Wieso braucht es einen Queer-Beauftragten in der Bundesregierung?

Die neue Regierung hat viele Neuerungen beschlossen, dazu auch ein neues Amt: Sven Lehmann von den Grünen wird neuer Beauftragter für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, kurz Queer-Beauftragter. Das hat das Bundeskabinett in einer Sitzung am 5. Januar beschlossen.

Hauptaufgabe des neuen Queer-Beauftragten wird die Erstellung und Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans. Ziel sei es, Deutschland zum „Vorreiter beim Kampf gegen Diskriminierung“ zu machen, so schreibt es Lehmann zu seiner Ernennung auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums.

Sven Lehmann
Der Kölner Sven Lehmann ist seit 1999 Mitglied von Bündnis 90/Grünen. Von 2010 bis 2018 war er Vorsitzender von den Grünen in Nordrhein-Westfalen und ist seit 2017 Mitglied im Bundestag. Dort hat er die Grünen unter anderem als Sprecher für Sozial- und Queerpolitik vertreten.

Sven Lehmann ist erster Queer-Beauftragter der Bundesregierung. Foto: Cornelis Gollhardt.

Lehmann ist Mitglied im Lesben- und Schwulenverband Nordrhein-Westfalen. Seit Dezember 2021 ist er zudem Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Am 5. Januar wurde er zum ersten Queer-Beauftragten der Bundesregierung ernannt.

In verschiedenen Medien stellte Lehmann bereits konkrete Pläne vor. So will er etwa sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Grundgesetz schützen und das Transsexuellengesetz abschaffen. Und noch mehr: Künftig sollen bei Regenbogen- und Patchwork-Familien bis zu vier Sorgeberechtigte anerkannt werden. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen sollen beide Partner*innen rechtliches Elternteil werden. Derzeit ist das noch nicht der Fall: Bei einem lesbischen Ehepaar wir per Gesetz zunächst nur eine Frau zur Mutter.

Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz
In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Der Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt wird nicht genannt.
Transsexuellengesetz
Das Transsexuellengesetz ist ein Gesetz zur Änderung der Vornamen und der rechtlichen Geschlechterzugehörigkeit. Nach dem derzeitigen Gesetz müssen Transsexuelle zuerst zwei Gutachten von Sachverständigen einholen, um ihre Vornamen ändern zu können.

Jede*r fünfte Deutsche findet die Trans*-Rechte zu viel

Auch die Grundrechte von trans-, inter- und nicht-binären Menschen möchte der Politiker vollständig durchsetzen. Dabei halten das die meisten Deutschen laut einer Online-Befragung im Rahmen des „YouGov-Cambridge Globalims Projects 2021” für unnötig. Demnach denkt jeder fünfte Befragte, dass es in Deutschland mit den Rechten von Trans*-Personen zu weit gegangen ist. 32 Prozent der Befragten halten die derzeitigen Rechte für ausreichend. Nur 28 Prozent sind der Meinung, dass die Rechte von Trans*-Menschen noch weiter gehen sollten.

Wofür steht LGBTQIA+?
LGBTQIA+ steht für Lesbian, Gay, Bisexual, Trans*, Intersexual, Asexual, Queer sowie weitere Geschlechtsidentitäten.

Braucht es also gar keinen Queer-Beauftragten und damit einhergehend keine weiteren Rechte für die LGBTQIA+-Community in Deutschland? Ein Blick auf die Studien zeigt etwas anderes. Das deutsche Jugendinstitut befragte 2014 in einer Online-Studie über 5.000 Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren, die sich der LGBTQIA+-Szene angehörig fühlten.

Das Ergebnis: 82 Prozent der Jugendlichen gaben an, mindestens einmal aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert worden zu sein. Trans* und gender*diverse Jugendliche waren dabei am stärksten von Diskriminierung betroffen.

Studien zeigen: LGBTQIA+ sind häufig von Gewalt betroffen

Eine Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in allen EU-Mitgliedstaaten und Kroatien aus dem Jahr 2012 kommt zu vergleichbaren Ergebnissen. Demnach hat knapp die Hälfte der befragten LGBT-Angehörigen innerhalb eines Jahres Diskriminierung oder Belästigung aufgrund der sexuellen Ausrichtung erfahren. Jede*r vierte Befragte wurde in den vorausgegangenen fünf Jahren zum Opfer von Gewalt.

Bei den Trans*-Personen war das Ergebnis noch stärker: Dort wurde ein Drittel der Befragten im vorangegangenen Jahr mehr als drei Mal Opfer von Gewalt oder Gewaltandrohungen. Knapp 60 Prozent der Umfrageteilnehmer*innen, die Gewalt erfahren hatten, führen ihren letzten Angriff auf ihre Angehörigkeit zur LGBT-Community zurück.

Für Frank Bauer, Teil des Vorsitzes des Lesben- und Schwulenverbands Nordrhein-Westfalen, ist deshalb klar: Angehörige der LGBTQIA+-Community sind neben anderen Minderheiten wie Juden und Geflüchtete meist vorne dabei, wenn es um Diskriminierung und Hasskriminalität geht. Die Ernennung des Queer-Beauftragten Sven Lehmann ist für Bauer daher „richtig und wichtig.“

 „So wie das Transsexuellengesetz jetzt ist, ist es völlig veraltet und entwürdigend.“ – Frank Bauer, Lesben- und Schwulenverband NRW.

Der Verband unterstützt das Vorhaben Lehmanns, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Grundgesetz zu schützen. „Wir sind die einzige Gruppe, die im Grundgesetz in Artikel 3 noch nicht genannt wird“, klagt Bauer. Ebenso sei auch eine Änderung des Transsexuellengesetzes „längst überfällig“. „So wie das Gesetz jetzt ist, ist es völlig veraltet und entwürdigend“, sagt Bauer. „Das Gesetz muss menschenwürdiger gestaltet werden.“

Die Schaffung des neuen Amts ist für ihn ein wichtiges Signal der Regierung, Vielfalt zu fördern. Dabei gehe es nicht nur um Toleranz, sondern „um das Voranbringen der gesellschaftlichen Akzeptanz, das heißt: Mein Dasein und So-Sein zu akzeptieren“, sagt Bauer. Politische Entscheidungen würden zudem eine bessere Argumentationsebene für den Austausch mit Menschen anderer Meinung liefern, so Bauer. Am liebsten wäre es ihm natürlich, „der Queer-Beauftragte würde sich irgendwann unnötig machen.“ Noch sei das aber nicht der Fall.

Dortmund ist dem Bund voraus

Die Stadt Dortmund ist in dieser Hinsicht dem Bund weit voraus: Seit 2011 gibt es hier schon eine Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente. Der Rat hat bereits im September vergangenen Jahres die Erstellung eines Aktionsplans beschlossen, der die Anerkennung von LGBTQIA+-Angehörigen fördern soll.

Für Paul Klammer, Vorstandsmitglied beim Dortmunder LGBTQIA+-Verband SLADO, ist der Aktionsplan „eine wirksame Maßnahme“. „Wir können mehr voranbringen, wenn es einen strukturierten Plan gibt“, sagt er. Die Koordinierungsstelle in Dortmund ist für den Verband seit Jahren eine wichtige Anlaufstelle, „die uns unterstützen und die Türen öffnen kann“. Dass jetzt auch ein bundesweiter Aktionsplan erstellt wird, begrüßt der Verein. „Es unterstreicht, dass weiter etwas zu tun bleibt“, sagt Paul Klammer.

Beitragsbild: Foto von Raphael Renter via Unsplash.

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