Ein Beitrag von Jan Schebaum und Matthew Genest-Schoen
Täglich erreichen uns alle unzählige neue Informationen und Meldungen rund um die Corona-Pandemie. Da ist es schwer, einen Überblick zu behalten. Hier findet ihr alles Wichtige, was die Corona-Krise für euch und euren Studierenden-Alltag bedeutet, zusammengefasst.
Corona im Überblick
Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und möglichst die Infektionskette zu unterbrechen, gilt für die Studierenden der TU Dortmund seit dem 16. März ein generelles Betretungsverbot für die Gebäude der Universität in Dortmund. Darin beinhaltet sind auch Räume wie Rechnerpools und sonstige Räumlichkeiten. Die Zentralbibliothek ist online zu erreichen und auch unter strengen Auflagen wieder betretbar. Am Eingang müsst Ihr Euch die Hände waschen und Euren Uni-Account Kürzel, z.B. Smjxxxx mit Uhrzeit in eine Tabelle eintragen. Ihr könnt dann in alle Etagen um Euch Literaturen ausleihen, nur seid bitte nicht länger als 15 Minuten in der Bibliothek, damit andere Studierende nachrücken können.
Wer an der Universität angestellt ist und in unvermeidlichen Fällen bestimmte Räume betreten muss, soll den eigenen Schlüssel mitnehmen oder sich an die Pförtner wenden. Diese sind, ähnlich wie an den gewohnten Wochenendbetrieben, an den Gebäuden anzutreffen.
Auch das Leben am Campus wie das Unikino, Chorproben etc. sind abgesagt, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Der Hochschulsport der TU Dortmund ging am 27. April in digitaler Form wieder los. Um an den Kursen teilzunehmen, benötigt man eine Online-Sportkarte, die man als Student für 9 Euro auf der Seite des Hochschulsports kaufen kann. Auf Instagram werden seit dem 31. März zudem Sportkurse in Form eines Livestreams angeboten, die kostenlos bleiben. Weitere Informationen, wie Ihr Euch das Digitale Semester gestalten könnt, findet Ihr auf Kurt.Digital.
Vorerst ist der Beginn des Sommersemesters in diesem Jahr auf den 20. April verschoben worden. Damit entfallen auch alle geplanten Seminare und Lehrveranstaltungen, die in in der vorlesungsfreien Zeit oder in den ersten zwei Wochen des Semesters stattfinden sollten. Die TU Dortmund lehrt aktuell online und nutzt die Videochat-Programme “Zoom-Meeting” und das Uni-eigene Programm “Webex”. Die Kurse haben bereits begonnen. Wer trotzdem noch einen laufenden Kurs in diesem “Digital-Semester” besuchen möchte, kann sich über seinen Uni-Account im LSF der TU Dortmund anmelden und in die Kurse einschreiben. Die jeweiligen Dozenten stellen in den Kursrämen einen entsprechenden Link, eine ID zum anmelden und ein Passwort zur Verfügung. Wie das genau funktioniert zeigt Euch Karsten Wickern in der Kurt.Digital Instagram Story “Webkonferenz”.
Neben allen Veranstaltungen wie den Seminaren sind auch die Klausuren vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Seit der Allgemeinverfügung vom 23. April sind Klausuren möglich, wenn die Hygienevorgaben eingehalten werden können. Die TU Dortmund arbeitet aktuell an einem Hygienekonzept um Klausuren in Präsenz mit bis zu 100 Studierenden stattfinden lassen zu können. Für Klausuren, bei denen die Anzahl der zu prüfenden über 100 Personen liegen, werden derzeit Anmietungen angefragt. Dies gilt für alle Klausuren, bei denen die Studierenden anwesend sein müssen. Wer sich schon für eine Prüfung angemeldet hat, muss sich nicht extra dafür abmelden und kann die Nachschreibtermine wahrnehmen sobald diese bekannt sind.
Die schriftlichen Abgaben, die im Wintersemester 2019/2020 noch ausstehen, werden alle automatisch von der Abgabefrist um zwei Wochen verlängert. Wer aus persönlichen Gründen eine Fristverlängerung der Abgabe braucht, kann einen Antrag über den zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Schriftliche Abgaben können digital eingereicht werden. Am besten sprecht Ihr das mit der zentralen Prüfungsverwaltung der TU Dortmund ab.
Die Prüfungen, die noch mündlich ausstehen, können per Videochat durchgeführt werden. Diese Option sollen allerdings die Studierenden auf eigenen Wunsch hin wahrnehmen.
