die Beiträge betrugen etwa 1,7 % des Bruttolohns, jeweils zur Hälfte gezahlt von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ergänzt wurde das System durch einen staatlichen Reichszuschuss, der bis zu 40 Prozent der Ausgaben decken konnte. Organisatorisch war das Gesetz ein Schritt in Richtung Selbstverwaltung: Arbeitgeber und Versicherte waren gemeinsam an der Leitung beteiligt. Zur Durchführung wurden Landesversicherungsanstalten gegründet, die die Beiträge verwalteten und Leistungen auszahlen sollten. Auch wenn die Renten anfangs sehr niedrig waren, denn nach 30 Beitragsjahren erhielt man nur einen Bruchteil des früheren Verdienstes, markierte dieses Gesetz einen historischen Wendepunkt. Zum ersten Mal wurde die Absicherung im Alter als gesellschaftliche Aufgabe verstanden, nicht als Almosen.

1889-1918: Kaiserreich und Erster Weltkrieg

Nach der Einführung der Rentenversicherung begann das neue System, sich allmählich zu festigen und zu wachsen. Was zunächst nur für Arbeiter galt, wurde in den folgenden Jahrzehnten Schritt für Schritt ausgeweitet.

Ein wichtiger Meilenstein war die Reichsversicherungsordnung von 1911. Sie fasste die verschiedenen Sozialgesetze erstmals in einem einheitlichen Regelwerk zusammen und schuf eine gemeinsame Grundlage für Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Mit ihr wurde auch die Hinterbliebenenversorgung eingeführt: Witwen und Waisen erhielten erstmals eigene Rentenansprüche. Gleichzeitig entstand mit der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte eine neue Institution, die ab 1913 für die Rentenversicherung der Angestellten zuständig war.

Mit der Zeit wuchs der Kreis der Versicherten. Immer mehr Beschäftigte wurden in die Pflichtversicherung einbezogen und die Altersgrenze wurde auf 65 Jahre gesenkt. Diese Reform führte zu einer Verdopplung der Rentenbezieher.

Doch der Erste Weltkrieg (1914–1918) brachte enorme Belastungen. Millionen Menschen verloren ihr Leben und die Wirtschaft geriet in Schieflage. Um die Soldaten nach Kriegsende nicht zu benachteiligen, wurden ihre Kriegsdienstzeiten als Rentenjahre anerkannt. Gleichzeitig führte die Kriegsfinanzierung zu einer massiven Inflation, die die Rücklagen der Versicherungen entwertete und die Renten real drastisch minderte.

1918-1933: Die Weimarer Republik

Nach dem Ersten Weltkrieg lag Deutschland wirtschaftlich und gesellschaftlich am Boden. Die Inflation der Nachkriegsjahre vernichtete große Teile der Kapitalreserven, die eigentlich für die Rentenzahlungen vorgesehen waren. Renten verloren rapide an Wert und reichten kaum mehr zum Leben.

Um die Not zu mildern, führte die Regierung 1921 eine Sozialrentnerfürsorge ein. Sie sollte den Ärmsten helfen, brachte aber kaum Besserung. Die wirtschaftliche Lage blieb instabil. Ein weiterer Schritt war der Übergang zum Umlageverfahren im Jahr 1924. Damit wurde das Prinzip geändert: Die laufenden Beiträge der Erwerbstätigen finanzierten nun die Renten der aktuellen Rentner. In den 1920er Jahren wurde das System weiter ausgebaut. 1927 wurde die Arbeitslosenversicherung eingeführt. Deutschland entwickelte sich damit zu einem der ersten Länder weltweit mit einem umfassenden System sozialer Sicherung.

Doch der Fortschritt blieb brüchig. Die Weltwirtschaftskrise ab 1929 traf das Land mit voller Wucht. Millionen verloren ihre Arbeit, die Beitragseinnahmen brachen ein und der Staat reagierte mit drastischem Sparkurs. Renten wurden gekürzt, Sonderzahlungen gestrichen. Die Lebenslage vieler älterer Menschen verschlechterte sich massiv.

Am Ende der Weimarer Republik stand ein Rentensystem, das trotz aller Reformen geschwächt war: durch Inflation, Krisen und politische Instabilität. Dennoch hatte sich in diesen Jahren etwas Grundlegendes verändert: Die Vorstellung, dass soziale Sicherheit eine öffentliche Aufgabe ist. Diese Idee überdauerte selbst die härtesten Zeiten.

1933-1945: Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten begann auch für die Rentenversicherung eine neue Epoche, geprägt von Kontrolle, Ideologie und Krieg.

Bereits 1933/34 wurden die Sozialversicherungen gleichgeschaltet. Die bisherige Selbstverwaltung, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam über die Versicherungen entschieden hatten, wurde abgeschafft. An ihre Stelle trat das „Führerprinzip“: Regimetreue Leiter übernahmen die Kontrolle, die Sozialversicherung wurde in die Strukturen der Deutschen Arbeitsfront eingegliedert. Die Idee einer unabhängigen, solidarischen Verwaltung wich einem zentral gesteuerten Machtinstrument.

Ab 1933 kehrte das Regime zum Kapitaldeckungsverfahren zurück: Die Rentenbeiträge sollten wieder angespart werden, jedoch nicht zum Nutzen der Versicherten, sondern zur Finanzierung der Aufrüstung. Rentenüberschüsse flossen zwangsweise in Reichsanleihen. Die Rentenkassen wurden so Teil des Kriegshaushalts.

Gleichzeitig nutzten die Nationalsozialisten die Sozialpolitik zur Stärkung ihrer Ideologie der „Volksgemeinschaft“. Jüdische Bürger, politisch Verfolgte, Deportierte und Zwangsarbeiter wurden aus der Sozialversicherung ausgeschlossen. Millionen Menschen, die in Deutschland arbeiteten, hatten keinen Anspruch auf Rentenleistungen.

Trotz der ideologischen und finanziellen Vereinnahmung wurde das System organisatorisch weiter ausgebaut. 1938 wurde die Rentenversicherungspflicht auf Handwerker ausgeweitet, und 1941 entstand die Krankenversicherung der Rentner. Doch diese Erweiterungen standen im Dienst der Kriegswirtschaft.

Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs brach das System schließlich unter der Last der Ereignisse zusammen. Die Verwaltung der Versicherungen wurde dezentralisiert, Akten gingen verloren, Zahlungen stockten. Am Ende des Krieges lagen nicht nur Städte in Trümmern, sondern auch das Vertrauen in den Staat als Garant sozialer Sicherheit.

