Der Erbe eines verstorbenenen iCloud-Anwenders soll Zugang zu den gespeicherten Daten erhalten. Das hat das Landgericht Münster am Mittwoch (24. April) entschieden.
Apple muss dem Erben nun Zugang zu den gespeicherten Fotos, E-Mails und andere Dokumente verschaffen. Dadurch erhofft sich der Hinterbliebene, Erkenntnisse über Gründe, die zum Tod des Apple-Kunden führten, zu erlangen. Apple hatte zuvor den Wunsch der Angehörigen außergerichtlich abgelehnt.
Experten wiesen darauf hin, dass der Konzern bereits ohne Gerichtsverfahren in ähnlich gelagerten Fällen in der Vergangenheit, den Erben Zugang zu iCloud-Daten von Verstorbenen ermöglicht habe. Dazu habe die Vorlage eines Erbscheins genügt. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im vergangenen Juli bereits entschieden, dass persönliche Inhalte der iCloud grundsätzlich an die Erben fallen.