Wichtige Ansprechpartner
Diese Ansprechpartner helfen den Studierenden, wenn sie Nachteile in den aktuellen Maßnahmen für sich sehen:
Eine häufig gestellte Frage ist, ob man weiter die finanziellen Mittel durch BAföG bekommt, wenn man durch die Absagen der Klausuren Prüfungsleistungen nicht erbringen konnte. Das BAföG wird weitergezahlt, wenn Prüfungen aufgrund der Pandemie ausfallen müssen und auch, wenn sich das Studium dadurch verlängern sollte. Allerdings setzt das BAföG-Amt eine Teilnahme voraus, wenn Online-Angebote von der Universität oder Hochschule zum weiterstudierten bestehen.
Studierende, die aufgrund der Corona-Krise ihren Nebenjob verloren haben, können nun eine staatliche Hilfe beantragen und somit bis zu 650 Euro pro Monat erhalten. Weitere Informationen findet Ihr auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur ist über die Hotline 0800 4 555500 gebührenfrei von Montag bis Freitag 8-18 Uhr zu erreichen.
In Dortmund sind bislang 693 Fälle (Stand 03. Mai 2020) mit einer COVID-19-Infektion bestätigt worden, 598 Personen gelten als geheilt. Vier Personen sind bislang an Covid-19 gestorben.
Wer glaubt, mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert zu sein und wer Symptome aufweist oder aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, hat verschiedene Möglichkeiten.
Im Klinikum Nord ist eine zentrale Corona-Teststelle eingerichtet worden. Diese ist montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 19.00 Uhr und an den Wochenenden von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Es ist nicht nötig, sich vorher anzumelden, um zur Teststation zu gehen. Allerdings werden nur die Menschen getestet, die zu COVID-19 passende Symptome aufweisen, Kontakt zu Erkrankten hatten oder aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind.
Kontakt zu den Teststellen
Hier könnt Ihr anrufen, um euch testen zu lassen:
Ärztlicher Notfalldienst: 116 117
Gesundheitsamt Dortmund
MO-FR: 7:00 – 18:00 Uhr
Tel: 0231 50-13150
Notfalldienst: 116 117
Auch der BvB hilft in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) bei der Behandlung von Corona mit und stellt den Signal Iduna Park für ein Corona-Behandlungszentrum zur Verfügung. Das Zentrum befindet sich in der vierten Etage der Nordtribüne. Der Zugang erfolgt über den Vorplatz des Stadions. Dort, direkt an der Strobelallee, werden auch Parkplätze zur Verfügung gestellt.
Das Behandlungszentrum soll die hausärztliche Versorgung ergänzen. Vor Ort stehen niedergelassene Vertragsärzte bereit, die im Verdacht einer Covid-19 Infektion die Krankheit einschätzen. Sie entscheiden weiterhin, ob die Patienten ambulant versorgt werden können, oder ob diese ins Krankenhaus gebracht werden sollen und stellen Rezepte für nötige Medikamente aus.
Das Behandlungszentrum wird täglich von 12 bis 16 Uhr geöffnet sein, eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Bis vorerst 4. Mai wurde in ganz Nordrhein-Westfalen unter anderem ein Versammlungs- und ein Kontaktverbot erlassen. Menschen dürfen sich an öffentlichen Orten maximal zu zweit aufhalten. Davon ausgenommen sind Lebenspartner, Verwandte und Familienangehörige. Außerdem gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei allen Handlungen mit Dritten (zum Beispiel beim Einkaufen).
Spielplätze werden ab dem 7. Mai wieder geöffnet. Auch hier gilt die Einhaltung des Mindestabstands. Zusätzlich können die Kommunen einzeln festlegen, wie viele Personen sich gleichzeitig auf einem Spielplatz aufhalten dürfen.
Für die Nutzung von Bus und Bahn, sowie beim Betreten von Einkaufsläden, Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt seit dem 27. April eine Masken / Mund-und-Nasenschutzpflicht. Auch selbstgemachte sogenannte “Alltagsmasken” oder das tragen von Schals über Mund und Nase sind zulässig. Die Maskenpflicht gilt vorerst bis zum 10. Mai.
Zusätzlich sind alle (Groß-)Veranstaltungen bis vorerst 31. August verboten worden. Alle öffentlichen Plätze, Sportanlagen sind bis auf Weiteres gesperrt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld zwischen 50 Euro und 25.000 Euro.
Mit dem Schulbeginn am 23. April hat die DSW21 ihr Bus- und Bahnangebot wieder aufgestockt. Bis dahin sind die Dortmunder Busse und die Stadtbahnen nur nach dem Ferienfahrplan gefahren. Über die aktuellen Abfahrtszeiten kann sich jeder online unter www.bus-und-bahn.de oder auf der DSW21-App informieren.
Die Maskenpflicht gilt nicht nur in den Bussen und Bahnen, sondern auch an den Bahnhöfen und Haltestellen.
Seit dem 27. April dürfen wieder alle Geschäfte und Einzelhändler öffnen, allerdings nur unter Einhaltung von Hygienevorgaben wie Sicherstellung des Mindesabstands und Betretung mit Gesichtsmaske.
Ab dem 4. Mai dürfen Friseure und Fußpfleger unter Auflagen wieder öffnen. Bedingungen sind u.a. das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes und die verpflichtende Voranmeldung. Termine ohne vorherige Absprache sind nicht möglich. Alle weiteren Dienstleistungsbetriebe, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann (z.B. Tätowierer, Massagestudios, etc.) bleiben bis vorerst 10. Mai geschlossen.
Seit dem 4. Mai haben in Dortmund der Hoesch- und der Westfalenpark geöffnet. Unter Berücksichtigung strenger Hygienevorkehrungen dürfen ab dann auch wieder Mussen, Gedenkstätten, Grund-, Volks- und Musikschulen wieder besucht werden. Der Dortmunder Zoo ist ab Freitag (8. Mai) wieder geöffnet.
Restaurants und Gastronomien dürfen nur Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen oder liefern. Wer sein Essen in der Gastronomie oder weniger als 50 Meter vom Restaurant entfernt verzehrt, dem droht eine Strafe.
Theoretisch kann in Deutschland der Notstand ausgerufen werden. Allerdings gibt es kein übergreifendes Notstandsgesetz, sondern nur Ergänzungen für einzelne Artikel. Diese können zum Beispiel im „Verteidigungsfall“ oder im „Katastrophenfall“ greifen. Im Katastrophenfall würde §35, Absatz 3 des Grundgesetzes in Kraft treten. Dadurch wäre die Bundesregierung den Ländern gegenüber weisungsbefugt. Außerdem könnten Bundespolizei, Grenzschutz und Bundeswehrsoldaten zur Unterstützung der Landespolizei herangezogen werden. Die Weisungsbefugnis der Bundesregierung kann der Bundesrat aber jederzeit wieder aufheben.
Bundesweit wurde noch nie ein „Notstand“ oder „Katastrophenfall“ ausgerufen. Auch in der aktuellen Corona-Krise ist es eher unwahrscheinlich. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung treffen die Landesregierungen ihre Entscheidungen und Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von COVID-19 gemeinsam in Abstimmung mit Bund und den anderen Ländern.
Auch rund um das Corona-Virus gibt es weltweit unzählige Falschmeldungen. Die geeignetsten Wege, um sich über das Virus, die Ausbreitung und den Schutz vor einer Infektion zu informieren, sind die Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (https://www.rki.de) und des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de). Meldungen und Nachrichten, insbesondere in den sozialen Netzwerken, sollten jedes Mal überprüft werden – besonders bei Nachrichten zum Schutz vor dem Virus, möglichen Heilmitteln und Medikamenten oder dem Verhalten im Fall einer Infektion.
Die Europäische Union hat die Außengrenzen bis zum 06. April geschlossen. Ohne dringenden Grund kann man also vorerst nicht aus einem nicht EU-Staat einreisen. Studieninteressierte, die nicht rechtzeitig zum Semesterbeginn in Deutschland sein können, weil die Einreise zur Zeit nicht möglich ist, werden gebeten, sich für das Wintersemester 2020/21 einzuschreiben, so die Technische Universität Dortmund. Die Einschreibung ist ganz normal per Post möglich. Die Einschreibefrist war der 17.04.2020. Allerdings kann die Frist je nach Studiengang und Fakultät variieren. In diesem Fall findet Ihr die Informationen auf der Homepage der TU Dortmund.
Studenten, die im Wintersemester 2020/2021 ins Ausland gehen wollen, müssen vorerst abwarten. Die TU Dortmund hofft, dass sich die aktuelle Lage bis dahin beruhigt und die Auslandsaufenthalte im Winter wie geplant stattfinden können.
Wichtige Kontakte
Wer zur Zeit Auslandsstudent an der TU Dortmund ist, kann sich an das Erasmus-Team wenden: erasmus@tu-dortmund.de
Studierende im Übersee-Programm können sich an das Exchange-Students-Team wenden: exchange-students@tu-dortmund.de
Beitragsbild: Matthew Genest-Schoen