Kurier: Maskenpflicht aufgehoben – Ausnahme für Vorlesungen
VonMit Maske in die Vorlesung, ohne zum Shoppen. Die neue Corona-Schutzverordnung gilt seit dieser Woche – doch sie stößt auf unterschiedliche Reaktionen.
Mit Maske in die Vorlesung, ohne zum Shoppen. Die neue Corona-Schutzverordnung gilt seit dieser Woche – doch sie stößt auf unterschiedliche Reaktionen.
Seit vergangenem Mittwoch gilt im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet eine allgemeine Maskenpflicht. Mehrere Eilanträge forderten eine Aufhebung. Heute das Urteil: Die Maskenpflicht ist rechtswidrig.
Viele Freibäder in NRW starten am Mittwoch (20.05.) in den Badebetrieb. Wegen der Corona-Krise gelten dabei strenge Auflagen. Auch Tattoo- und Piercingstudios dürfen wieder öffnen.