Gerichtsentscheidung: Snowden verstößt gegen CIA-Vorschrift

Nach der Veröffentlichung von Snowdens Memoiren hatte die US-Regierung dagegen geklagt. Die Regierung war der Meinung, dass der Ex-Geheimdienstmitarbeiter darin seine Vertraulichkeitsverpflichtung breche. Ein Gericht gab der Regierung nun Recht und fordert den Zugriff auf sämtliche Einnahmen.

Da Snowden sein Buch “Permanent Record”  vor der Veröffentlichung nicht wie vereinbart zur Überprüfung bei der CIA und NSA abgegeben hatte, befand ein Bundesrichter im Staat Virginia dies als Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung, die Snowden bei dem Geheimdienst unterzeichnet hatte.

Kläger war das US-Justizministerium, das sämtliche Einkommen aus dem Verkauf fordert, jedoch nicht die Einstellung der Verfielfältigung des Buches. Der Richter gab dieser Forderung nun Recht. Die Auflagen der Geheimhaltungsverträge der CIA schreiben vor, das Snowden auf sämtliche Erlöse aus Enthüllungen verzichten müsse, welche die von ihm unterzeichneten Vereinbarung verletzen.

Snowdens Anwälte hatten im Gegenzug die Regierung beschuldigt, sie hätten zuerst gegen die Geheimhaltungsvereinbarung verstoßen. Man habe durchblicken lassen, dass die Prüfung des Manuskriptes ohnehin nicht neutral ausgefallen wäre. Außerdem würden die Memoiren nichts enthalten, was nicht schon voher publik gemacht worden sei. Snowdens Verteidiger sagte nun, das Anwaltsteam würde der Richterentscheidung widersprechen und prüfe weiteren Möglichkeiten.

Auslöser für den Streit war das im September erschienene Buch “Permanent Record”. In dem Buch schreibt Snowden erstmals über seine Lebensgeschichte sowie seine Beweggründe für die Enthüllung der Massenüberwachung der Geheimdienste. 2013 sorgten Snowdens Informationen über die NSA für eine weltweite Empörung.

 

Ein Beitrag von
Mehr von Dominik Rampe
Zukünftig mehr Rad-Verkehr in NRW?
In NRW sollen in Zukunft mehr Menschen Fahrrad fahren - das hat...
Mehr
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert