http://kurt.digital/wp-content/uploads/Video/Kurier/k-kk-20211206-neuehochschulverordnung_Website.mp4 Die TU Dortmund überlässt die Entscheidung, ob in Präsenz oder digital unterrichtet wird weiterhin den Dozierenden. Über Freiversuche und Rücktrittsmöglichkeiten wird noch beraten.