Im Fall des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gehen die Ermittler von einer Tat mit rechtsextremen Hintergrund aus. Laut des Sprechers der Bundesanwaltschaft gebe es zwar bisher keinen konkreten Hinweis, dass der Tatverdächtige Stephan E. Teil eines rechtsextremen Netzwerkes sei. Dennoch zeigt seine Vergangenheit deutliche rechtsradikale Einflüsse.
So wurde Stephan E. 2009 laut Informationen des Spiegel in Dortmund verurteilt, weil er sich an Ausschreitungen von Neonazis beteiligt hatte. Sieben Monate Bewährung wegen Landfriedensbruchs erhielt E. als Strafe. Neonazis hatten dort eine Kundgebung des DGB zum 1. Mai angegriffen. Stephan E. ist aber schon deutlich früher ins Visier der Polizei geraten.
Im November 1992 wurde E. wegen versuchten Totschlags verurteilt. Er hatte damals auf der Toilette des Wiesbadener Hauptbahnhofs einen Mann mit Migrationshintergrund mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt.
Wegen dieser und weiterer Fälle beantragte die Linksfraktion im hessischen Landtag im Jahr 2015 den Verfassungsschutz um Informationen über den Rechtsextremisten. Jedoch ohne Antwort zu erhalten.
Der 65-jährige Regierungspräsident Walter Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni gegen 0.30 Uhr auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha entdeckt worden. Er hatte eine Schussverletzung am Kopf und starb kurz darauf. Seither ermittelt eine 50-köpfige Sonderkommission – und nahm am Samstag den dringend Tatverdächtigen fest. Schon im Vorfeld hatte Regierungspräsident Lübcke immer wieder Morddrohungen erhalten und sogar unter Polizeischutz gestanden.