Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit europäischem Recht vereinbar. Die Maut sei gegenüber ausländischen Autofahrern diskriminierend, hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag (18. Juni) in Luxemburg entschieden. Somit wird es eine Maut nach dem jetzigen Modell erst einmal nicht geben.
Österreich hatte zuvor gegen das Maut-Vorhaben geklagt. Jetzt haben sich die Luxemburger Richter gegen die Maut entschieden – mit der Begründung, die finanzielle Last würde ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen liegen. Sie verstoße zudem gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.
Die Maut war ein Prestigeprojekt der CSU im Bundestag und sollte ab 2020 auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden. Im Gegenzug sollte die Kfz-Steuer geringer werden und so die inländischen Autofahrer komplett entlasten. Fahrer aus dem Ausland sollten nur für Autobahnen zahlen müssen. Eigentlich war die Maut schon 2015 beschlossen worden. Da Brüssel kurz darauf ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht gegen Deutschland eröffnete, wurden die Gesetze bisher nicht umgesetzt.