1945-1957: Die Nachkriegszeit

Als der Zweite Weltkrieg 1945 endete, war das Rentensystem schwer beschädigt. Akten waren zerstört, Rücklagen durch Kriegsanleihen verloren und Millionen Menschen standen vor dem Nichts. Dennoch gelang es erstaunlich schnell, die Rentenzahlungen wieder aufzunehmen. Trotz Chaos und Not blieb die Grundstruktur der Sozialversicherung erhalten.

Die wirtschaftliche und politische Teilung Deutschlands führte bald zu zwei sehr unterschiedlichen Wegen.

In der Sowjetischen Besatzungszone, später in der DDR, wurde ab 1947 eine Einheitsversicherung eingeführt. Alle Sozialversicherungszweige (von Kranken- bis Rentenversicherung) wurden staatlich zentralisiert und unter die Kontrolle des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes gestellt. Private oder selbstverwaltete Strukturen verschwanden. Die Renten blieben niedrig und orientierten sich kaum an den Löhnen. Lebensstandard und soziale Sicherheit sollten durch subventionierte Preise und staatliche Versorgung gesichert werden.

In den westlichen Besatzungszonen, der späteren Bundesrepublik Deutschland, wurde dagegen an den Strukturen der alten Sozialversicherung angeknüpft. 1948 brachte die Währungsreform die entscheidende Zäsur: Renten wurden 1:1 in D-Mark umgestellt, während andere Geldbestände im Verhältnis 1:10 entwertet wurden. Das bewahrte viele Rentner vor noch größerem Verlust, doch die Renten blieben gering, oft kaum mehr als ein Existenzminimum. Die wirtschaftliche Lage blieb angespannt. Die Rentenversicherung hatte keine Kapitalreserven mehr, weshalb der Staat hohe Zuschüsse leisten musste. In den 1950er Jahren deckte der Bund bis zu 47 Prozent der Ausgaben. Altersarmut war weit verbreitet. Trotzdem begann der Wiederaufbau auch im Sozialsystem. Mit dem Selbstverwaltungsgesetz von 1951 wurde in der Bundesrepublik die paritätische Mitbestimmung von Arbeitgebern und Versicherten wieder eingeführt.

In dieser Zeit wuchs der Druck, das Rentensystem zu reformieren. Die Löhne stiegen, die Wirtschaft erholte sich. Das alte System der Unterstützungsrente passte nicht mehr zu einer Gesellschaft im Aufbruch. So begann Mitte der 1950er Jahre die Vorbereitung auf eine tiefgreifende Reform.

1957: Die große Rentenreform

Mit der Rentenreform von 1957 begann ein neues Kapitel in der Geschichte der sozialen Sicherung in Deutschland. Unter Bundeskanzler Konrad Adenauer wandelte sich die Rente zu einem Instrument der Lebensstandardsicherung. Bis dahin waren Renten feste Geldbeträge, die über Jahre hinweg gleich blieben, während Löhne und Preise stiegen. Das führte dazu, dass viele Rentner trotz Wirtschaftswunder in relativer Armut lebten. Die Reform beendete diesen Zustand mit der Einführung der dynamischen Rente. Von nun an wurden die Renten regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst. Wenn die Einkommen der Erwerbstätigen stiegen, stiegen auch die Renten.

Zugleich änderte sich das Grundprinzip der Finanzierung zu einem Lohnersatzprinzip. Die Rente sollte künftig den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard abbilden. Der Generationenvertrag entstand: Die aktuell Erwerbstätigen finanzieren die Renten der älteren Generation, im Vertrauen darauf, dass später die Jüngeren dasselbe tun werden. Das Umlageverfahren wurde dauerhaft eingeführt: Die laufenden Beiträge werden unmittelbar für die aktuellen Rentenzahlungen verwendet, anstatt Kapital anzusparen. Außerdem wurden neue Leistungen eingeführt: eine Altersrente für Frauen, eine Arbeitslosenrente und eine höhere Witwenrente, die nun 60 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners betrug. Auch das Prinzip „Reha vor Rente“ wurde gesetzlich verankert. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sollte Vorrang vor der Frühverrentung haben.

Die Auswirkungen waren gewaltig: Die Renten stiegen um rund 60 Prozent und erstmals seit Jahrzehnten konnten ältere Menschen spürbar am wirtschaftlichen Aufschwung teilhaben.

1957-1972: Ausbau des Rentensystems

Nach der großen Reform von 1957 begann eine Phase der Stabilisierung und Ausweitung. In den späten 1950er- und 1960er-Jahren stand zunächst der Ausbau des Versichertenkreises im Mittelpunkt. Mit der Altershilfe für Landwirte wurde 1957/58 erstmals ein eigenes System für die bäuerliche Bevölkerung geschaffen. In den folgenden Jahren wurde die gesetzliche Rentenversicherung für weitere Berufsgruppen geöffnet. Mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung begann der Übergang in das digitale Zeitalter der Verwaltung. Und mit dem Beitritt zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft konnten Versicherungszeiten erstmals europaweit angerechnet werden.

Die Rentenreform von 1972 brachte tiefgreifende Leistungsverbesserungen für die gesetzliche Rentenversicherung. Mit der Einführung einer flexiblen Altersgrenze war der Renteneintritt nun bereits ab 63 Jahren möglich, sofern mindestens 35 Versicherungsjahre vorlagen. Gleichzeitig wurde die Rente nach Mindesteinkommen eingeführt, um insbesondere Menschen mit niedrigen Löhnen besser abzusichern. Darüber hinaus wurde die freiwillige Versicherung auf Selbstständige und Hausfrauen ausgeweitet. Diese Reform markierte den Höhepunkt der Ausbauphase der Nachkriegszeit.

Doch gegen Ende der 1960er-Jahre zeichnete sich bereits ein Wandel ab.

1970er-1980er Jahre: Reformdruck und Sparmaßnahmen

Ab den 1970er-Jahren geriet das Rentensystem zunehmend unter ökonomischen und demografischen Druck. Wirtschaftliche Krisen, steigende Arbeitslosigkeit und die Alterung der Gesellschaft stellten die Finanzierbarkeit der Rentenversicherung infrage.

In den 1970er- und 1980er-Jahren reagierte die Politik auf die wirtschaftlichen Krisen und die wachsenden finanziellen Belastungen der Rentenversicherung mit einer Reihe von Einschränkungen und Sparmaßnahmen. 1967 wurden die Beiträge erhöht, während gleichzeitig Ausbildungs- und Arbeitslosenzeiten bei der Rentenberechnung nur noch eingeschränkt berücksichtigt wurden. Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit sowie zunehmende Quersubventionierungen anderer Sozialkassen verstärkten in den folgenden Jahren den Reformdruck. Um die Finanzierung des Systems zu stabilisieren, beschloss die Bundesregierung 1977 sowie 1983/84 weitere Maßnahmen: Rentner mussten fortan einen Eigenanteil zur Krankenversicherung leisten, Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden beitragspflichtig und der Beitragssatz stieg auf bis zu 19,2 Prozent.

