Bundesweite Corona-“Spaziergänge”

Gegner der Corona-Maßnahmen haben am Montagabend (20. Dezember) deutschlandweit unangemeldet demonstriert. In vielen Städten kamen mehrere Tausend Teilnehmer zu den sogenannten “Spaziergängen”.

In Mecklenburg-Vorpommern nahmen laut Polizei mehr als 17.000 Menschen an Protesten in 20 Städten teil, in Thüringen waren es mehr als 10.000 Teilnehmer und auch in NRW wurde vielerorts demonstriert. Angemeldet waren nur wenige Versammlungen, die meisten liefen friedlich. In Rostock und Magdeburg kam es zu Ausschreitungen. Beamt*innen und Demonstrant*innen wurden verletzt.

Auch in Dortmund löste die Polizei eine unangemeldete Versammlung von Querdenkern auf. Etwa 100 Personen kamen ab 18 Uhr in der Innenstadt zusammen. In der Folge wurden Anzeigen und Platzverweise ausgesprochen. Unter den Demonstrant*innen befand sich auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich.

Die Corona-“Spaziergänge” stellen die Behörden im Umgang mit den Teilnehmern vor Herausforderungen. Zwar gilt in Deutschland die Versammlungsfreiheit, angesichts der Pandemie gibt es hierfür allerdings verschärfte Auflagen. Kundgebungen dürfen nur stationär sein, sind auf 35 Teilnehmer begrenzt und müssen angemeldet werden. Querdenker berufen sich deshalb auf das Recht der Spontanversammlung. Führen Demonstrant*innen Schilder und Plakate mit sich, oder wird zu einem Zusammenkommen auf sozialen Medien aufgerufen, ist die Spontanität zweifelhaft und die Polizei darf eine Versammlung auflösen.

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