Bundesverfassungsgericht: Corona-Notbremse im Frühjahr war zulässig

Maßnahmen wie Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen während der dritten Coronawelle im Frühjahr waren rechtens. Das hat am Dienstagvormittag das Bundesverfassungsgericht (BVG) geurteilt. Die Entscheidung gibt Bund und Ländern jetzt bei den Beratungen zum Umgang mit der vierten Pandemiewelle einen juristischen Orientierungsrahmen.

Das Urteil des BVG bezieht sich auf die sogenannte „Bundesnotbremse“. Diese hatte festgelegt, welche Maßnahmen bundesweit ab einem bestimmten Inzidenzwert gelten. So wurde zum Beispiel vorgegeben, ab welchem Wert es keinen Präsenzunterricht mehr in Schulen geben darf. Das BVG reagiert mit dem Urteil auf die Klagen von über 8.500 Kläger*innen.

Angesichts des Urteils fordert jetzt unter anderem Bayerns Ministerpräsident Markus Söder eine erneute Bundesnotbremse. Das Urteil sei eine Bestätigung auf ganzer Linie, „wir müssen jetzt schnell handeln“, schreibt Söder bei Twitter. Noch am Dienstagnachmittag beraten die Ministerpräsident*innen zusammen mit Angela Merkel und Olaf Scholz über das weitere Vorgehen in der Pandemie zu beraten.

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Mehr von Marie Gogoll
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