Trotz dieser Einschnitte kam es jedoch auch zu Leistungsverbesserungen. 1981 wurde mit der Künstlersozialversicherung ein eigenständiges System geschaffen, das selbstständige Künstler in die soziale Sicherung einbezog. Mitte der 1980er-Jahre folgte schließlich die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Witwer wurden in der Hinterbliebenenversorgung den Witwen gleichgestellt.

Trotz dieser Fortschritte zeichnete sich ein Trend zur Frühverrentung ab: Viele Menschen traten bereits vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand ein, was die finanzielle Belastung des Systems weiter erhöhte.

Ab 1990: Nach der Wiedervereinigung

Die Wiedervereinigung Deutschlands stellte auch die Rentenversicherung vor eine enorme Herausforderung. Das DDR-Modell der Ostzone und die bundesdeutsche Rentenversicherung im Westen mussten zusammengeführt werden. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz 1992 wurden die Renten der ehemaligen DDR in die Bundesrepublik übergeleitet, die Ost-Renten an das westdeutsche Niveau angepasst und neue Landesversicherungsanstalten aufgebaut.

Mit der Rentenreform von 1992 trat zudem das Sozialgesetzbuch VI in Kraft und ersetzte die alte Reichsversicherungsordnung. Alle Rentenarten wurden vereinheitlicht, Kindererziehungszeiten auf drei Jahre festgelegt und die Regelaltersgrenze auf 65 Jahre angehoben. Frühverrentung war nur noch mit finanziellen Abschlägen möglich. Gleichzeitig wurden Teilrenten eingeführt, um einen flexiblen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Ein zentraler Schritt war die Nettoanpassung der Renten: Die Renten stiegen künftig entsprechend der Nettolohnentwicklung, also nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben, was die Kaufkraft der Renten realer sicherte. Gleichzeitig wurden Beitragssatzstabilität und Bundeszuschüsse gesetzlich geregelt, um politische Einflussnahme zu begrenzen und langfristige Stabilität zu gewährleisten.

Trotz aller Reformen blieb der demografische Wandel eine zentrale Herausforderung: Eine alternde Gesellschaft mit immer weniger Beitragszahlern macht das Gleichgewicht zwischen Lebensstandardsicherung und Beitragssatzstabilität zu einem ständigen Zielkonflikt.

2001-2013: Reform und Modernisierung

Mit der Rentenreform von 2001, besser bekannt als Riester-Reform, sollte die gesetzliche Rente nicht mehr allein den Lebensstandard sichern, sondern durch private und betriebliche Vorsorge ergänzt werden. Ziel war es, die Stabilität der Beitragssätze bei maximal 22 % zu sichern. Gleichzeitig wurde das Rentenniveau gesenkt und die Entwicklung der Renten wurde teilweise von der Lohnentwicklung entkoppelt. Mit der Einführung der Renteninformation 2004 erhielten Versicherte erstmals die Möglichkeit, ihre Rentenansprüche transparent nachzuvollziehen.

Die Organisationsreform 2005 führte zur Zusammenführung der bisherigen Arbeiter- und Angestelltenversicherung in die Deutsche Rentenversicherung. Parallel dazu trat das Nachhaltigkeitsgesetz 2004 in Kraft, das die Rentenentwicklung an demografische und beitragsbezogene Rahmenbedingungen koppelte. Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 begann die nachgelagerte Besteuerung der Renten, um die langfristige Finanzierbarkeit weiter zu sichern. Ab 2012 wurde das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre für die Jahrgänge ab 1964 eingeführt. Die Finanzkrise 2008 bewies die Stabilität des Umlageverfahrens, da die Rentenzahlungen trotz wirtschaftlicher Turbulenzen gesichert blieben. 2010 wurden die Rentenversicherungsbeiträge für Langzeitarbeitslose gestrichen.

Ab 2014: Leistungs-verbesserungen

Mit dem Rentenpaket von 2014 wurden die Rentenleistungen gestärkt. Die Mütterrente erkannte zusätzliche Kindererziehungsjahre an, langjährig Versicherte konnten ab 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen und die Erwerbsminderungsrenten wurden verbessert. 2016 wurde die Flexi-Rente eingeführt, die einen flexiblen Übergang in den Ruhestand ermöglicht und Prävention und Reha fördert. 2017 folgte das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz, das die Angleichung der Rentenwerte zwischen Ost und West bis 2025 regelte, sowie das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge fördert. 2018 trat die sogenannte „Doppelte Haltelinie“ in Kraft, die sicherstellt, dass das Renteniveau mindestens 48 % beträgt, während der Beitragssatz bis 2025 maximal 20 % beträgt. Zwischen 2020 und 2021 wurde die Grundrente für langjährig Versicherte mit niedrigem Einkommen eingeführt, um bedürftige Rentner zu unterstützen. 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten aufgehoben, wodurch ein flexiblerer Übergang in den Ruhestand möglich wurde. 2025 wurde die Rentenangleichung Ost/West abgeschlossen, sodass ab 2025 einheitliche Rentenwerte gelten.

Das Rentensystem in Deutschland

Heute beziehen rund 22,3 Millionen Menschen eine gesetzliche Rente. Aus historischen Wurzeln ist also etwas entstanden, das heute das Leben vieler Millionen prägt. Damit aber klar wird, warum über das Rentensystem so viel gesprochen wird, sollte man sich auch anschauen, wie es im Detail funktioniert.

Grundprinzip und Ziele der Altersvorsorge

Das deutsche Rentensystem erfüllt drei grundlegende Aufgaben.

  1. Es soll Menschen im Alter vor Armut schützen.
  2. Es soll der Lebensstandardsicherung dienen. Wer viele Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, soll im Ruhestand ein Einkommen erhalten, das die sozial erworbene Lebensstellung zumindest teilweise widerspiegelt.
  3. Es erkennt gesellschaftlich wichtige, aber oft nicht oder schlecht bezahlte Tätigkeiten an (z.B. Kindererziehung, Pflege, Krankheitszeiten oder Arbeitslosigkeit).

Die Gesellschaft hat sich historisch darauf geeinigt, dass ältere Menschen finanziell abgesichert leben können sollen, ohne bis ans Lebensende arbeiten zu müssen. Die Finanzierung dieser Sicherung basiert auf dem sogenannten Generationenvertrag.

Generationenvertrag

Der Generationenvertrag ist keine gesetzliche Bestimmung, sondern ein gesellschaftliches Prinzip: Die heute Erwerbstätigen finanzieren durch ihre Beiträge die Renten der heutigen Rentner. Später, wenn sie selbst Rentner sind, übernimmt die nächste Erwerbsgeneration dieselbe Aufgabe. 

