Bundestag beschließt: Organspende bleibt weiterhin Entscheidungssache

Den Ausweis wird es auch weiterhin geben.

Die Entscheidung um das Verfahren bei der Organspende ist am Donnerstagmittag gegen 12 Uhr gefallen. Der Deutsche Bundestag stimmte für die überarbeitete Entscheidungslösung ab.

Das bedeutet, dass jeder, der Organspender sein möchte, sich registrieren lassen muss und einen Oragnspenderausweis benötigt. Neu daran ist, dass sich jeder selbst als Spender in einem zentralen Register eintragen kann.  Zudem soll der Hausarzt alle zwei Jahre aktiv mit den Patienten über Organspende sprechen und auch im Bürgeramt soll über das Thema informiert werden. So wird man spätestens alle zehn Jahre über Organspenden aufgeklärt und jeder wird direkt angespochen. Allerdings bringt der Entschluss nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile mit sich.

Die Vorteile:
1. Es gibt genügend Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, ob man Spender sein möchte oder nicht. Außerdem kann diese Entscheidung im Laufe des Lebens jederzeit überdacht und verändert werden.

2. Die Strukturen im Krankenhaus sollen gestärkt werden, sodass eine Registrierung erleichtert wird.

3. Die regelmäßigen Abfragen sollen die Selbstbestimmung bewahren.

Die Nachteile:
1. Es ist schwierig zu sagen, wie die Gespräche bei dem Amt ablaufen sollen und ob jeder sich damit wohlfühlt, über so ein Thema mit einem Beamten und nicht mit den Freunden und der Familie zu sprechen.

2. Es gibt keine große Veränderung, das heißt wie viel sich ändern wird, wird sich noch zeigen.

Spahns Lösungsvorschlag wird abgeleht

Die doppelte Widerspruchsregelung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurde abgelehnt. Bei seinem Gesetztesentwurf wäre jeder ein Spender geworden, außer man widerspricht diesem ausdrücklich. Zusätzlich sollen die Angehörigen gefragt werden, ob ein Widerspruch bekannt ist. Die Angehörigen sollen allerdings keine Entscheidung fällen, sondern über die Meinung des Verstorbenen aufklären. Zusätzlich sollte es eine Informationskampagne geben, in der jeder Bürger ab 16 Jahren drei Mal angeschrieben und über die Organspende aufgeklärt worden wäre. Damit wollte Spahn erreichen, dass sich mehr mit der Organspende auseinandersetzt wird.

Die Vorteile:
1. Ziel: Mehr Organspender.

2. Es wäre weiterhin auf freiwilliger Basis, es muss nur widersprochen werden.

3. Es würde mehr zur Auseinandersetzung mit den Themen Tod und Organspenden kommen.

Die Nachteile:
1. Schweigen ist nicht immer eine Zustimmung.

2. Die Nein-Sager könnten in ein negatives Bild gerückt werden.

3. Der Zwang könnte eher zu einem Widerspruch führen, als der eigenständige Entschluss.

So ist die Organspende in Europa geregelt. Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

In Europa sieht es mehr nach Spahns Regelung aus, denn in den meisten Ländern der EU gilt die Widerspruchlösung. In einigen Ländern, wie in der Schweiz gibt es eine Zustimmungsregelung. Nur, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten gesagt hat, dass er seine Organe spenden möchte, kann er das. Wenn keine Zustimmung vorliegt, können allerdings die Hinterbliebenen noch eine Entscheidung über die Entnahme treffen. Deutschland ist das einzige Land in der EU, welches eine Entscheidungslösung hat.

Abstimmung im Bundestag

Bei der Abstimmung im Bundestag gab es, anders als bei anderen Abstimmungen, keinen Fraktionszwang. Da es sich um eine ethische Frage handelt, sollte jeder Politiker selbst entscheiden, für welche Regelung er abstimmt. Deshalb gab es auch Politker der gleichen Partei, die eine unterschiedliche Meinung vertreten haben. So lehnt der frühere Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Vorschlag von seinem Parteikollegen Spahn ab.  Schlussendlich wurde der Entwurf von Gesundheitsminster Spahn mit 379 Nein-Stimmen und nur 292 Ja-Stimmen abgelehnt. Die überarbeitete Entscheidungslösung von der Grünen Parteivorsitzenden Annalena Baerbock wurde mit 432 Stimmen zugestimmt. Nur 37 Abgeordnete enthielten sich.

Nils, 20, Chemie-Student

Das Meinungsbild an der TU

Auch auf dem Campus gibt es unterschiedliche Meinungen zur Organspende: Der 20-jährige Chemie-Student Nils sagt: “Die Organspende sollte jedem selbst überlassen sein. Jeder soll das bekommen, was einem lieber ist.” Lehramt-Student Steven (29) sieht es ähnlich: “Definitiv ist es immer eine gute Entscheidung, solche Sachen selbst zu entscheiden. Die Erinnerung beim Arzt alle zwei Jahre finde ich gut.”

Leonie (25), Sonderpädagogik

Leonie ist sich nicht sicher, was sie davon hält. Auf der einen Seite ist sie für Entscheidungsfreiheit. Auf der anderen Seite setzten sich nicht alle mit dem Thema auseinander. Ihrer Meinung nach, wäre es eher zu einer Auseinandersetzung mit dem Thema gekommen, wenn die Regelung von Spahn eingetreten wäre. “Ich hätte die Widerspruchslösung ganz cool gefunden. Es ist einfacher zu widersprechen, denn ganz viele füllen die Spenderausweis aus Bequemlichkeit nicht aus,” erklärt BWL-Studentin Alexandra.

Auch im Netz gibt es keine Einingung

In den Sozialen Netzwerken sind die Meinunegn ebenfalls geteilt. Für die einen ist die Widerspruchslösung kein Problem:

Für andere ist die Entscheidungslösung die Bessere:

Aber nicht nur Kritik und Freude über die Entscheidung des Bundestags ist auf Twitter zu finden. Sondern auch einige satirische Kommentare:

 

Beitragsbild: Anabel Schröter

 

 

 

 

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