Das Urteil gegen eine Ärztin wegen illegaler Werbung für Abtreibung ist unzulässig. Der Fall hatte 2017 eine breite Debatte zur Information über Schwangerschaftsabbrüche ausgelöst.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgehoben. Hintergrund sei die geänderte Rechtslage. Der Paragraph 219a ist im März um einen Absatz ergänzt worden, unter welchen Voraussetzungen Ärzte und Kliniken über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Die neue Rechtslage führe zu einer besseren Bewertung der Angeklagten, heißt es vom Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Das Landgericht Gießen muss sich jetzt erneut mit dem Fall befassen.
Das Amtsgericht in Gießen hatte Hänel 2017 wegen illegaler Werbung für Abtreibung verurteilt. Auf ihrer Homepage hatte sie über Schwangerschaftsabbrüche informiert. Die Strafe: 6.000 Euro. Daraufhin legte Hänel Berufung ein, allerdings ohne Erfolg. Das Urteil verletze die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht schwangerer Frauen, so ihr Anwalt damals. Wochenlang wurde über Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland diskutiert.