Dieser Mechanismus macht die Rentenzahlung unabhängig vom individuellen Sparverhalten. Wer einzahlt, erwirbt damit das Recht auf eine künftige Leistung, ohne dass seine eigenen Beiträge angespart oder für Jahrzehnte auf dem Kapitalmarkt angelegt werden. Dieses System nennt man Umlageverfahren.

Umlageverfahren

Durch das Umlageverfahren zahlen alle Arbeitnehmer monatlich 18,6 Prozent ihres Bruttoeinkommens ein, je zur Hälfte getragen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Gelder werden nicht angespart, sondern sofort genutzt, um die laufenden Renten zu finanzieren.

Ergänzt werden die Beitragseinnahmen durch erhebliche Bundeszuschüsse. Diese steuerfinanzierten Leistungen dienen zwei Zwecken: Sie finanzieren gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie Kindererziehungszeiten oder nicht beitragsgedeckte Ansprüche und stabilisieren das Rentensystem in Phasen, in denen die Beitragseinnahmen nicht ausreichen.

Das Umlageverfahren ist stark vom Zustand des Arbeitsmarktes, der Lohnentwicklung und vor allem der demografischen Struktur abhängig.

Demographischer Wandel

Seit den 1970er-Jahren ist die Geburtenrate deutlich gesunken und liegt unter dem Bestandserhaltungsniveau. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung kontinuierlich. Diese beiden Trends haben weitreichende Folgen: Die Zahl der Menschen im Ruhestand steigt schneller als die Zahl jener, die erwerbstätig sind.

Verhältnis der Beitragszahler pro Altersrentner in Deutschland
1962: 6 Beitragszahler pro Rentner
1965: 5,45 Beitragszahler pro Rentner
1975: 3,53 Beitragszahler pro Rentner
2022: 2,15 Beitragszahler pro Rentner
Prognose 2030: 1,5 Beitragszahler pro Rentner
Prognose 2050: 1,3 Beitragszahler pro Rentner

Während in den 1960er-Jahren noch etwa fünf bis sechs Erwerbstätige auf einen Rentner kamen, sind es heute nur noch rund zwei. Mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Babyboomer-Generation verschärft sich dieses Verhältnis drastisch. Prognosen gehen davon aus, dass um das Jahr 2050 weniger als zwei Erwerbstätige einen Rentner finanzieren müssen. Diese Entwicklung führt zu wachsenden Finanzierungslücken.

Die drei Säulen der Altersvorsorge

Das deutsche Alterssicherungssystem besteht aus drei Säulen, die miteinander verzahnt sind, aber unterschiedliche Funktionen und Finanzierungsprinzipien haben.

Die gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung ist mit Abstand der größte Leistungsträger des deutschen Sozialstaates. Nahezu alle Arbeitnehmer sind pflichtversichert und erwerben während ihrer gesamten Erwerbsbiografie Rentenansprüche.

Die Rentenhöhe orientiert sich am Äquivalenzprinzip. Je länger und je höher jemand Beiträge einzahlt, desto höher wird später die Rente. Gleichzeitig sorgt das Solidarprinzip dafür, dass auch Zeiten anerkannt werden, in denen keine oder nur geringe Beiträge fließen (etwa Kindererziehung, Pflege oder Phasen der Arbeitslosigkeit).

Rentenpunkte messen, wie das eigene Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten steht. Wer ein Jahr lang exakt den Durchschnitt verdient hat, erhält dafür einen Rentenpunkt. Wer doppelt so viel verdient, bekommt zwei Punkte. Wer nur die Hälfte verdient, 0,5 Punkte.

Jeder Rentenpunkt hat einen aktuellen Wert in Euro: den Rentenwert. Dieser Wert wird regelmäßig angepasst, um Rentenzahlungen an die Lohnentwicklung anzunähern. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der Rentenwert:

Euro pro Entgeltpunkt
0

Die individuelle monatliche Rente berechnet sich dann so: Man multipliziert die Gesamtsumme der gesammelten Rentenpunkte mit dem Rentenwert und berücksichtigt ggf. zusätzliche Faktoren wie vorgezogenen oder späteren Rentenbeginn.

Beispielrechnung:
Stellen wir uns vor, jemand hat im Laufe seines Erwerbslebens 45 Rentenpunkte erworben (das ist ein typischer Wert bei 45 Jahren Arbeit zum Durchschnittslohn). Dann ergibt sich die Rente so:

45 Punkte × 40,79 €/Punkt = 1.835,55 € brutto pro Monat.

Von diesem Bruttobetrag müssen später noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie eventuell Steuern abgezogen werden. Die tatsächliche Netto-Rente ist also etwas geringer.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Altersrenten, sondern auch Erwerbsminderungsrenten für Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sowie Hinterbliebenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen. Zudem finanziert sie zahlreiche Rehabilitationsmaßnahmen nach dem Motto „Reha vor Rente“.

Das Regelrentenalter ist:

Jahre
0

Ein früherer Rentenbeginn ist möglich, aber mit Abschlägen verbunden. Wer länger arbeitet, erhält Zuschläge, die die spätere Rente erhöhen. 

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bildet die zweite Säule des Systems. Sie basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren: Die Beiträge werden angespart, investiert und später als Rente oder Kapital ausgezahlt. Jeder abhängig Beschäftigte hat einen Rechtsanspruch darauf, Teile seines Gehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Seit 2019 muss der Arbeitgeber bei solchen Modellen einen Zuschuss leisten.

Die bAV ermöglicht steuer- und sozialabgabenfreies Sparen. Gleichzeitig reduziert sie jedoch das heutige Nettogehalt und ist oft weniger flexibel. Wer den Arbeitgeber wechselt, kann bestehende Anwartschaften nicht immer problemlos mitnehmen. Auch das Kapitalmarktrisiko, hohe Kosten oder Intransparenz mancher Verträge können problematisch sein.

Allerdings gilt: Wenn der Arbeitgeber einen hohen Zuschuss zahlt, wird die bAV für viele Beschäftigte besonders attraktiv. Daher ist die bAV längst nicht mehr nur eine Zusatzleistung großer Industriekonzerne, sondern gewinnt auch in kleineren Unternehmen an Bedeutung.

Private Altersvorsorge

Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Sie ist freiwillig, basiert ebenfalls auf Kapitaldeckung und hängt allein vom individuellen Sparverhalten ab. Sie umfasst staatlich geförderte Produkte wie Riester- und Rürup-Renten sowie ungeförderte Anlagen wie Aktien, ETFs, Immobilien oder klassische Lebensversicherungen.

