Werbeverbot für Abtreibungen wird gelockert
VonDas Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, Paragraf 219a, wird reformiert. Ärtze dürfen künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen.
Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, Paragraf 219a, wird reformiert. Ärtze dürfen künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen.