Gerichtsurteil: Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig

Seit vergangenem Mittwoch (04. November 2020) gilt im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet eine allgemeine Maskenpflicht. Es wurden mehrere Eilanträge zur Aufhebung dieser Maßnahmen an das Verwaltungsgericht Düsseldorf gestellt. Heute das Urteil: Die Maskenpflicht ist rechtswidrig.

Die Stadt Düsseldorf führte die allgemeine Maskenpflicht ein, um steigenden Corona-Zahlen entgegenzuwirken. Mehreren Bürgern ging diese Maßnahme zu weit, sie reichten Klage ein. Das Verwaltungsgericht stellte sich heute auf die Seite der Düsseldorfer Bürger*innen und gibt einem der Ankläger recht. Das Gericht begründet seine Aussage damit, dass die Formulierungen der Stadt in der Allgemeinverfügung irreführend und schwer verständlich seien. Bürger*innen könnten nicht klar erkennen, welches Verhalten von ihnen in welcher Situation gefordert würde. Dieser Punkt sei besonders ausschlaggebend, da die Stadt Düsseldorf bei Verstößen Bußgelder verhängen möchte.

Außerdem sei der geforderte Mindestabstand von fünf Metern, bei dem man den Mund-Nasen-Schutz abnehmen darf, unbegründet. Die Corona-Schutzverordnung fordert einen Mindestabstand von 1,5 Metern, was die Anforderung der Stadt Düsseldorf anfechtbar macht. Jedoch geht aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts hervor, dass nur der Antragssteller von der Allgemeinverfügung der Düsseldorfer Maskenpflicht befreit ist. Alle anderen Bürger*innen müssen sich weiterhin an die strenge Corona-Maßnahme halten.

Nach dem Urteil kündigte die Stadt an, die Maskenpflicht auszusetzen und voraussichtlich am Dienstag eine neue Verordnung zu erlassen.

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