Geförderte Vorsorge

  • Die Riester-Rente richtet sich vor allem an gesetzlich Versicherte und ihre Ehepartner. Sie bietet Zulagen für Erwachsene und Kinder sowie steuerliche Vorteile, ist aber aufgrund hoher Kosten und geringer Renditechancen umstritten.
  • Die Rürup-Rente wurde vor allem für Selbstständige entwickelt und ermöglicht hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten, ist aber extrem unflexibel und nicht kündbar.

Ungeförderte Vorsorge

Für viele junge Menschen sind ETF-Sparpläne besonders geeignet. Sie sind kostengünstig, flexibel, breit diversifizierbar und bieten langfristig attraktive Renditen. Immobilien, klassische Lebensversicherungen oder fondsgebundene Renten sind ebenfalls Optionen, unterscheiden sich jedoch deutlich in Risiko, Rendite und Liquidität.

Rentenniveau und Rentenlücke

Das Rentenniveau gibt an, wie hoch die Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren im Verhältnis zum durchschnittlichen Arbeitnehmerlohn ist. Aktuell liegt es bei:

0 %

Dies bedeutet: Der Lebensstandard wird nur teilweise durch die gesetzliche Rente gesichert. Die private Vorsorge muss zunehmend die entstehende Rentenlücke schließen.

Die Rentenlücke bezeichnet den Unterschied zwischen dem letzten Nettoeinkommen im Erwerbsleben und der tatsächlichen Netto-Rente, die man im Ruhestand erhält. Da die gesetzliche Rente nur einen Teil des früheren Einkommens ersetzt, entsteht eine finanzielle Differenz. Die Lücke entsteht auch durch Abzüge von Kranken- und Pflegeversicherung. Selbst jemand, der 45 Jahre lang exakt zum Durchschnittslohn gearbeitet hat, erreicht netto nur etwa 43 bis 45 Prozent seines früheren Einkommens. Bei unterbrochenen Erwerbsbiografien, Teilzeit, geringem Einkommen oder spät begonnenen Berufslaufbahnen fällt die Lücke deutlich größer aus.

Je früher man sich mit dieser Rentenlücke auseinandersetzt, desto besser lässt sie sich durch betriebliche und private Vorsorge ausgleichen. Besonders junge Menschen sind darauf angewiesen, selbst aktiv vorzusorgen, da sie voraussichtlich stärker von einem sinkenden Rentenniveau, steigender Lebenserwartung und steigenden Beiträgen betroffen sein werden. Die gesetzliche Rente bleibt damit zwar eine wichtige Grundlage, aber sie ersetzt nicht den Lebensstandard, sondern lediglich einen Basisteil, der durch zusätzliche Vorsorge ergänzt werden muss, um den gewohnten Lebensstil im Alter aufrechterhalten zu können.

Die Rente - ein Problem für Jung und Alt

Die Rente stellt nicht nur für die jüngere Generation ein Problem dar. Viele ältere Menschen sind bereits heute mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Altersarmut betrifft vor allem Frauen, Personen mit lückenhaften Erwerbsbiografien und Geringverdienende und sie nimmt seit Jahren zu.

Ein verlässliches Alterseinkommen ist mehr als nur die finanzielle Grundlage. Wer ausreichend Geld hat, kann in einer angemessenen Wohnung leben und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Fehlende Mittel führen hingegen schnell zu Einschränkungen, Isolation und gesundheitlichen Belastungen.

Die Einkommenssituation im Alter ist sehr unterschiedlich. Während in den alten Bundesländern 2021/2022 rund ein Drittel der Älteren über eine Betriebsrente verfügt, sind es im Osten nur etwa fünf Prozent. Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Vor allem alleinstehende Frauen erreichen häufig nur niedrige Einkommen unter 700 Euro pro Monat. Ehepaare liegen dagegen deutlich häufiger in höheren Einkommensgruppen. Mehr als die Hälfte verfügt monatlich über mehr als 2.500 Euro. Diese Unterschiede spiegeln sich auch in den verschiedenen Einkommensarten wider. Gesetzliche Renten stellen zwar für fast alle die wichtigste Quelle dar, doch zusätzliche betriebliche oder private Vorsorge bleibt ungleich verteilt mit klaren Nachteilen für Frauen und für Menschen im Osten.

2003 Empfänger Grundsicherung
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2012 Empfänger Grundsicherung
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2024 Empfänger Grundsicherung
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Armut im Alter lässt sich auf zwei Weisen betrachten. Wer unter dem Existenzminimum liegt, hat Anspruch auf Grundsicherung. 2024 waren dies 4,1 Prozent der Älteren. Die Grundsicherung setzt sich aus der Übernahme angemessener Wohnkosten und dem Regelbedarf zusammen. 2022 betrug der Regelbedarf 502 Euro für Alleinstehende. So ergibt sich ein Gesamtbedarf von durchschnittlich etwa 850 Euro monatlich.

Die relative Armut misst, ob Menschen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Sie zeigt ein deutlich größeres Problem: 19,6 Prozent der über 65-Jährigen gelten als armutsgefährdet, mit besonders hohen Risiken für Frauen (21,6 %). Die Armutsgefährdung der Älteren liegt damit bereits über der der Gesamtbevölkerung.

Insgesamt ü.65 armutsgefährdet
0 %
Männer ü.65 armutsgefährdet
0 %
Frauen ü.65 armutsgefährdet
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Seit 2005 steigt die Armutsrisikoquote der Älteren kontinuierlich. Verantwortlich sind strukturelle Faktoren wie das sinkende Rentenniveau, prekäre Beschäftigung, lange Phasen der Teilzeit oder Erwerbslosigkeit sowie die begrenzte Reichweite betrieblicher und privater Vorsorge. Vieles deutet darauf hin, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Besonders gefährdet sind Personen mit niedriger Bildung, gesundheitlichen Einschränkungen oder instabilen Erwerbsbiografien.

Frauen tragen ein weit höheres Armutsrisiko als Männer. Sie leben im Schnitt länger, arbeiten häufiger in Teilzeit, verdienen weniger und unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit öfter für Familie oder Pflege. Nach dem Tod des Partners sinkt das verfügbare Einkommen deutlich, da die Witwenrente diese Lücke nicht vollständig schließt.

Durschnitt Altersrente Frauen
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Durchschnitt Altersrente Männer
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Zwar gibt es positive Entwicklungen wie die steigende Frauenerwerbstätigkeit, bessere Arbeitsmarktchancen oder die Anrechnung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Dennoch reichen diese Verbesserungen bisher nicht aus, um den Anstieg der Altersarmut grundsätzlich zu stoppen.

