Die Bundestagsabgeordneten stimmen heute (21.04) über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Die Änderungen sehen bundesweit geltende Regeln zur Bekämpfung der Pandemie vor, darunter eine Ausgangssperre.
Der Beschluss sieht vor, dass in Städten und Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 100 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr geben soll. Außerdem sollen ab einer Inzidenz von 165 Schulen in den Fernunterricht zurückkehren. Ladenbesitzer dürften ab einem Schwellenwert von 150 nur noch Click & Collect anbieten und keine Kunden mehr in ihrem Laden empfangen. Für Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien gelten diese Regeln nicht. Das Gesetz soll vorerst bis zum 30. Juni 2021 gelten.
Die Opposition kritisierte die Maßnahmen bereits vor der heutigen Abstimmung. Die FDP und die Linken sehen in den Einschränkungen einen Eingriff in die Grundrechte und die Ausgangssperre als verfassungsrechtlich problematisch. Für die Grünen gehen die Einschränkungen hingegen nicht weit genug. Sie fordern bereits unterhalb der Inzidenz von 100 konsequente Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Testpflicht am Arbeitsplatz und frühere Schulschließungen.