Der Bundestag hat weitere Hilfsmaßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie verabschiedet. Zu dem am Donnerstag beschlossenen “Sozialschutzpaket II” gehört unter anderem eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds.
Damit sollen Arbeitnehmer in der Krise stärker vor Lohneinbußen geschützt werden. Bereits jetzt bekommen Kurzarbeiter 60 Prozent des letzten Nettolohns – oder 67 Prozent, falls Kinder im Haushalt leben. Nun soll das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent erhöht werden. Ab dem siebten Bezugsmonat sollen es künftig 80 Prozent (87 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern) sein. Dies soll bis spätestens 31. Dezember 2020 gelten.
Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Große Koalition stimmte dafür. Die Opposition dagegen enthielt sich und bemängelte die Maßnahmen. Die AfD warf der Regierung vor, mit ihrer Politik Angst, Hysterie und Depression zu verbreiten. FDP und Grüne bemängelten die nun zu weitreichenden Befugnisse des Gesundheitsministeriums.
Bonus für Altenpfleger geplant
Das Gesetz, mit dem sich der Bundesrat noch befassen muss, sieht zudem einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld vor. Dieses soll für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
Der Bonus für Altenpfleger soll heute ebenfalls noch beschlossen werden. Eine Pflegefachkraft soll demnach 1000 Euro aus Mitteln der Pflegeversicherung bekommen. Finanziert werden soll die Prämie zunächst von den Gesetzlichen Pflegekassen.