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Vor Europawahl: Abschaltung des Wahl-O-Mat sorgt für Wirbel

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Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) darf ihren Wahl-O-Mat nach einem Gerichtsurteil in der derzeitigen Form nicht weiter anbieten. Die Partei “Volt Deutschland” hatte wegen Benachteiligung der Kleinparteien geklagt. Kritik an der Entscheidung des Gerichts gab es unter anderem von einer Kleinpartei selbst und von Nutzern im Netz. Die bpb plant nun eine Beschwerde gegen den Beschluss.