Krankenkassen übernehmen Cannabis-Therapie
VonCannabis ist seit dem 10. März 2017 ohne Ausnahmegenehmigung zu medizinischen Zwecken erlaubt. Bisher wurden etwa zwei Drittel aller Anträge auf Kostenerstattung von den Krankenkassen bewilligt.
Cannabis ist seit dem 10. März 2017 ohne Ausnahmegenehmigung zu medizinischen Zwecken erlaubt. Bisher wurden etwa zwei Drittel aller Anträge auf Kostenerstattung von den Krankenkassen bewilligt.