Bundesregierung will Mindestlohn für Azubis beschließen

515 Euro – so viel sollen Auszubildende zukünftig mindestens verdienen. Die Bundesregierung will dazu noch diese Woche ein Gesetz auf den Weg bringen. Der Mindestlohn für Auszubildende soll ab 2020 gelten. Das bestätigte das Bundesbildungsministerium.

In den Jahren darauf soll sich der Mindestlohn für Azubis dann weiter erhöhen. 2021 soll die Mindestvergütung auf 550 Euro ansteigen. Bis 2023 wird die Grenze demnach auf 620 Euro angehoben. Außerdem plant das Bildungsministerium eine Staffelung der Mindestbezüge für das zweite und dritte Lehrjahr.

Einige Azubis müssen in ihrer Ausbildung aber wohl weiter mit Gehältern unter 515 Euro auskommen: Ausbildungsberufe, in denen momentan noch eine Tarifbindung gilt, sollen vorerst noch von dem Gesetz ausgenommen sein. Der Zentralverband des deutschen Handwerks wehrt sich gegen die geplante Reform. Besonders kleinere Handwerksbetriebe würden durch den geplanten Mindestlohn überfordert. Dies gefährde Lehrstellen bei diesen Betrieben.

Neben der Mindestausbildungsvergütung sieht das Gesetz eine Reform der Weiterbildungsstufen während der Ausbildung vor. Neben traditionellen Titeln wie dem „Meister“ will die Bundesregierung dann zum Beispiel einen „Bachelor- und Master Professional“ schaffen. Dadurch sollen die Qualifikationen, ähnlich wie beim Studienabschluss, international vergleichbar werden.

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