Der Übergang in die Rente hängt stark von Gesundheit, Arbeitsmarktbedingungen und beruflichen Belastungen ab. Viele scheiden schon vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren aus durch Erwerbsminderung oder vorgezogene Altersrente. Teilrenten oder Rentenaufschub sollen flexiblere Übergänge fördern, werden jedoch selten genutzt, da passende Arbeitsbedingungen und Arbeitgeberunterstützung fehlen.

Gleichzeitig steigt die Erwerbstätigkeit Älterer: Viele 60- bis 64-Jährige arbeiten weiter, und auch über das Rentenalter hinaus ist Arbeit häufiger geworden, allerdings oft aus finanzieller Notwendigkeit, beispielsweise in Minijobs.

Erwerbstätigenquote von älteren Menschen in Deutschland in den Jahren 2013 und 2023 (Altersgruppen 60-64, 65-69 und 69+ Jahre)
60-64 Jahre (2013) 50%
60-64 Jahre (2023) 65%
65-69 Jahre (2013) 13%
65-69 Jahre (2023) 20%
69+ (2013) 5%
69+ (2023) 9%
Mit zunehmendem Alter zeigt sich ein weiteres Risiko: Pflegebedürftigkeit. Ab 80 Jahren steigt sie rasant an. Die meisten Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt, oft von Angehörigen, was sowohl für die Pflegenden als auch für die Pflegebedürftigen zu finanziellen und sozialen Belastungen führt.

Ein weiterer Aspekt wird zunehmend als ungerecht empfunden: Die einheitliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren ignoriert die enormen Unterschiede zwischen verschiedenen Berufsgruppen. Während manche Tätigkeiten bis ins hohe Alter gut auszuüben sind, stellen andere eine physische oder psychische Belastung dar, die die Gesundheit stark beansprucht. Besonders Arbeiter in körperlich schweren Berufen (etwa in der Pflege, Produktion, im Baugewerbe oder im Handwerk) erreichen oft nicht das Rentenalter in guter Verfassung. Viele scheiden vorzeitig aus, häufig aufgrund berufsbedingter gesundheitlicher Einschränkungen. Hinzu kommt: Die Lebenserwartung unterscheidet sich je nach Beruf und sozialer Lage erheblich.

Durchschnittliche Lebenserwartung nach Berufsgruppen und Geschlecht
Arbeiter: 80,9 Jahre
Arbeiterin: 85,5 Jahre
Selbstständiger: 84,3 Jahre
Selbstständige: 86 Jahre
Angestellter: 84,4 Jahre
Angestellte: 87 Jahre
Beamter: 86,5 Jahre
Beamtin: 88,5 Jahre

Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen, gutem Einkommen und weniger belastenden Arbeitsbedingungen leben im Durchschnitt mehrere Jahre länger und beziehen ihre Rente entsprechend länger. Studien zeigen, dass Arbeiter im Schnitt bis zu vier Jahre geringere Lebenserwartung haben als Angestellte und deutlich häufiger vor 65 erwerbsgemindert werden. In manchen Berufsgruppen beträgt die Differenz über zehn Jahre. Bergleute erreichen mit 40 Jahren eine verbleibende Lebenserwartung von nur 26 Jahren, während technische Berufe im Schnitt bei 39 Jahren liegen. Dennoch müssen sie das gleiche Renteneintrittsalter erfüllen wie Büroangestellte, Verwaltungsmitarbeitende oder Akademiker, deren Tätigkeiten körperlich weniger belastend sind.

Die Daten zeigen klar: Die Rentenfrage ist keine rein generationelle Zukunftsangst. Sie betrifft heute bereits viele ältere Menschen und wird sich in den kommenden Jahren weiter zuspitzen. Besonders Frauen, Menschen mit niedrigen Löhnen und körperlich anstrengenden Berufen, Alleinstehende und Hochaltrige tragen das größte Risiko. Eine zukunftsfähige Rentenpolitik muss daher beide Perspektiven im Blick behalten: die Sorgen der Jüngeren und die soziale Lage derjenigen, die bereits im Rentenalter leben.

Das Rentenpaket der Bundesregierung

Das Rentenpaket der Bundesregierung, das ab dem 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, stellt eine der umfangreichsten Reformen des deutschen Rentensystems seit vielen Jahren dar. Ziel ist es, die langfristige Stabilität der Alterssicherung zu gewährleisten und gleichzeitig gesellschaftliche Veränderungen wie die Alterung der Bevölkerung angemessen zu berücksichtigen. Das Paket umfasst vier Maßnahmen: die Stabilisierung des Rentenniveaus durch die sogenannte Haltelinie, die Einführung der Mütterrente III zur Gleichstellung von Kindererziehungszeiten, die Aktivrente als steuerlichen Anreiz für Weiterarbeit im Alter sowie eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge.

Finanziert wird das Maßnahmenpaket aus dem Bundeshaushalt. Dadurch soll verhindert werden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer kurzfristig durch steigende Rentenbeiträge belastet werden. Allerdings steigen die finanziellen Aufwendungen für den Bund erheblich an: Bis 2039 werden jährliche Kosten von rund 18,4 Milliarden Euro erwartet. Das Rentenpaket zeigt damit die finanziellen Herausforderungen eines alternden Sozialstaates.

Die Haltelinie

Die Haltelinie ist ein stark umstrittener Bestandteil des Rentenpakets der Bundesregierung. Sie sieht vor, das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent zu sichern. Ziel dieser Maßnahme ist es, zu verhindern, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne und ältere Menschen langfristig vom allgemeinen Wohlstandswachstum abgekoppelt werden. Befürworter sehen darin eine notwendige Absicherung des Lebensstandards im Alter.

Die Haltelinie löst jedoch die strukturellen Probleme des Rentensystems nicht, sondern überdeckt sie nur zeitlich begrenzt. Angesichts des demografischen Wandels führt die Stabilisierung des Rentenniveaus zu erheblichen Mehrkosten, die vollständig aus Steuermitteln getragen werden müssen. Bis zum Jahr 2039 summieren sich diese Kosten auf etwa 122 Milliarden Euro, was den Bundeshaushalt langfristig stark belastet.

Außerdem trägt die Haltelinie nur begrenzt zur Bekämpfung von Altersarmut bei. Da das Rentenniveau eine rechnerische Durchschnittsgröße ist, profitieren vor allem Personen mit stabilen und durchgehenden Erwerbsbiografien. Menschen mit niedrigen Einkommen, unterbrochenen Erwerbsverläufen oder längeren Phasen von Teilzeit- und Minijobs erhalten hingegen vergleichsweise geringe absolute Rentensteigerungen.

