Auf einen Blick: So funktioniert die digitale Prüfungsphase

Die Corona-Pandemie hat alle Lebensbereiche getroffen, sogar die Bildung. Die Pandemie hat die Hochschulen dazu gezwungen, digitale Klausuren durchzuführen. An vielen Unis beginnen zurzeit die Prüfungsphasen. Nach den vergangenen Bund-Länder-Beschlüssen ist es schon nun klar, dass durch die Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen bis mindestens Mitte Februar vorerst keine Präsenzklausuren erlaubt sein werden. Nur werden die digitalen Prüfungen an der TU Dortmund funktionieren?

Wie hoch wird der Anteil an digitalen Prüfungen sein?

Die Lehrenden entscheiden, ob ihre Prüfung digital stattfindet oder nur in Präsenz erfolgen kann. Die Möglichkeiten können je nach Fachgebiet, Prüfungsstoff und Gruppengröße unterschiedlich sein. Die Technische Universität Dortmund versucht so viel wie möglich digital durchzuführen. Aber wie viel es am Ende genau ist, wird von Fach zu Fach unterschiedlich entschieden.

Welche Formen von Online-Klausuren gibt es?

Auf Beschluss der jeweiligen Prüfungsausschüsse dürfen Klausuren und mündliche Prüfungen digital durchgeführt werden. Dafür stellt die TU Dortmund die Systeme Moodle, EvaExam Online, Zoom und Webex weiterhin zur Verfügung. Laut Eva Prost aus der Pressestelle der TU sei es rechtlich erlaubt und datenschutztechnisch gestattet, dass die Prüfungsaufsicht per Webcam in einer Videokonferenz erfolgt. Eine Aufzeichnung oder eine darüber hinausgehende Überwachung sei nicht erlaubt.

Ausgenommen der mündlichen Prüfung geht es um „Open-Book-Prüfungen“. Dafür kann es erforderlich sein, den Modus der Prüfungsfragen zu ändern, sodass nicht ausschließlich nachschlagbares Wissen abgeprüft wird, sondern ein höheres Maß an Verständnis wie beispielsweise eine Analyse durchführen, eine Transfer-Aufgabe, eine Kritik-Aufgabe oder eine Reflexion.

“Treten während einer Prüfung unverschuldet technische Probleme auf, müssen diese dokumentiert und bewiesen werden”

Prüfungen können sowohl digital als auch auf Papier bearbeitet und hochgeladen werden. Alternative Prüfungsformen kämen infrage. Die Prüfungsausschüsse können auch beschließen, dass die Prüfungsform geändert wird. Anstelle einer Klausur könnten auch Hausaufgaben (Take-Home-Exam), mündliche (Gruppen-)Prüfungen oder Hausarbeiten als Ersatzform vorgesehen werden. An- und Abmeldefristen können sich mit der jeweils neuen Prüfungsform ändern.

Wie ist die Lage, wenn Studierende keine funktionierenden Laptops haben?

Grundsätzlich gehen die Prüfungsausschüsse davon aus, dass der überwiegende Teil der Studierenden die Ausrüstung hat, die sie brauchen. Ohne funktionierende Technik wären die Studierenden wohl sowieso schwierig durch das Online-Semester gekommen. Wenn es im Einzelfall doch noch Probleme gibt, dann sollen die Studierenden mit ihren Lehrenden sprechen und klären, ob im Einzelfall Lösungen gefunden werden können. Grundsätzlich ist es so, dass alle Studierenden für ihre Ausrüstung selbst verantwortlich sind.

“Wir gehen davon aus, dass die Ausstattung größtenteils vorhanden ist. Am unsichersten ist die Internetverbindung zu Hause bei den Studierenden. Darauf haben Sie ja wenig Einfluss”, sagt Eva Prost.

Das Thema mit den Freiversuchen

Es gibt auch dieses Semester Freiversuche. Hatte man im vergangenen Semester einen freien Versuch, dann bekommt man nicht noch einmal einen für die gleiche Prüfung in diesem Semester. Es gilt: ein Freiversuch pro Prüfung, nicht pro Semester.

Was ist, wenn es technische Probleme während der Prüfung gibt?

“Treten während einer Prüfung unverschuldet technische Probleme auf, müssen diese dokumentiert und bewiesen werden”, sagte Prost. Der Prüfungsausschuss bewerte dies auf Basis der Nachweise im Einzelfall und könne einen Wiederholungsversuch gewähren.

In manchen Fällen könnten die Aufgabenstellungen auch zunächst aus Moodle heruntergeladen und dann auf Papier bearbeitet und anschließend hochgeladen werden.

Können Studierende wie gewohnt zwischen Erst- und Zweittermin wählen?

Laut Eva Prost sollen die Termine, die für die Präsenzprüfungen geplant waren, auch grundsätzlich für die digitalen Formate gelten. Sollten Verschiebungen aufgrund einer kurzfristigen Änderung der Rechtslage erforderlich sein, würden die neuen Termine bestmöglich in den Klausurplan integriert und dann bekannt gegeben. Ob es bei einem Erst- und Zweittermin bleibt, entscheidet sich je nach Studienfach.

Was ist mit praktischen Sportprüfungen, Laborpraktika oder Abschlussarbeiten im Labor?

Die Corona-Schutzverordnung erlaubt zwar sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, es finden an der TU  jedoch aktuell keine praktischen Prüfungen statt. Das liegt auch daran, da die Studierenden in ihrer Freizeit nicht trainieren dürfen.

Das ist beim Labor anders: Dort ist es unter strengen Ausnahmeregelungen erlaubt, Präsenzveranstaltungen zu machen. Denkbar wäre dies etwa nur, wenn andernfalls der Abbruch einer Versuchsreihe für eine Abschlussarbeit zu erheblichen Verzögerungen im Studienverlauf führen würde, sagt Eva Prost.

Weitere Infos zur digitalen Prüfungsphase findet ihr auf der Website der TU Dortmund.

Bildquelle: Nathan Dumlao

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