Neuer Bußgeldkatalog: Wo zu schnell fahren jetzt doppelt so teuer ist

Eigentlich sollte er ja schon vor etwa einem Jahr in Kraft treten, der Bußgeldkatalog. Ein kleiner Formfehler, der zu vielen Gerichtsprozessen führte, sorgte aber für die Außerkraftsetzung. Seit dem 9. November gilt nun der neue Katalog – ohne den Formfehler, aber auch ohne eine andere umstrittene Regelung.

Wer innerorts mit über 21 km/h und außerorts über 26 km/h zu viel geblitzt wird, sollte in der alten Fassung seinen Führerschein für einen Monat abgeben müssen. Diese Regelung gibt es nun nicht mehr. Dafür wurden die Bußgelder für zu schnelles Fahren erhöht, oft um 200 Prozent.

Die fünf wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

ADAC: “Besserer Schutz als vorher”

“Insgesamt sind wir sehr zufrieden”, sagt Tobias Scheffel vom Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC). Dass das Fahrverbot bei mehr als 21 km/h im Bußgeldkatalog nicht enthalten ist, begrüßt er. “Das war einer der größten Kritikpunkte am alten Katalog, da sind wir froh, dass das nicht mehr drin ist.” Die Erhöhung der Bußgeldpreise befürworte er aber: “Wir sind uns sicher, dass wenn man jetzt 50 statt 25 Euro zahlen muss, eine Abschreckungswirkung entsteht. Die Menschen werden sich mit Sicherheit zweimal überlegen, ob sie nun weiterhin zu schnell fahren”, sagt Scheffel. Ob der neue Bußgeldkatalog Fahrradfahrer und Fußgänger genug schütze? “Wir haben jetzt auf jeden Fall einen besseren Schutz als vorher.”

“Aber nicht genug”, sagt Ludger Vortmann vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). “Der bessere Schutz und die hohen Strafen bringen ja nur etwas, wenn auch mehr kontrolliert wird.” Aus Sicht des ADFCs sei da bei Polizei und Ordnungsamt noch reichlich Nachholbedarf. Dass der Bußgeldkatalog den deutschen Verkehrssektor klimafreundlicher machen könnte, kann Vortmann sich auch nicht vorstellen. “Dafür, aber auch für den besseren Schutz von Radfahrern und Fußgängern, bräuchte es eine grundlegende Verkehrsreform.” Diese würde laut Vortmann zum Beispiel Pop-up-Radwege oder Tempobeschränkungen auf 30 km/h in Innenstädten leichter möglich machen.

Kritik an Unverhältnismäßigkeit

Die Aufgabe des Bußgeldkataloges ist es aber nicht, das Verkehrsrecht Deutschlands zu revolutionieren, sondern Verstöße dagegen angemessen zu bestrafen. Schafft der neue Bußgeldkatalog das?

“Die Sanktionierung von gefährlichem Verhalten hätte im Katalog einheitlicher sein können”, sagt Scheffel. So erscheint es dem ADAC als “unverhältnismäßig, wenn das teilweise Benutzen des Gehweges beim Parken über eine Stunde mit dem Eintrag in Flensburg verbunden ist.” Insgesamt, so Scheffel, könnten die deutschen Autofahrer mit dem neuen Bußgeldkatalog aber erst mal gut leben.

Solange sie sich an die Regeln halten.

Grafiken: canva.com

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