Vom heutigen Freitag gibt es in NRW eine weitere Stufe der Lockerungen der Corona-Regeln. Diese gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 35.
Es ist dann unter anderem erlaubt sich mit Angehörigen aus fünf Haushalten zu treffen und das Freibad zu besuchen und eine Party mit bis zu 250 Gästen zu feiern. Getestete, Genesene oder Geimpfte können mit bis zu 1000 weiteren Getesteten, Genesenen oder Geimpften Feste feiern oder ins Theater oder Kino gehen. Ab dem 1. September gilt dies auch für Musikfestivals mit genehmigtem Konzept und Clubs und Diskotheken. Diese dürfen derzeit zunächst nur ihre Außenbereiche für bis zu 100 Getestete, Genesene oder Geimpfte öffnen.
Festgelegt ist das in der landesweiten Corona-Schutzverordnung. Diese sieht weitere Stufen bei einer Inzidenz über 35 bis 50 und über 50 bis 100 vor. Dort, wo die Inzidenz über 100 liegt, kommt weiterhin das bundesweite Infektionsschutzgesetz zum Tragen. Schulen und Universitäten können bis zu einem Inzidenzwert von 165 Veranstaltungen mit Anwesenheit durchführen.
Auf Anfrage teilt das Gesundheitsministerium NRW mit, dass die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe dann erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird. Ausserhalb von kreisfreien Städten sind die Inzidenzen im Kreis ausschlaggebend. Welche Regelungen bei welcher Stufe gelten hat der WDR in einer Übersicht zusammengestellt.