Kommentar: Minderheiten eine Stimme geben

Nach viel Kritik und mit kleinen Änderungen ist am 2. Juli das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) beschlossen worden. Ziel ist nach offizieller Lesart, die häusliche Intensivpflege zu verbessern und Fehlanreize in der Pflege zu mindern. Betroffene, wie Laura Mench fürchten jedoch einen starken Eingriff in Ihre Grundrechte. Ihre Angst: Sie müssen ihr selbstbestimmtes Leben aufgeben und werden ins Heim “gezwungen”.

“So stärken wir die Versorgung gerade der Patienten, die oftmals nicht mehr für sich selbst die Stimme erheben können.” – So lässt sich Jens Spahn auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit im Bezug auf das Intensivpflegegesetz zitieren. Nur hätte er, um Betroffenen eine Stimme geben zu können, erst einmal hinhören müssen. Denn seine, auf den ersten Blick, gut gemeinten Absichten sind vor allem  eins: Wirtschaftlich.

Mit dem Intensivpflegegesetz soll nicht nur die Qualität der häuslichen Pflege verbessert werden, viel mehr soll dem systematischen Abrechnungsbetrug ein Ende gesetzt werden.  Intensivpflegebedürftige bekommen also eventuell nicht die Pflege, die sie brauchen. Genau dieses Argument bringt Jens Spahn, als Begründung für das Intensivpflegegesetz an. Doch das von ihm entworfene Gesetz erweckt einen anderen Eindruck. Viel mehr scheint es um das Geld zugehen, das die gesetzlichen Krankenkassen durch Abrechnungsbetrug verlieren können.

Pflege Zuhause sollte zum Einzelfall werden

Einen  üblen Beigeschmack bekommt das Gesetz jedoch mit einem Blick auf seine Geschichte. Denn unter dem Deckmantel den Betroffenen zu mehr Selbstbestimmung zu verhelfen, ist der Tonus im ersten Gesetzesentwurf klar. Unter dem Namen “Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)“  sollte Intensivpflege zu Hause zum Einzelfall werden und die Heimunterbringung zur Regel. Bei Betroffenen wie Laura Mench schellten die Alarm-Glocken. “Das war anfangs hochgefährlich”, erzählt Mench.

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz wurde stückchenweise entschärft. Nun heißt es dort bei der Frage der Unterbringung “Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen”. Doch wer entscheidet was “berechtigte Wünsche” sind? Der medizinische Dienst der Krankenkassen? Ein kleines Wort, das je nach Auslegung zu einer großen Hintertür werden kann.

Der Wut und Verzweiflung der Betroffenen über das Gesetz ist ein Instagram-Protest entwachsen. Betroffene verhüllten ihre Gesichter mit Decken, um die drohende Unsichtbarkeit zu symbolisieren. Die Gefahr in Pflegeheime abgeschoben und dort vergessen zu werden.

Wer schreit für dich?

Wer gibt Menschen eine Stimme, die selbst nicht für sich einstehen können? Wer schreit für sie, wenn sie es nicht können? Wir leben in einer Gesellschaft, in der man erst laut werden muss, um gehört zu werden. Ein Beispiel: Die Polizeigewalt gegen Afroamerikaner in den USA ist seit Jahren bekannt.

Doch erst durch den Tod des schwarzen George Floyd, werden die Menschen auf den Rassismus aufmerksam. Mit dem Knie wurde ihm die Luft abgeschnürt. Auch Floyd konnte seine Stimme für sich selbst nicht mehr erheben. Wegschauen ist nicht mehr möglich, wenn ein über acht minütiges Video die Gewalt festhält. Wegschauen ist nicht mehr möglich, wenn Tausende Menschen unter der “Black-Lives-Matter”-Bewegung auf die Straße gehen.

Also wer schreit für Menschen, die durch eine Lähmung der Muskeln, wie bei der Krankheit ALS, nicht mehr sprechen können? Der stille Protest “Verhüllung gegen drohende Unsichtbarkeit” in den Sozialen Medien, eine Petition und ein Änderungsantrag der Opposition von Grünen, Linken und der FDP konnten das Bundesministerium und Jens Spahn nicht aufhalten. Es war nicht laut genug.

Wirtschaftlichkeit über Menschlichkeit

Die Wut und Angst der Betroffenen ist groß. So auch bei Laura Mench. “Ich fahre einen sehr schweren Elektrorollstuhl. Jens Spahn sollte mir in Zukunft besser nicht beim Einkaufen begegnen”, verrät sie zynisch.

Die Absichten von Jens Spahn waren hoffentlich keine schlechten, denn eine bessere Qualität in der Pflege und Verhinderung von Abrechnungsbetrug sind wichtige Ansätze. Doch Laura Mench benennt den Knackpunkt: “Wo wäre das Problem gewesen, eine unabhängige Kontrollinstanz einzurichten, die die Gegebenheiten Zuhause bewertet?”

Denn durch das Intensivpflegegesetz kontrolliert der medizinische Dienst der Krankenkassen die Gegebenheiten vor Ort. Damit liegt die Vermutung nahe, dass der medizinische Dienst, die Krankenkassen in ihrem wirtschaftlichen Interesse berät. Eine Heimunterbringung ist deutlich günstiger für die Krankenkassen. Laura Mench fasst es gut zusammen: “Wie viel Wirtschaftlichkeit ist ein Leben wert?”

Beitragsbild: Change.org

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