Seit 2013 lebte die Unterstützerin des islamischen Staats (IS) neben Syrien auch im Irak bis August 2017. Unter anderem soll die deutsche von dort aus einen Propaganda-Blog betrieben haben. Heute wurde sie wegen der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Mitte 2018 wurde die 32-Jährige schließlich nach ihrer Rückkehr in Baden-Baden festgenommen. Angeklagt wurde sie vom Oberlandesgericht Stuttgart, wegen der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation. Kurz nach ihrer Ankunft in Syrien heiratete sie 2013 einen ihr bis dahin unbekannten IS-Kämpfer aus Aserbaidschan. Mit ihm soll sie auch an Hinrichtungen als Zuschauer teilgenommen haben.
Die Kläger stützten sich unter anderem auf einen IS-Propaganda-Blog, den die deutsche Betrieben haben soll. Dort veröffentlichte sie Texte sowie Fotos von Hinrichtungen und Waffen. Zusätzlich soll sie dem IS geholfen haben Propaganda-Videos im Internet zu verbreiten. Unter anderem soll sie selbst Schusswaffen besessen haben, an denen sie ausgebildet worden ist.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Prozesse gegen andere betroffene Frauen haben. Denn ein weiterer Anklagepunkt ist das besetzen der Häuser von Menschen, die vor dem IS geflüchtet sind. Laut Bundesanwaltschaft haben sie hierdurch einen Beitrag zur Sicherung des Herrschaftsanspruchs der IS-Terrormiliz geleistet. Hierdurch können Rückkehrerinnen trotz der oft schwierigen Beweislage strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.