Schadensersatzklagen gegen VW – Wie kam es dazu?

In der Diesel-Affäre rund um den Volkswagen-Konzern kommt Bewegung auf: Neben der Klage von mehr als 2000 Anlegern, die sich über Wert- und Kursverluste ärgern, fordern nun auch Verbraucherschützer und der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) Schadensersatz für Kunden. Was geschah seit Bekanntwerden des Skandals? Und wie ist die Lage heute?

Die VW-Anleger fordern Schadensersatz in Höhe von fast neun Milliarden Euro. Nachdem der Skandal im Jahr 2015 bekannt wurde, hatten die sogenannten Vorzugsaktien des Unternehmens zeitweise fast die Hälfte des Werts verloren. Die Aktionäre mussten dadurch massive Verluste hinnehmen.

Am Montag startete am Oberlandesgericht Braunschweig die mündliche Verhandlung des Musterverfahrens. Bisher hat das Gericht 13 Verhandlungstage bis Ende des Jahres angesetzt. Musterbeklagte sind Volkswagen und der VW-Hauptaktionär Porsche SE, Musterklägerin ist die Deka Investment. Die entscheidende Frage: Hat Volkswagen seine Aktionäre rechtzeitig über die Affäre mit den manipulierten Dieselmotoren und dem damit verbundenen großen finanziellen Risiko informiert?

Die Kläger bezweifeln die Meinung des Konzerns, dass es keine konkreten Anhaltspunkte für eine Veränderung der Kurse gab, bis die US-Umweltbehörde 2015 ihre Anschuldigungen gegen VW veröffentlichte. In den Vereinigten Staaten hatten Vergleiche und Strafen das Unternehmen rund 26 Milliarden Euro gekostet.

Musterverfahren
Sammelklagen wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Seit 2005 gibt es jedoch das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), mit dem vergleichbare kapitalmarktrechtliche Klagen zusammengefasst werden können. Die Rechtsfragen in Streitfällen zwischen Unternehmen und Aktionären sollen so vorab von der nächsthöheren Instanz entschieden werden. Einer der Fälle wird hierbei als Exempel herausgesucht, die übrigen Klagen werden ausgesetzt. Das Musterurteil ist für die Gerichte in allen zuvor ausgesetzten Verfahren bindend. Im Musterverfahren, das am Montag begann, liegt der Streitwert bei knapp vier Milliarden Euro.

Indizien für zu späte Informationen

Der Vorsitzende Richter sprach vor dem Auftakt des Verfahrens am Montag noch von einer möglichen Verjährung der Kläger-Ansprüche bis zum Zeitpunkt Mitte 2012. Musterklägerin Deka Investment ist jedoch der Meinung, dass Volkswagen schon im Juni 2008 die manipulierte Technologie zur Diesel-Abgasreinigung hätte zugeben müssen.

Am Dienstag nun der erste Erfolg für die Anleger: Nach vorläufiger Einschätzung spreche einiges dafür, dass Volkswagen per Ad-hoc-Mitteilung schon im Sommer 2015 hätte Bescheid geben müssen, sagte der Richter. Er bezog sich dabei auf das möglicherweise kursrelevante VW-Eingeständnis gegenüber US-Behörden vom 19. August 2015, Dieselmotoren manipuliert zu haben. Den Kapitalmarkt informierte der Konzern allerdings erst rund einen Monat später – am 22. September 2015.

Auch Verbraucherklage angekündigt

Der erste Musterprozess ist gerade gestartet, da kommt womöglich schon der nächste auf Volkswagen zu: Auch Verbraucherschützer und der ADAC wollen stellvertretend Schadensersatz für betroffene VW-Fahrer erlangen. Ziel sei es, gerichtlich festzustellen, dass der Konzern die Käufer von VW-Fahrzeugen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Das teilten der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC am Mittwoch gemeinsam mit. Kostenlos können sich die Käufer von Dieseln beteiligen, für die es einen Rückruf gab. Sie sollen den Kaufpreis erstattet oder den Wertverlust kompensiert bekommen. Die Verbraucherzentrale erklärt den Prozess auf ihrer Website. Tausende VW-Kunden hatten es bereits auf eigene Faust versucht.

Am 1. November soll demnach die Musterfeststellungsklage eingereicht werden, da ab dem Tag die “Einer-für-alle-Klage” möglich ist. Letztendlich müssen die Dieselfahrer zwar ihren Schadensersatz selbst erstreiten, nach einem Musterurteil des Gerichts, das die Ansprüche grundsätzlich feststellt, wäre das aber einfacher.

Volkswagen selbst sieht wenig Erfolgsaussichten für Klagen von Verbrauchern. Es gebe keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen, heißt es in einer Stellungnahme vom Mittwoch. Bundesjustizministerin Katarina Barley äußerte sich aber positiv zur Ankündigung der Verbraucherschützer:

Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht die Dummen sein, wenn sich Unternehmen nicht rechtstreu verhalten.

Was der Diesel-Skandal für VW und die Verantwortlichen bedeutet

Mit einem Schlag belastete die Diesel-Affäre die Automobilindustrie um Volkswagen: zahlreiche Klagen, entthronte Manager, gestrichene Jobs, Leiharbeiter ohne Arbeit und massive Kosten für den Konzern. Rund 27 Milliarden Euro kostete der Skandal bisher. Die Aufarbeitung kommt aber voran – besonders in den USA, wo die Affäre erstmals öffentlich wurde. Außerdem ist das Software-Update der betroffenen Motoren nach Angaben des Unternehmens fast abgeschlossen. 97 Prozent der Autos in Deutschland haben eine neue Motorsteuerung.

Auch personell gab es viel Austausch. Die Führungsebene ist nahezu komplett umgekrempelt. Gegen den ehemaligen Chef Martin Winterkorn wird auch in den USA ermittelt, per Haftbefehl wird er dort gesucht. Neben dem Wandel hin zu Elektromobilität versucht VW mit internen Systemverbesserungen, Schulungen und Fragen zur Integrität, einen Kulturwandel einzuleiten.

Gleichzeitig erreichen die Verkaufszahlen des Konzerns immer neue Rekorde. VW verkauft mehr Fahrzeuge als vor dem Skandal. Überwunden ist der Skandal dadurch aber nicht. Vor allem in Zeiten der Musterklagen.

Der Diesel-Skandal – ein Überblick

Beitrags- und Teaserbild: pixabay.com/Simon, lizenziert nach CCO.

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