Bundestag beschließt Impfpflicht gegen Masern

Gerade wurde im Bundestag über die Impfpflicht abgestimmt – was das Ergebnis für uns alle bedeutet.

In Deutschland soll es eine Impfpflicht gegen Masern geben. Das hat der Bundestag am Donnerstag (14.11.2019) beschlossen. Wer sich nicht impfen lässt, soll laut dem Gesetzesentwurf bis zu 2.500 Euro Strafe zahlen müssen. Gelten soll die Impfpflicht ab März 2020.

Was sind Masern?
Masern gelten als hoch ansteckend und werden über Viren verbreitet. Besonders gefährdet sind Menschen mit einem geschwächten Immunsystem und generell Menschen ohne Impfschutz. Im schlimmsten Fall kann die Krankheit zu Gehirnentzündungen und Lähmungen führen, in manchen Fällen sogar zum Tod. Laut Robert-Koch-Institut waren in Deutschland 2019 bis heute (14. November 2019) 569 Personen erkrankt. Die Viren sollen nun mithilfe des sogenannten Herdenschutzes ausgerottet werden. Es sollen also genug Menschen geimpft werden, dass es sich weiterverbreiten kann.

Die Pflicht gilt für Kinder und Personal in Kindertagesstätten und Bewohner und Mitarbeiter in Heimen, etwa Kinderheimen oder Flüchtlingsunterkünften. Außerdem soll das Gesetz für das Personal in Schulen und medizinischen Einrichtungen gelten. Nicht betroffen sind Jugendliche und Erwachsene, obwohl es auch hier Impflücken gibt.

AFD als einzige Fraktion dagegen

Die Opposition hatte noch Verbesserungsvorschläge. Die Grünen wollten noch einen Schritt weiter gehen und forderten, eine Masernimpfung zur Zugangsvoraussetzung für Kindergärten zu machen. So sollten Kinder unter einem Jahr und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können vor einer Ansteckung geschützt werden. Die FDP forderte zusätzlich ein digitales Impfregister, das die Patienten automatisch an Impfungen erinnert, und die vollständige Übenahme der Impfkosten durch die Krankenkassen. So sollte die Impfquote auch bei anderen Krankheiten gesteigert werden, hieß es von der Fraktion. Beide Anträge wurden abgelehnt.

Die AfD hat als einzige Fraktion im Bundestag einen Antrag eingereicht, der den Gesetzentwurf infrage stellt. Der wurde aber auch abgelehnt. Darin forderte die Partei, die Wirksamkeit einer Impfpflicht erst einmal “in unabhängigen wissenschaftlichen Studien” überprüfen zu lassen. Außerdem bezeichnete die Fraktion den Gesetzesvorschlag als Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, das im Grundgesetz verankert ist.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte im ARD-Morgenmagazin, ihm gehe es um den Schutz der Kinder und die Erhaltung der persönlichen Unversehrtheit, nicht die Verletzung dieses Rechts. Auch die Wirksamkeit sieht Spahn bereits bewiesen, die Pocken seien mithilfe einer Impfpflicht ausgerottet worden.

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