Kommentar: Die künstliche Befruchtung in Deutschland braucht neue Regeln

Mehr als eine Viertelmillion Kinder sind in Deutschland seit 1997 dank einer künstlichen Befruchtung auf die Welt gekommen. Doch es könnten noch deutlich mehr sein. Denn alleinstehende Frauen werden in Deutschland benachteiligt – vom Staat, den Krankenkassen, Ärzt*innen und Samenbanken. Ein Kommentar.

Stell dir folgende Situation vor: Du wünschst dir ein Kind, aber hast keinen Partner. Also wendest du dich an eine Samenbank, doch die weist dich ab. Der Grund: Du bist Single und damit oft keine beliebte Kundin. Falls du Glück hast und doch eine Samenprobe bekommst, bleibst du wahrscheinlich auf Tausenden Euro Behandlungskosten sitzen. Denn die Krankenkasse unterstützt meist nur verheiratete Paare. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch diskriminierend. Und vor allem nicht mehr zeitgemäß. Denn laut dem Statistischen Bundesamt waren 2019 rund 2,2 Millionen Mütter in Deutschland alleinerziehend.

Wie funktioniert eine künstliche Befruchtung?
Wenn eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg nicht zustande kommt, können Verfahren der künstlichen Befruchtung (assistierte Reproduktion) angewandt werden. Die wohl bekanntesten sind die Insemination (Samenübertragung) und die In-vitro-Fertilisation (IVF).

  • Bei der Insemination wird das Sperma des Mannes mit einer Spritze und einem dünnen Plastikschlauch direkt in die Gebärmutter der Frau eingeführt.
  • Die IVF eine Form der Befruchtung, die im Reagenzglas durchgeführt wird. Dazu werden der Frau nach einer Hormonbehandlung Eizellen aus dem Eierstock entnommen und außerhalb des Körpers mit den Spermien des Mannes vermischt. War die Befruchtung erfolgreich, wird der Embryo in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt.

So sind zwischen 1997 und 2017 296.747 Kinder geboren worden. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht des Deutschen IVF-Registers hervor. Beide Verfahren können auch mit gespendetem Sperma von einer Samenbank durchgeführt werden.

Zumindest in der Theorie haben Frauen die Möglichkeit mit medizinischer Hilfe und ohne männlichen Partner ein Kind zu bekommen. Doch in der Praxis wird es den Frauen leider schwerer gemacht, als es sein müsste. Schuld sind zum einen die deutschen Samenbanken. Nur wenige nehmen überhaupt Singles als Kundinnen an. Auf der Webseite einer Samenbank in Bayern heißt es bei Voraussetzungen: „Eine Behandlung mit Spendersamen kann derzeit bei ver­heirateten und unver­heirateten hetero­sexuellen und homo­sexuellen Paaren durchgeführt werden, die in einer stabilen Be­ziehung leben. Für die Behandlung alleinstehender Frauen stellen wir leider keine Samenproben zur Verfügung.“ Damit spricht die Samenbank Singles ab, allein gute Eltern seien zu können. Das ist beleidigend und propagiert ein beschränktes Familienbild.

Der Grund für diese Regelung lag lange darin, den Spender zu schützen. Denn rein theoretisch bestand die Möglichkeit, den Samenspender auf Unterhalt zu verklagen und Erbrechtsansprüche zu stellen. Besonders, wenn kein anderer Mann die Vaterschaft offiziell übernommen hat. Doch mit dem Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) im Juli 2018 ist dieser Grund nun hinfällig, denn der Samenspender kann nicht mehr unterhaltspflichtig werden – das ist Gesetz. Und doch hat sich zwei Jahre später nichts geändert. Das bedeutet für mich: Es war bloß ein Vorwand.

Welche rechtlichen Änderungen für Samenspender gibt es?
Der Samenspender kann nicht mehr rechtlicher Vater des Kindes werden, sofern die Befruchtung in einer Einrichtung der medizinischen Versorgung vorgenommen wurde, also in einem Kinderwunschzentrum. Forderungen nach Unterhalt oder eine Beteiligung am Erbe sind damit ausgeschlossen.

