Urteil: Keine Klarnamen-Pflicht auf Facebook
VonDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Facebook Nutzer nicht zwingen kann ihre Pseudonyme abzulegen. Aufgrund einer veränderten Rechtslage ab 2018, gilt dies allerdings nur für Altfälle.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Facebook Nutzer nicht zwingen kann ihre Pseudonyme abzulegen. Aufgrund einer veränderten Rechtslage ab 2018, gilt dies allerdings nur für Altfälle.
Die Rechte der Bürger stärken und Daten schützen – das ist das Ziel der Datenschutz-Grundverordnung. Blogger und Vereine haben Angst, dass sie bald hohe Strafen zahlen müssen. Dabei ändert sich gar nicht viel.