Bundestag stimmt über elektronische Patientenakte ab

Vom Impfpass bis zum Röntgenbild: Ab 2021 sollen all diese Informationen in der elektronischen Patientenakte (ePA) via App abrufbar sein. Am heutigen Freitag, 3. Juli, will der Bundestag dazu das Gesetz beschließen.

Ärztinnen und Ärzte könnten so auf einen Blick sehen, was sie für die Behandlung benötigen. Dies könne laut Bundesärztekammer vor allem dann praktisch sein, wenn man mit verschiedenen Arztpraxen und Krankenhäusern zu tun habe.

Nach der elektronischen Gesundheitskarte ist die App ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitsbereichs. Kritik gibt es jedoch in Hinsicht auf den Datenschutz – erst ab 2022 sollen Patienten in der App auch entscheiden können, welche Ärztin oder welcher Arzt welche Informationen sieht. Die Opposition bemängelt hingegen, dass zwar Diagnosen von Physiotherapeuten in der App angezeigt werden sollen, nicht aber die von Ergotherapeuten und Logopäden. Das wäre vor allem für chronisch Kranke wichtig.

Aber: Ärztinnen und Ärzte seien zwar verpflichtet, auf die ePA hinzuweisen. Für Patientinnen und Patienten bleibt die Nutzung der der elektronischen Gesundheitsakte aber erstmal freiwillig.

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Mehr von Elisa Sobkowiak
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