Zudem verschiebt die Maßnahme finanzielle Lasten auf jüngere Generationen. Zwar bleibt der Beitragssatz bis 2027 stabil, ab 2028 ist jedoch ein deutlicher Anstieg vorgesehen. Das bedeutet, dass die heutige Rentnergeneration zulasten der künftigen Erwerbstätigen priorisiert wird. Und weil die Haltelinie bis 2031 befristet ist, droht danach ohnehin ein erneuter Rückgang des Rentenniveaus, sofern keine weitergehenden Reformen beschlossen werden.

Mit der Mütterrente III setzt die Bundesregierung ein Signal für die Gleichstellung und Anerkennung von Erziehungsarbeit. Bislang wurden Eltern (häufig Mütter), die Kinder vor 1992 bekommen haben, rentenrechtlich schlechter gestellt als Eltern jüngerer Geburtsjahrgänge. Die Reform korrigiert diese Ungleichheit, indem sie die Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf insgesamt drei Jahre erhöht. Dies entspricht einem Plus von sechs Monaten für die betroffenen Eltern und stellt eine Gleichstellung mit später geborenen Kindern her. Rund zehn Millionen Eltern profitieren, davon überwiegend Frauen, die aufgrund unterbrochener Erwerbsbiografien häufig geringere Renten beziehen. Für jedes vor 1992 geborene Kind erhöht sich die monatliche Rente um etwa 20 Euro.

Mit Gesamtkosten von rund 62,7 Milliarden Euro bis 2039 ist die Mütterrente III ein finanziell bedeutender, aber gesellschaftlich unterstützter Bestandteil des Rentenpakets. Sie trägt zur Wertschätzung familiärer Erziehungsarbeit bei und verbessert die Altersabsicherung von Frauen, die aufgrund traditioneller Familienmodelle oft weniger Erwerbsjahre nachweisen können.

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung Anreize schaffen, damit Menschen auch nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Ab dem Jahr 2026 dürfen Rentner, die weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Das entspricht einem jährlichen Freibetrag von 24.000 Euro. Dieses Einkommen wird nicht auf den Steuersatz für andere Einkünfte angerechnet, wodurch die Steuerlast insgesamt sinkt.

Die Aktivrente kommt vor allem Menschen zugute, die gesundheitlich in der Lage sind, weiterzuarbeiten und bereits vergleichsweise gute Einkommen erzielen. Personen mit körperlich belastenden Berufen oder niedrigen Renten profitieren häufig nicht von dieser Regelung, da sie oft nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können.

Ein weiteres Problem sind die Kosten für den Staat. Durch den Steuerfreibetrag entstehen jährliche Steuerausfälle von rund 890 Millionen Euro. Dieses Geld fehlt dem Bundeshaushalt und muss an anderer Stelle ausgeglichen werden. Außerdem kann die Aktivrente den Fachkräftemangel nur in begrenztem Umfang lindern, da nicht davon auszugehen ist, dass ein großer Teil der älteren Bevölkerung tatsächlich länger arbeitet.

Hinzu kommt, dass die Aktivrente nicht für alle gilt. Beamte, Minijobber sowie Selbstständige ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind ausgeschlossen. Dadurch entsteht eine Ungleichbehandlung verschiedener Erwerbsgruppen. Insgesamt ist die Aktivrente daher eher eine punktuelle steuerliche Entlastung für eine begrenzte Gruppe und weniger eine umfassende Lösung für die strukturellen Probleme des Arbeitsmarktes oder der Rentenversicherung.

Die Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) soll die zweite Säule der Altersabsicherung stärken. Ziel ist es, die bislang geringe Verbreitung der bAV, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, zu erhöhen. Viele Beschäftigte (vor allem Geringverdienende) verfügen bislang über keine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge, was langfristig das Risiko von Altersarmut erhöht.

Die Reform setzt dabei auf mehrere Maßnahmen. Ein wichtiger Punkt ist die Öffnung der tarifbasierten Sozialpartnermodelle für nicht tarifgebundene Unternehmen. Dadurch sollen auch kleinere Betriebe leichter Zugang zu betrieblichen Vorsorgemodellen erhalten.

Die automatische Entgeltumwandlung (Opting-out) wird erleichtert, um die Teilnahmequote zu erhöhen. Beschäftigte werden dabei automatisch in eine betriebliche Altersvorsorge einbezogen, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Das hat aber den Nachteil, dass Beschäftigte automatisch in Vorsorgeverträge eingebunden werden, ohne sich ausreichend mit den finanziellen Folgen auseinanderzusetzen. Insbesondere bei niedrigen Einkommen kann die Entgeltumwandlung dazu führen, dass das aktuelle Nettoeinkommen sinkt und gleichzeitig spätere Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung geringer ausfallen.

Fördermöglichkeiten für Geringverdienende werden ausgeweitet. Arbeitgeber erhalten höhere Zuschüsse, wenn sie Beschäftigte mit niedrigen Einkommen in die betriebliche Altersvorsorge einbeziehen. Ergänzend sollen bürokratische Hürden, etwa bei der Verwaltung kleiner Anwartschaften, abgebaut werden, um insbesondere Unternehmen zu entlasten. Aber die bAV hängt trotzdem weiterhin stark vom Einkommen ab. Geringverdienende haben oft nur begrenzten finanziellen Spielraum für Entgeltumwandlungen, sodass sie trotz Förderungen häufig nur geringe zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Die Reform kann daher das Risiko von Altersarmut nur begrenzt reduzieren. Zudem bleibt die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich vom Engagement der Arbeitgeber abhängig. Unternehmen können weiterhin nur minimale Beiträge leisten. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besteht die Gefahr, dass Betriebsrenten gekürzt oder ganz ausgesetzt werden.

Die Reform bietet also keine grundlegende Lösung für die langfristigen Probleme der Alterssicherung. Die betriebliche Altersvorsorge kann die gesetzliche Rente nur ergänzen, nicht ersetzen. Ohne eine stabile gesetzliche Rentenversicherung bleibt die bAV für viele Beschäftigte ein unsicheres und unzureichendes zusätzliches Vorsorgeinstrument.

Einer, der das Rentenpaket besonders kritisch sieht, ist der Wirtschaftsweise Martin Werding.
Jenseits des aktuellen Rentenpakets bewertet Werding auch die rentenpolitischen Vorstellungen der Parteien insgesamt.

Aber welche politischen und strukturellen Reformmaßnahmen sind denn dann wichtig und richtig?

