Aufgrund der angespannten Corona-Lage finden viele Prüfungen an den Universitäten in Nordrhein-Westfalen digital statt. Um Täuschungsversuche zu verhindern, sollen die Studierenden per Videochat kontrolliert werden. Das stößt auf viel Kritik beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) in Münster.
An vielen Universitäten in NRW hat die Klausurenphase für die Studierenden begonnen. Aufgrund der Corona–Schutzmaßnahmen werden die Klausuren in diesem Semester erstmals digital durchgeführt. Präsenzprüfungen dürfen nach der Allgemeinverfügung des Landes NRW nur in besonderen Ausnahmefällen stattfinden. Die Prüfer können selbst entschieden, auf welcher Plattform die Klausuren geschrieben werden.
An der Technischen Universität (TU) Dortmund können Studierende die Klausuren beispielsweise auf der Lernplattform “Moodle” in einer zeitlichen Frist downloaden und das Ergebnis anschließend hochladen. Etwa die Fakultät Wirtschaftswissenschaften hat für Klausurteilnehmer bestimmte Verhaltensregeln aufgestellt. Die Prüflinge müssen sich demnach alleine in einem Raum aufhalten und werden während der Klausur per Videokonferenz überwacht.
Ausufernde Überwachung an der Uni Münster?
An der Universität Münster kritisierte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) bereits eine ausufernde Überwachung. Die Prüfer erwarteten von den Studierenden teilweise neben ihrem Arbeitsplatz die persönlichen Wohnräume zu filmen oder mit mehreren Kameras Tisch und Türen aufzuzeichnen. “Eine solche Rundumüberwachung halten wir für unzulässig”, erklärt Lina Eilers aus dem AStA-Vorsitz in einer Mitteilung.
Das Rektorat der Uni Münster verteidigte die Maßnahmen in einer Stellungnahme. Der Prüfling dürfe aufgefordert werden, “durch Drehen der Kamera überblicksartig zu zeigen, dass er sich alleine im Raum befindet und keine Hilfsmittel im Blickfeld hat”. Der Einsatz von mehreren Kameras sei hingegen nicht erlaubt.
Nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte besorgt
Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Helga Block verweist in einer Stellungnahme auf bislang fehlende Abstimmung mit den staatlichen Universitäten. Bei privaten Universitäten habe sie hingegen erhebliche Bedenken. Eine Einwilligung für eine Videoüberwachung auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung sei fragwürdig. Sollte keine Alternative für die Videoüberwachung bei Online-Klausuren oder Prüfungen angeboten werden, werde der Studierende zu einer Einwilligung gezwungen.