Urteil: Merkel hat Rechte der AfD verletzt

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Klage der AfD gegen Altkanzlerin Dr. Angela Merkel recht gegeben. Dabei ging es um Merkels Äußerungen zu der umstrittenen Ministerpräsidentenwahl 2020 in Thüringen.

Angela Merkel hatte bei ihrer Auslandsreise in Südafrika die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten in Thüringen als “unverzeihlich” bezeichnet. Kemmerich wurde mit Stimmen von AfD und CDU gewählt. Drei Tage später trat Kemmerich von seinem neuen Posten zurück. Die AfD legte danach Klage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe ein. Sie bemängelten, dass Merkel ihre Neutralitätspflicht als Regierungsvertreterin verletzt habe.

Am Mittwoch (15.06.2022) hat das Verfassungsgericht sein Urteil bekannt gegeben. Merkel hat ihre Neutralitätspflicht verletzt: Bei Äußerungen als Regierungsmitglied müsse sie die Chancengleichheit aller Parteien wahren, es sei denn sie befinde sich im Wahlkampf. Da dieser mit der Ministerpräsidenten-Wahl vorbei gewesen sei, habe die AfD mit ihrer Klage recht erhalten. Außerdem wurde Merkel dafür gerügt, dass sie ihre Aussage auf der ofiziellen Regierungsseite veröffentlicht hatte. Damit habe sie einen Vorteil ihres Amtes ausgenutzt, um dem Ansehen einer anderen Partei zu schaden.

Eine Sprecherin der Altkanzlerin sagte: “Bundeskanzlerin a.D. Dr. Angela Merkel respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts”, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Persönlich hat sich Merkel noch nicht zu dem Urteil geäußert.

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