Der Wirtschaftsweise Martin Werding und Ralf Kreikebohm, ehemaliger Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung, schlagen Folgendes vor…

Martin Werding: Zwei Arten ursachengerechter Reformen
1. Moderate Anhebung des Renteneintrittsalters
2. Anpassung der Renten stärker an Inflation orientieren
3. Selbstständige einbinden
4. Zweite Ausstiegsmöglichkeit aus Erwerbsleben
5. Hinterbliebenenrente ändern
6. Kapitalerträge der Beitragspflicht unterwerfen
7. Beitragsbemessungsgrenze anheben
8. Weniger Erwerbsminderungsrenten
9. Rahmenbedingungen verbessern
10. Geringfügigkeitsgrenze abschaffen
11. Steuerrecht ändern
Fazit
Bisher ist nicht davon auszugehen, dass die Politik all diese Reformvorschläge umsetzt. Es nützt also nichts. Man muss selbst für seine Rente vorsorgen. Aber wie geht das?

Thomas Hentschel, Finanzexperte von der Verbraucherzentrale NRW, und Markus Schmidt-Ott, Chefredakteur von Finanzfluss, geben Tipps und erklären, welche Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge es gibt und welche sich lohnen.

Allgemeine Spartipps
Tipp 1: Lebensstandard zurückschrauben oder sparen
Tipp 2: Früh anfangen zu sparen (Zinseszinseffekt!)
Tipp 3: Notgroschen
Tipp 4: Informieren und Sparziele definieren
Tipp 5: Lebensstandard anpassen
Vermögenswirksame Leistungen
Wohnungsbauprämie
Aber: Nur wenn es passt
Langfristig investieren
Risiko
Diversifikation
Do it yourself
Keine Trends

Weitere Infos gibt es zum Beispiel hier: https://www.finanzfluss.de/etf-handbuch/ 

Ein Blick in die Zukunft

Wie wird sich das deutsche Rentensystem entwickeln?

Der Wirtschaftsweise Martin Werding gibt Einschätzungen ab, wie sich das Rentensystem entwickeln könnte, wenn einige der vorgeschlagenen Reformen umgesetzt werden würden.

Diese Entwicklung basiert auf der Annahme, dass zumindest einige Anpassungen erfolgen.

Doch es gibt auch ein anderes Szenario: Was passiert, wenn politische Eingriffe ausbleiben und der Status quo und das Rentenpaket bestehen bleiben?

Der Druck auf das Rentensystem wächst. Die demografischen Trends sind seit Langem bekannt. Immer weniger Beitragszahler finanzieren die Renten von immer mehr Menschen, die zugleich länger leben. Politische Entscheidungen können zwar beeinflussen, wie das System darauf reagiert, aber sie können diese grundlegende Verschiebung nicht aufhalten. 


Wie stark die Belastungen insbesondere für jüngere Leute steigen, welche strukturellen Reformen kommen und wie stabil das System langfristig bleibt, ist noch offen. 


Sicher ist nur: Die gesetzliche Rente wird nicht reichen. Jüngere dürfen sich also nicht auf die Politik verlassen.

Quellen

Experteninterviews

Prof. Dr. Martin Werding ist Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und zählt damit zu den fünf Wirtschaftsweisen in Deutschland. Er lehrt an der Ruhr-Universität Bochum.

Thomas Hentschel ist Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Zu seinem Fachgebiet gehören Geldanlage, Altersvorsorge und Immobilienfinanzierung.

Markus Schmidt-Ott ist Chefredakteur bei Finanzfluss. Finanzfluss ist die größte Finanz-Community im deutschsprachigen Raum und erreicht in den sozialen Medien Millionen Follower.

Hon.-Prof. Dr. Ralf Kreikebohm ist ehemaliger Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Er lehrt an der TU Braunschweig. Im Arbeits- und Sozialrecht hat er über 160 wissenschaftliche Aufsätze und Bücher verfasst.


Historischer Rückblick

Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (2025, 27. März). Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung. https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/Geschichte-Gesetzliche-Rentenversicherung/geschichte-der-gesetzlichen-rentenversicherung.html

Bäcker, G., & Kistler, E. (2024, 30. April). Geschichte der Rentenversicherung in Deutschland. Bundeszentrale für politische Bildung. https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/289604/geschichte-der-rentenversicherung-in-deutschland/

Deutsche Rentenversicherung. (o. D.). Die Geschichte der deutschen Rentenversicherung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Historie/historie_detailseite.html

Bäcker, G., & Kistler, E. (2024, 30. April). Rentenpolitik kompakt. Bundeszentrale für politische Bildung. https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/293232/rentenpolitik-kompakt/


Studien zu Angst vor Rente von Jüngeren

Repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag von ING Deutschland und Visa. (11.09.2025). Gen Z sorgt selbst für das Alter vor und misstraut gesetzlicher Rente.

Müllerleile, H., Schminke, K., Aprea, C., & Traxler, C. (2025). Jugend, Vorsorge, Finanzen – MetallRente Jugendstudie 2025. Juventa Verlag.

Das Rentensystem in Deutschland

Finanzfluss. (2021, 20. September). Rente verstehen und endlich richtig vorsorgen [Podcast].

Bäcker, G., & Kistler, E. (2024, 30. April). Rentenpolitik kompakt. Bundeszentrale für politische Bildung. https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/293232/rentenpolitik-kompakt/

Zentek, J. (2021, 12. Januar). Das musst du zur Altersvorsorge wissen. Finanzfluss.

Finanzfluss. (2025, 20. März). Wie sicher ist unsere Rente? [Podcast].

Instagram-Video von Friedrich Merz

12.08.2025: https://www.instagram.com/reel/DNQiYo-KWBR/
(inkl. Auszug aus der Kommentarspalte)

Die Rente - ein Problem für Jung und Alt

Lampert, T., Hoebel, J., & Kroll, L. E. (2019). Social differences in mortality and life expectancy in Germany: Current situation and trends. Journal of Health Monitoring, 4(1). https://doi.org/10.25646/5868

Luy, M., & Wegner-Siegmundt, C. (o. D.). Life Expectancy by Education, Income and Occupation in Germany. In Comparative Population Studies.

Malteser. (o. D.). Altersarmut in Deutschland: Die Zahl der Betroffenen wächst. https://www.malteser.de/dabei/beratung/altersarmut-in-deutschland-ein-ueberblick.html

Bäcker, G., & Kistler, E. (2024, 30. April). Rentenpolitik kompakt. Bundeszentrale für politische Bildung. https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/293232/rentenpolitik-kompakt/

Haan, P., & Schaller, M. (2021). Heterogene Lebenserwartung: Forschungsprojekt im Auftrag des Sozialverbands VdK Deutschland (Politikberatung kompakt Nr. 171). DIW Berlin.

Das Rentenpaket der Bundesregierung

Deutscher Bundestag. (2025, 5. Dezember). Bundestag beschließt Rentenpaket. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-rentenpaket-1128720

Finanzfluss. Im Loop. (2025, 13. November). Streit ums Rentenpaket: Müssen wir bald alle länger arbeiten? [Podcast]

Autorin: Mariana Büter
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