In Deutschland zählt das Vereinigte Königreich zu einem der beliebtesten Austauschziele innerhalb Europas. Das zeigt der Bericht “Deutsche Studierende im Ausland” des Statistischen Bundesamtes aus 2020. Und gerade dieses Land möchte in Zukunft kein Teil des europäischen Förderprogramms Erasmus mehr sein. Wir haben geschaut, was sich ändert und wie die TU Dortmund darauf reagiert.
Der sogenannte Partnerschaftsvertrag zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien (GB) ist seit Beginn des Jahres gültig. Die Übergangsregelungen gelten nun also nicht mehr. Das bedeutet neben abstrakten Regeln über Freihandelsabkommen oder Regelungen zur Sicherheitspolitik auch konkrete Auswirkungen für EU-Bürger*innen – zum Beispiel neue Einreiseregelungen für Großbritannien.
Was es nicht zwingend bedeutet? Dass in Zukunft Erasmus-Programme automatisch unmöglich sind. Eigentlich zumindest. Denn Boris Johnson möchte trotzdem nicht, dass das Vereinigte Königreich künftig an Erasmus-Programmen teilnimmt. Als Grund nennt er die Kosten, die für das Vereinigte Königreich, wie auch für die anderen Teilnahmeländer, anfallen.
Kann ich meinen geplanten Erasmus-Aufenthalt noch durchführen? Muss ich nun mehr Studiengebühren zahlen? Und kann ich in Zukunft noch zum Studieren ins Vereinigte Königreich? Das sind alles Fragen, die sich nun stellen können.
Erst einmal können Studierende aber aufatmen: Wer im Rahmen laufender Projekte aus den Jahren 2019 oder 2020 ins Vereinigte Königreich fahren möchte, kann dies bis Ende der Projektlaufzeit auch tun. Auch die Studiengebühren sollen in diesem Zeitraum im Rahmen einer Übergangsförderung weiterhin übernommen werden.
Das ändert sich schon jetzt
Was sich aber schon jetzt ändert, sind die Einreisebestimmungen. Bisher konnten Studierende aus der EU ohne Visum einreisen. Ab einem Aufenthalt über sechs Monaten ist ein solches nun aber notwendig. Wie die Visabestimmung bei Praktika im Vereinigten Königreich aussehen, ist noch nicht klar.
Bei einem möglichen Visum können aber Kosten entstehen. Außerdem kann auch noch ein so genannter Gesundheitszuschlag fällig werden. Wie hoch dieser letztlich ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, kann bei einer Person ab 18 Jahren aber zum Beispiel £470 pro Jahr kosten.
Die Studiengebühren in Großbritannien zählen mit zu den höchsten weltweit und somit auch in Europa. Ohne passende Förderung ist der Aufenthalt im Vereinigten Königreich für viele nicht bezahlbar – Clara Thier sieht in ihrem Kommentar für jetzt so auch die Bildungsgleichheit innerhalb Europas gefährdet.
So reagiert das Referat Internationales an der TU Dortmund
Auch in Dortmund ist das Vereinigte Königreich sehr beliebt bei Studierenden, weiß Silke Viol, stellvertretende Leiterin des Referates für Internationales an der TU Dortmund. Eine Förderung soll daher auch in Zukunft sichergestellt werden. Auch sie sieht, dass vor allem der Studiengebührenerlass für viele Studierende wichtig ist. “Diesen versucht die TU Dortmund bereits mit den bestehenden Erasmus-Partnern in UK im Rahmen von Student Exchange Agreements zu verhandeln, sodass es nach Erasmus auch mit dem Austausch wie in den Übersee-Programmen der TU Dortmund laufen könnte”, erklärt Viol.
Den Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus dem Erasmus-Programm bedaure das Referat für Internationales, so Viol. Trotz der Schwierigkeiten ist sie aber optimistisch: “Der Austausch wird damit natürlich für europäische Studierende etwas umständlicher. Aber er wird auch in Zukunft nicht unmöglich sein.”
Wer mehr über einen Auslandaufenthalt wissen möchte, kann sich auf der Homepage des Referats für Internationales informieren. Das Referat bietet auch regelmäßig Infoveranstaltungen an.
Beitragsbild: Charles Postiaux via unsplash