Seit Montag brauchen Geimpfte und Genesene in NRW für viele Aktivitäten des täglichen Lebens keinen Test mehr. Noch in dieser Woche soll eine bundesweite Regelung getroffen werden. Laut dem zugrundliegenden Entwurf könnten immunisierte Personen schon bald auch von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte am vergangenen Donnerstag einen Verordnungsentwurf vorgelegt, über den bis spätestens nächste Woche im Parlament entschieden werden soll. Vollständig Geimpften und Genesenen sollen demnach bundesweit wieder ohne Schnelltest etwa Geschäfte betreten, Zoos und Botanische Gärten besuchen oder Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern in Anspruch nehmen können. Außerdem sollen sie sich nicht an die lokal geltenden Ausgangsbeschränkungen halten müssen. Die Maskenpflicht an manchen Orten und Abstandsgebote sollen aber für alle weiter gelten.
NRW setzt Regelungen aus Entwurf um
Die Landesregierung in NRW beschloss in Folge am Samstag bereits vorab den Wegfall der Testpflicht beim sogenannten “Click and Meet” im Einzelhandel. Auch für den Besuch von Zoos, Botanischen Gärten sowie bei zulässigen körpernahen Dienstleistungen müssen sich Immunisierte nicht mehr testen lassen. Ebenso entfällt für diese Personen die Testpflicht in Schulen sowie die Einreisequarantäne.
“Von geimpften und genesenen Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Personen. Deshalb nehmen wir für diese Personengruppe Grundrechtseingriffe insoweit wieder zurück.”, begründete Ministerpräsident Armin Laschet die Entscheidung. Im Gegensatz zum noch nicht verabschiedeten Entwurf auf Bundesebene müssen sich immunisierte Personen allerdings weiterhin an die Ausgangsbeschränkungen halten.
Als immunisiert gelten Personen 14 Tage nach einer vollständigen Corona-Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Bis auf das Vakzin von Johnson & Johnson sind dafür zwei Impfungen nötig. Genesene müssen nachweisen, dass ihre Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Das können sie etwa mit einem positiven PCR-Test aus diesem Zeitraum. Außerhalb dieses Zeitraums gelten Genesene nur mit einer 14 Tage zurückliegenden Erstimpfung als immunisiert.
Auch fast alle anderen Bundesländer haben bereits Teile der Regelungen aus dem Entwurf von Justizministerin Lambrecht umgesetzt. Lediglich Hamburg hat bisher keine entsprechende Verordnung erlassen und will auf die Bundesentscheidung warten. Nach Informationen der Deutschen Presseagentur solle die entsprechende Verordnung am Donnerstag im Bundestag und am Freitag im Bundesrat beschlossen werden.
Reisen sollen im Sommer ohne Testpflicht möglich sein
Immunisierte Personen sollen dem Entwurf zufolge auch leichter reisen können. Statt eines negativen Tests zur Einreise mit dem Flugzeug soll künftig auch der Nachweis einer vollständigen Impfung reichen. Bis zum Beginn der Sommerferien soll eine Impfung zusätzlich zum gelben Impfheft auch digital mit einem Smartphone belegbar sein. Wer kein Smartphone hat, kann einen Ausdruck der digital lesbaren Impfbescheinigung als QR-Code auf Papier bekommen. Auch bei Verlust oder Wechsel des Smartphones kann das Zertifikat über den ausgedruckten QR-Code erneut ins Handy eingelesen werden. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte außerdem an, dass neben Arztpraxen und Impfzentren auch Apotheken den geplanten digitalen Impfnachweis, der im Sommer kommen soll, ausstellen können sollen.
EU-Kommission berät ebenfalls über Öffnung für Reisende
Auch die EU-Kommission hat am Montag über Lockerungen der Reisebeschränkungen beraten. Die Kommission schlägt vor, verhängte Einschränkungen für nicht zwingend notwendige Einreisen in die Europäische Union deutlich zu lockern. Nach mehr als einem Jahr strikter Einreisestopps könnten bald schon Geimpfte aus der ganzen Welt problemlos in die EU reisen — unabhängig von der epidemiologischen Lage in Herkunftsland. Anerkannt werden sollen vorerst Impfungen mit den in der EU zugelassenen Präparaten von Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Janssen/Johnson & Johnson.
Dabei handelt es sich allerdings zunächst nur um Vorschläge, über die nun noch die EU-Staaten entscheiden müssen. Die Länder wollen aber eine einheitliche Entscheidung treffen. Laut Angaben der Deutschen Presseagentur könnten die Empfehlungen schon Ende Mai in Kraft treten. Für den Fall, dass sich die epidemiologische Lage in einem Land schnell verschlechtern sollte, schlägt EU-Kommission eine Art Notbremse vor. Dann könne ein EU-Staat die Einreise aus diesem Länder unverzüglich wieder einschränken. Zudem sollten die EU-Staaten sich untereinander abstimmen.
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