Künstliche Befruchtung ist sehr teuer

Außerdem bekommen alleinstehende Frauen keinerlei Unterstützung von den Krankenkassen. Laut Gesetz sind Krankenkassen nur verpflichtet, 50 Prozent der Behandlungs- und Medikamentenkosten für verheiratete Paare zu übernehmen. Wieder einmal ist der Familienstand entscheidend, was in diesem Zusammenhang unlogisch ist. Ob ein Kind ein oder zwei Elternteile hat, ist für die Krankenkassen irrelevant. Der Staat macht es den Krankenkassen demnach eindeutig zu leicht. Wer von einer der wenigen Single-freundlichen Samenbanken in Deutschland eine Probe erhält, kommt dann schnell auf 10.000 Euro Behandlungskosten. Der Traum vom Baby kann also ziemlich teuer werden. Das ist nicht fair, denn viele Frauen leiden stark darunter, wenn sie sich ihren Kinderwunsch nicht erfüllen können.

Wie viel muss ich zahlen?
Die Kosten für eine Insemination liegen bei etwa 200 Euro. Da aber im Vorfeld oft eine Hormonstimulation durchgeführt wird, steigen die Kosten auf rund 1.000 Euro pro Versuch. Bei der IVF belaufen sich die Kosten auf etwa 3.000 Euro pro Zyklus. Da ein Versuch oft nicht ausreicht, um schwanger zu werden, kommen bis zu 10.000 Euro Behandlungskosten zusammen.

Zwar gibt es auch ein Förderprogramm von Bund und Ländern, bei denen Teile des Eigenanteils übernommen werden, allerdings sind die Fördermittel daran geknüpft, dass die Empfänger Ehepartner sind oder in einer „heterosexuellen, nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft“ leben. Damit fallen alleinstehende Frauen und auch homosexuelle Paare erneut aus dem Raster. In der Politik ist anscheinend immer noch nicht angekommen, dass Familie nicht zwangsläufig Mutter-Vater-Kind bedeutet.

Berufsordnungen sind veraltet

Trotz medizinisch bester Standards ist die künstliche Befruchtung bei Singles auch in der Ärzteschaft umstritten. Das lässt sich an der konservativen Haltung der Bundesärztekammer erkennen. Noch bis 2018 galt eine Richtlinie, durch die Ärztinnen und Ärzte dazu angehalten wurden, Frauen ohne festen Partner nicht zu behandeln. Wörtlich hieß es sogar: „Methoden der assistierten Reproduktion sollen unter Beachtung des Kindeswohls grundsätzlich nur bei Ehepaaren angewandt werden.“ Grund dafür: Es müsse eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen sichergestellt sein. Damit wird suggeriert, dass Alleinerziehende die schlechteren Eltern sind. Und dass es Kindern mit nur einem Elternteil schlechter gehen würde als Kindern, die Mutter und Vater haben.

Das ist einfach falsch, wie eine Studie aus dem Jahr 2017 zeigt. Die Psychologin Mathilde Brewaeys aus Amsterdam befragte 69 alleinerziehende Frauen, die sich bewusst für eine künstliche Befruchtung entschieden haben und 59 Mütter aus Hetero-Familien. Das Ergebnis: Die Kinder der Single-Mütter waren im Vergleich zu den Gleichaltrigen nicht verhaltensauffälliger oder hatten mehr psychische Probleme. Und auch alle Mütter waren gleichermaßen gestresst. Das bedeutet, dass Kinder – wie erwartet – auch ohne Vater gesund und glücklich aufwachsen können.

Immerhin gilt der oben genannte Wortlaut nicht mehr, doch in der aktuellen Richtlinie wird die Frage, wie bei alleinstehenden Frauen vorzugehen ist, völlig übergangen. Solche Fragen zu klären, sei nur die Aufgabe des Gesetzgebers. Doch der kümmert sich nicht. Damit sind Frauen in Deutschland weiterhin auf den guten Willen von Ärzt*innen und Samenbanken angewiesen.

Andere europäische Länder sind fortschrittlicher

Um doch noch ein Kind zu bekommen, müssen viele Frauen deshalb ins europäische Ausland gehen. Beliebt ist zum Beispiel Dänemark. In den Kinderwunschkliniken vor Ort ist es egal, woher die Frauen kommen, in welcher Beziehungsform sie leben oder ob sie überhaupt eine Beziehung haben. So sollte es auch in Deutschland sein.

Denn es ist ungerecht, dass Frauen wegen veralteten Familienvorstellungen und fehlenden Orientierungshilfen von Seiten der Politik und Ärzteschaft ungewollt kinderlos bleiben. Eine klare Rechtsgrundlage und Handlungsempfehlungen sind nötig, damit eine Kinderwunschbehandlung in Zukunft nicht mehr nach Familienstand erfolgt. Das, was medizinisch möglich ist, sollte allen Frauen gleichermaßen offenstehen.

Beitragsbild: Unsplash/Marcel Fagin

Ein Beitrag von
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