Es ist die erste große Errungenschaft der großen Koalition. Ab dem 01.01.2019 tritt das neue Rentenpaket offiziell in Kraft. Das bringt viele Änderungen. Einige Studierende könnten dadurch mehr Geld zu Verfügung haben.
Nach monatelanger Zitterpartie kam am 29. August die große Neuigkeit: Das neue Rentenpaket steht. Bis 2025 soll das Rentenniveau, das aktuell 48 Prozent des Durchschnittslohns beträgt, konstant bleiben. Ein Mammutprojekt. Die Groko hat in ihrer Reform einen Maßnahmenkatalog beschlossen. Er beinhaltet unter anderem, den Ausbau der sogenannten Mütterrente und, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung nicht über 20 Prozent des Einkommen steigen soll. Klingt alles erstmal nach Zukunftsmusik, die Studierende nicht wirklich betrifft. Bis auf eine Änderung: Die Entlastung der Geringverdiener.
Wer profitiert von der Rentenreform?
Ein Aspekt der Rentenreform betrifft nämlich auch Midi-Jobber, zu denen auch Studierende häufig zählen. Sie sollen mit der Reform entlastet werden: Die sogenannte Gleitzone wird viel größer werden und Midi-Jobber auch bei höheren Einkommen von den kompletten Sozialversicherungsbeiträgen befreien. Macht das auf dem Kontoauszug wirklich einen Unterschied?
Ein Arbeitnehmer ist in einem sogenannten Midi-Job beschäftigt, wenn er mehr als 450 Euro und weniger als 850 Euro verdient. Bei weniger als 450 Euro gilt ein Arbeitnehmer als Mini-Jobber und muss keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden also erst ab einem Einkommen über 450 Euro fällig. Gute Nachricht: Wenn du zum Beispiel 455 Euro im Monat verdienst musst du trotzdem nicht direkt den vollen Renten-Beitrag zahlen. Das würde sich auch finanziell nicht lohnen. Deswegen gibt es bis zu einem Einkommen von 850 Euro die sogenannte Gleitzone.
Die Gleitzone beginnt bei einem Einkommen von über 450 Euro und endet bei einem Einkommen von 850 Euro. Innerhalb dieser Gleitzone sind die Abgaben zur Sozialversicherung ermäßigt und steigen nur langsam an. Das bedeutet: Wer 455 Euro verdient, zahlt einen geringeren Prozentsatz an Sozialabgaben als bei 845 Euro. Sobald das Einkommen über 850 Euro liegt ist die Gleitzone vorbei. Es wird der volle Beitrag zur Sozialversicherung abgeführt.
Und was ist jetzt neu?
Diese Gleitzone bekommt zunächst einmal einen neuen Namen. Ab dem 01.01 wird sie “Übergangsbereich” heißen. Der Übergangsbereich bekommt dann noch eine große Änderung verpasst: Ab dem 01.07 wird er wachsen. Während bei der Gleitzone bei 850 Euro Schluss war, wird der Übergangsbereich bis 1.300 Euro gehen.
Unter Umständen heißt das: Mehr Geld auf dem Konto. Wer aktuell zum Beispiel 1000 Euro verdient, hat keinen Anspruch auf die Gleitzonen-Regelung. Mit der neuen Rentenreform wird er aber Teil des Übergangsbereiches sein und kann sich über weniger Sozialabgaben freuen. Aber keine Sorge – für eure Rente wird trotzdem gesorgt:. Das, was Midi-Jobber sparen wird nämlich vom Bund aufgefüllt – das ist auch neu! So habe Geringverdiener keine Nachteile durch die neue Midi-Job Regelung.
Wie viel kann ich sparen?
Durch die neue Regelung sparen Geringverdiener nicht wirklich viel. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat ausgerechnet, dass Midijobber durch die neue Regelung maximal 23,23 Euro sparen, wenn sie genau 850 Euro verdienen. Wenn sie mehr oder weniger verdienen, ist das Ersparnis geringer. Studierende sparen dann anteilig auch nur das Ersparnis an der Rentenversicherung. Die macht etwas weniger als die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge aus.
Aber, geht man mal davon aus, dass ihr pro Monat mit der Reform etwa 10 Euro spart, sind das am Ende eines Jahres immerhin 120 Euro. Dieses Geld wird der Staat für euch in eure Rentenrücklage legen und ihr habt dafür 120 Euro mehr um Weihnachtsgeschenke zu kaufen.