Das Bundesverfassungsgericht gab am Mittwoch eine Entscheidung bekannt, die es intersexuellen Menschen ermöglicht, sich im Geburtenregister als “divers” oder “inter” einzutragen.
Intersexuelle Menschen sind weder Männer noch Frauen. Bislang gab es aber nur die Möglichkeit, Neugeborene als “männlich” oder “weiblich” im Geburtenregister einzutragen oder die Felder freizulassen. Nach einer Entscheidung vom 10. Oktober soll nun eine dritte Auswahlmöglichkeit hinzugefügt werden. Auf einen konkreten Namen für die dritte Auswahl hat man sich noch nicht geeinigt.
Das Urteil geht auf einen Antrag aus dem Sommer 2014 zurück. Eine intersexuelle Person, die im Geburtenregister als “weiblich” eingetragen wurde, wollte dies ändern lassen. Der Antrag scheiterte in sämtlichen Instanzen, bevor er vor das Bundesverfassungsgericht ging. Das positive Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe wird mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht begründet, das die geschlechtliche Identität schützt. Nun muss der Bundestag bis zum 31. Dezember 2018 eine verfassungsgemäße Regelung beschließen.