Ab Donnerstag (27. Mai 2021) gelten in Dortmund aktualisierte Corona-Beschränkungen. Seit Mitternacht ist die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr aufgehoben. Die stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100 macht zudem Lockerungen in der Gastronomie möglich.
Die Außengastronomie darf unter Voraussetzungen wieder öffnen: Es darf einkehren, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Dazu sind feste Sitz- oder Stehplatzregelungen Pflicht und es müssen Kund*innendaten zur möglichen Nachverfolgung aufbewahrt werden. Ein Coronatest ist als Nachweis für 48 Stunden gültig.
Im privaten Bereich gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. In der Öffentlichkeit dürfen sich neben Personen des eigenen Hausstandes bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten begegnen. Kinder bis 14 Jahre, Geimpfte und Genese sind von den Regelungen befreit.
Freibäder dürfen zunächst für Vereinssport und Schwimmunterricht öffnen. 12 Personen pro 50-Meter-Bahn sind zugelassen. Die Liegewiesen bleiben vorerst geschlossen. Dazu sind erstmals wieder Zuschauer*innen bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel zugelassen: Es gilt eine maximal 20-prozentige Auslastung sowie ein Limit von 500 Personen sowie eine Test- und Sitzplatzpflicht. Konzerte oder Aufführungen im Freien dürfen vor maximal 500 Geimpften, Genesenen oder negativ Getesteten gespielt werden. Zudem dürfen Museen und Ausstellungen mit einer Auslastung von einer Person pro 20 Quadratmetern öffnen.
Diese Beschränkung gilt auch für den Einzelhandel, der wieder flächendeckend öffnen darf. Die Terminregelung entfällt, die Testpflicht bleibt. Beim Friseur, in Nagelstudios und bei der Fußpflege entfällt auch die Testpflicht.