Fall 2 – DW Enteignen

BERLIN

DER FALL "DEUTSCHE WOHNEN & CO. ENTEIGNEN"

2021 droht in Berlin das Machtverhältnis zwischen Bürger:innen und den großen deutschen Wohnungskonzernen zu kippen. Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ ist mehr als eine wohnungspolitische Forderung; er ist ein direkter Angriff auf die politische Macht der großen Immobilienkonzerne. Die Kampagne erzielte in fast allen Berliner Bezirken eine Mehrheit. Insgesamt stimmten 59,3 Prozent der Berlinerinnen und Berliner für die Enteignung.

Konkret ging es in dem Volksentscheid um die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne mit über 3.000 Wohnungen. Mit der Entmachtung der Großkonzerne sollte eine demokratische Kontrolle über den vorhandenen Wohnraum gewonnen werden. Besonders in der Hauptstadt herrscht eine starke Marktkonzentration im Immobilienbereich: Privatwirtschaftliche Unternehmen besitzen circa 40 Prozent der Berliner Wohnungen. Allein Vonovia gehören nach der Fusion mit Deutsche Wohnen zwischen 145.000 und 155.000 Wohnungen in der Hauptstadt. Das entspricht knapp 22 Prozent der privatwirtschaftlich vermieteten Einheiten.
Während Einzel- und Kleinvermieter in ganz Deutschland auf circa 60 Prozent Marktanteil kommen, sind es in Berlin mit circa 33 Prozent nur etwa die Hälfte. Diese Zahlen gehen aus einer Bilanz des Statistischen Bundesamtes hervor.

STRATEGIEN DER ABWEHR

Mit welchen Mitteln die großen Immobilienkonzerne Einfluss auf Gesetzgebung und Preispolitik haben, lest ihr hier. Um dem Volksentscheid den Wind aus den Segeln zu nehmen, starteten die im Visier stehenden Konzerne eigene Initiativen und Gegenkampagnen. Diese liefen oft über Verbände und neugegründete Initiativen, was weniger eigennützig wirken kann. Dazu zählt beispielsweise das Bündnis „Berlin kann mehr“, welches vom BFW und dem Eigentümerverband Haus & Grund unterstützt wurde. Ihr Hauptargument: Enteignungen schaffen keine neuen Wohnungen, kosten aber Milliarden an Entschädigungen, die im Neubau fehlen würden. Zudem haben große Immobilienunternehmen versucht, finanziell Einfluss zu nehmen. Parteien wie die CDU und FDP sowie Verbände, die sich gegen den Volksentscheid positionierten, konnten sich in dieser Zeit über hohe Spenden aus der Immobilienbranche freuen. Gemeinsam wurden verschiedene Narrative im öffentlichen Diskurs platziert: Mal ging es um „Milliardenkosten für Steuerzahler“, dann um die „Gefahr für das Investitionsklima“ oder „DDR-Methoden“. Die Argumente gegen die Enteignung tauchten an vielen Stellen gleichzeitig auf: in Talkshows, Interviews oder im Bundestag.

VON DER WAHLURNE INS HINTERZIMMER

Kurz vor dem Volksentscheid 2021 versuchten Vonovia und Deutsche Wohnen die Wogen zu glätten, indem sie dem Senat ein „Versöhnungsangebot“ machten. So versprach Vonovia, die Mieten in Berlin in den kommenden drei Jahren nur um maximal ein Prozent pro Jahr zu erhöhen; zudem boten die Konzerne dem Land Berlin an, rund 14.000 Wohnungen zu verkaufen, um den städtischen Anteil am Markt zu erhöhen. Das alles brachte keinen Erfolg: Die Mehrheit der Berliner:innen sprach sich für die Enteignung aus. Der Volksentscheid ist ein demokratischer Auftrag an die Politik und muss damit verbindlich umgesetzt werden. Dem kam die Politik auch nach. Daraufhin ließen die Konzerne und ihre Verbände zahlreiche Rechtsgutachten erstellen, die die Verfassungswidrigkeit einer Enteignung nach Artikel 15 Grundgesetz untermauern sollten. Die Konzerne und ihre Verbände ließen zahlreiche Rechtsgutachten erstellen. Vonovia und Co. haben intensiv darauf hingewirkt, dass der Senat eine Expertenkommission einsetzt. Dies wurde von der Initiative als „Verzögerungstaktik“ wahrgenommen. Der Konflikt verlagerte sich von der Wahlurne in Gremien, Ministerien und Verhandlungsräume – genau dorthin, wo Lobbyismus am stärksten wirkt. Doch auch nach intensiver Prüfung konnte die Expertenkommission keinen Grundgesetzverstoß feststellen.

POLITISCHER STILLSTAND UND DAS „PLACEBO-GESETZ“

Der Volksentscheid von 2021 wurde bis heute nicht in die Tat umgesetzt. Fakt ist, dass die Initiative 2021 lediglich über einen Beschlussentwurf (einen Arbeitsauftrag) und nicht über einen fertigen Gesetzestext abstimmen ließ. Deshalb ist das Ergebnis rechtlich nicht bindend. Einen Entwurf hat der Senat Ende 2025 auch vorgelegt. Dieses soll die allgemeinen Voraussetzungen für eine Vergesellschaftung klären, führt aber selbst noch keine durch. Während die Berliner CDU Enteignungen kategorisch ausschließt („Mit uns wird es keine Enteignungen geben“), ist die SPD intern zerrissen. Das führt dazu, dass das Thema politisch nicht vorankommt.

Die Initiative bezeichnet es als „Placebo-Gesetz“. Es enthält hohe Hürden wie etwa straffe Prüffristen oder Verhältnismäßigkeitsprüfungen, sodass eine Enteignung in dieser Legislaturperiode faktisch unmöglich sei. Da die Initiative das Vertrauen in den Senat verloren hatte, legte sie im September 2025 einen eigenen, fertigen Gesetzentwurf vor. 

Die offene Frage bleibt: Wie viel Macht haben Immobilienkonzerne in den Räumen der Politik, die nicht demokratisch legitimiert sind?

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